Na ja, also wenn ein Händler in seinem Namen ein Fahrzeug für meinetwegen 14.000,- anbietet inkl. TÜV und H-Abnahme und schreibt dann "Restaurationsobjekt", der wird im Falle eines Gerichtstermines schlechte Karten haben denn ein Restaurationsobjekt kann in der Regel die HU nicht erfolgreich abschließen und auch kein H-Kennzeichen erlangen. Somit wird der Händler sich anhören müssen, daß er sich bloß um die Verantwortung der Gewährleistung drücken wollte. Denn wenn er einen Wagen im Inserat anbietet mit Sätzen wie "Ein schöner Wagen in technisch gutem Zustand" für z.B. 11.000,- kann daraus im Kaufvertrag nicht wirksam ein Restaurationsobjekt machen.
Bei so viel Blauäugigkeit rate ich dringend vom Kauf eines Oldtimers, noch dazu eines RR / Bentley in der diskutierten Preisklasse ab.
Das geht mit ziemlicher Sicherheit schief, die Intention wird scheitern (ich mach ein Schnäppchen, ggf. verklage ich den Verkäufer).
Der Händler verkauft den Wagen als Restaurationsobjekt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, das darf er und daran ist nicht zu rütteln.
Dass der Wagen fährt, gut bremst und auch sonst nicht auseinanderfällt ändert daran nichts.
Der Händler bietet eine Vorführung des Wagens beim TÜV an, dafür hat er die Kosten im Preis des Fahrzeugs kalkuliert (3 Stunden AZ + TÜV/DEKRA Gebühren). Damit erbring er eine Dienstleistung und ändert an den (zugesicherten) Eigenschaften des Fahrzeugs und am Kaufvertrag rein gar nichts.
Auch ist der Händler für die Ergebnisse (zu gut oder zu schlecht bewertet) des TÜVs nicht verantwortlich.
Aus eigener Erfahrung (inkl. Prozess) weiss ich wie schwierig es ist, sogar präzise formulierte Absprachen in Verträgen vor einem Gericht geltend zu machen.
Nicht etwa dass das nicht geht, aber der Klagende hat alles zu beweisen, selbst daß die Gegenseite das blaue vom Himmel versprochen und nicht geleistet hat. Der Beklagte kann alles behaupten, das es anders ist hat der Klagende zu beweisen. Gutachten sind teuer und der Klagende zahlt erst mal alles mit dem Risko darauf sitzen zu bleiben.