Autor Thema: Preisgefüge in England ?  (Gelesen 8751 mal)

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Offline WHirsch

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Re: Preisgefüge in England ?
« Antwort #15 am: Di.28.Apr 2009/ 11:50:22 »
Na ja, also wenn ein Händler in seinem Namen ein Fahrzeug für meinetwegen 14.000,- anbietet inkl. TÜV und H-Abnahme und schreibt dann "Restaurationsobjekt", der wird im Falle eines Gerichtstermines schlechte Karten haben denn ein Restaurationsobjekt kann in der Regel die HU nicht erfolgreich abschließen und auch kein H-Kennzeichen erlangen. Somit wird der Händler sich anhören müssen, daß er sich bloß um die Verantwortung der Gewährleistung drücken wollte.  Denn wenn er einen Wagen im Inserat anbietet mit Sätzen wie "Ein schöner Wagen in technisch gutem Zustand" für z.B. 11.000,- kann daraus im Kaufvertrag nicht wirksam ein Restaurationsobjekt machen.

Bei so viel Blauäugigkeit rate ich dringend vom Kauf eines Oldtimers, noch dazu eines RR / Bentley in der diskutierten Preisklasse ab.
Das geht mit ziemlicher Sicherheit schief, die Intention wird scheitern (ich mach ein Schnäppchen, ggf. verklage ich den Verkäufer).

Der Händler verkauft den Wagen als Restaurationsobjekt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, das darf er und daran ist nicht zu rütteln.
Dass der Wagen fährt, gut bremst und auch sonst nicht auseinanderfällt ändert daran nichts.

Der Händler bietet eine Vorführung des Wagens beim TÜV an, dafür hat er die Kosten im Preis des Fahrzeugs kalkuliert (3 Stunden AZ + TÜV/DEKRA Gebühren). Damit erbring er eine Dienstleistung und ändert an den (zugesicherten) Eigenschaften des Fahrzeugs und am Kaufvertrag rein gar nichts.
Auch ist der Händler für die Ergebnisse (zu gut oder zu schlecht bewertet) des TÜVs nicht verantwortlich.

Aus eigener Erfahrung (inkl. Prozess) weiss ich wie schwierig es ist, sogar präzise formulierte Absprachen in Verträgen vor einem Gericht geltend zu machen.
Nicht etwa dass das nicht geht, aber der Klagende hat alles zu beweisen, selbst daß die Gegenseite das blaue vom Himmel versprochen und nicht geleistet hat. Der Beklagte kann alles behaupten, das es anders ist hat der Klagende zu beweisen. Gutachten sind teuer und der Klagende zahlt erst mal alles mit dem Risko darauf sitzen zu bleiben.

« Letzte Änderung: Di.28.Apr 2009/ 12:00:49 von WHirsch »

Offline Ex-DRB15051

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Re: Preisgefüge in England ?
« Antwort #16 am: Di.28.Apr 2009/ 12:09:53 »
Zeitdauer eines Prozesses in der ersten Instanz, also vorm LG, zwischen 3 und 5 Jahren, je nach Gerichtsstand. In Düsseldorf kann es auch mal leicht doppelt so lange dauern. Bis dahin ist die Ruine endgültig verrottet und mit etwas Pech der Besitzer auch  :o

Von daher lieber gleich etwas ordentliches kaufen und es vor dem Kauf begutachten lassen ...
« Letzte Änderung: Di.28.Apr 2009/ 12:28:27 von Corniche DRB15051 »
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Offline WHirsch

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Re: Preisgefüge in England ?
« Antwort #17 am: Di.28.Apr 2009/ 12:14:11 »
Der Verkäufer evtl. auch, da nützt dann auch ein positives Urteil nichts...

Offline Tom B.

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Re: Preisgefüge in England ?
« Antwort #18 am: Di.28.Apr 2009/ 12:18:46 »
Och, ich habe schon einige Oldtimer, davon abzuraten, dazu ist es zu spät. :)

Blauäugig ist das nicht, es gibt einige Gerichtsurteile die genau in die Richtung gehen die ich ansprach ( im Inserat alles schön reden von wegen guter Zustand und dann ist es ein Restaurationsobjekt im Vertrag, das klappt so ohne weiteres nicht unbedingt) aber darum geht es mir ja auch gar nicht. Ich habe wirklich keinen Bedarf daran, ein Auto zu kaufen und ggf. zu klagen. Kostet Zeit, Geld, Nerven und unter Strich weiß man auch nicht was rauskommt. Daher ja auch meine Eingangsfrage ob es einen besseren Wagen zum gleichen Geld in England gibt.

