Hallo,
konkret interessiert ( oder interessierte ?? ) mich dieser Wagen der jetzt auch auf Ebay angeboten wird : # 280337168208 Sieht so nett aus... Angst flößen mir schon die Bemerkungen des Anbieter ein in dem Video : "really, really good", "fantastic", "great" Na ja, die Bremsanlage soll überholt worden sein mit Belegen... allerdings schreibt er sonst eher wenig konkret zum Zustand. Nur, daß eben alles funktionieren soll. Schön wär es ja...
Das mit der Gewährleistung und Angabe eines Restaurationsobjektes ist ein heißes Eisen. Zunächst einmal hat man zwar bei einem Händler 12 Monate Gewährleistung, sofern er den Wagen nicht im Auftrag ( Agenturgeschäft ) verkauft hat. D.h. der Vertragspartner ist gar nicht der Händler, sondern der eigentliche Eigentümer des Wagens. Im Falle eines Anbieter in Süddeutschland ( öfters hier erwähnt, der Herr ) scheint dies ja wohl so nicht zu sein. Also hat man 12 Monate Gewährleistung. Bloß... eigentlich ist die nur für 6 Monate so richtig was wert. Denn nach den 6 Monaten muß der Käufer beweisen, daß der nun aufgetreten Fehler schon beim Kauf latent vorhanden war. Kann man in der Regel nicht selbst, also Gutachter bestellen, falls sich der Händler nicht kulant zeigt und freiwillig repariert.
Na ja, also wenn ein Händler in seinem Namen ein Fahrzeug für meinetwegen 14.000,- anbietet inkl. TÜV und H-Abnahme und schreibt dann "Restaurationsobjekt", der wird im Falle eines Gerichtstermines schlechte Karten haben denn ein Restaurationsobjekt kann in der Regel die HU nicht erfolgreich abschließen und auch kein H-Kennzeichen erlangen. Somit wird der Händler sich anhören müssen, daß er sich bloß um die Verantwortung der Gewährleistung drücken wollte. Denn wenn er einen Wagen im Inserat anbietet mit Sätzen wie "Ein schöner Wagen in technisch gutem Zustand" für z.B. 11.000,- kann daraus im Kaufvertrag nicht wirksam ein Restaurationsobjekt machen.
@ Jim : Das ist sicherlich unbedingt in die Rechnung mit einzubeziehen.
Grüße
Tom