Ich wollte auch nicht den Eindruck erwecken, ich kaufe mir billig ein Auto und ggf. klage ich. Sollte das so rüber gekommen sein, sorry ! War nicht meine Absicht.

Gibt es denn eine Meinung zum Ebay Shadow ? Na ja, kann man vermutlich erst sagen, wenn man den vor Ort unter die Lupe genommen hat.

Grüße

Tom

Offline WHirsch

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Re: Preisgefüge in England ?
« Antwort #19 am: Di.28.Apr 2009/ 12:28:54 »
Gibt es denn eine Meinung zum Ebay Shadow ? Na ja, kann man vermutlich erst sagen, wenn man den vor Ort unter die Lupe genommen hat.

Die Antwort ist ja bereits selbst gegeben...  ;)

Offline Ex-DRB15051

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Re: Preisgefüge in England ?
« Antwort #20 am: Di.28.Apr 2009/ 12:31:48 »
Der Verkäufer evtl. auch, da nützt dann auch ein positives Urteil nichts...

Stimmt - und für die Gerichtskosten haften die Parteien gesamtschuldnerisch ... die zahlt man dann auch für die pleite gegangene Gegenseite
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Offline Tom B.

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Re: Preisgefüge in England ?
« Antwort #21 am: Di.28.Apr 2009/ 12:42:25 »
Die Antwort ist ja bereits selbst gegeben...  ;)

Ja, ist ja so, Bilder sagen nicht viel aus, Schrott wird flott.

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Re: Preisgefüge in England ?
« Antwort #22 am: Di.28.Apr 2009/ 13:05:26 »
Mich würde mal die Abfassung eines typischen Kaufvertrages (über einen mittelprächtigen Shadow/T/Spirit/Mulsanne) eines GB-Fähnchenhändlers interessieren. Interessant ist doch, ob und mit mit welchen Fußnoten, Zusätzen oder Einschränkungen die GB-Verträge für diese Sorte Fahrzeuge letztlich versehen werden.

Offline RRSSII

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Re: Preisgefüge in England ?
« Antwort #23 am: Di.28.Apr 2009/ 13:20:39 »
und dann darf man vor einem englischen Court in Northampton (oder sonstwo im Königreich) sein Glück versuchen. By the way: trotz EU gilt dann immer noch das lokale Recht. Ach ja, und einen Prozessvertreter braucht man auch.... Und im englischen Recht kenn ich mich nicht aus (auch nicht im niederländischen, belgischen,.....)

Also - abgesehen, dass das Lenkrad auch noch auf der falschen Seite ist  ;D - würde ich eher abraten bzw. sich darüber im klaren sein: gekauft und dann in D weitersehen. Wird wohl nix mit Gewährleistung etc. (theoretisch ja, praktisch naja).

Noch schönen Tag,

Martin

Offline Ex-DRB15051

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Re: Preisgefüge in England ?
« Antwort #24 am: Di.28.Apr 2009/ 13:48:07 »
Das englische REcht unterscheidet sich stark von dem im Rest Europas (u.a. weil es nicht auf römisches REcht zurück geht). Faustformel ist da: Alles, was schriftlich vereinbart ist, gilt auch. Und was nicht schriftlich vereinbart ist, gilt auch nicht. Daher sind Verträge mit angloamerikanischen Partnern immer 10-20mal so umfangreich, wie solche innerhalb von DE.

Tipp: Der ADAC hält im Mitgliederbereich eine Übersetzung seines deutschen Gebrauchtwagen-Kaufvertrags bereit. Das könnte eine ganz gute Basis sein ... ergänzt um alle Aussagen des Verkäufers, die man sorgfältig aufnehmen sollte. Da die Tommies da nun recht vollmundig sind, hätte man dann eine theoretische Basis im Konfliktfall.

Besser ist sicher, es gleich einzukalkulieren: Wenn man für 10K kauft, sollte man weitere 20K in der Hinterhand haben für die fälligen Reparaturen und Verbesserungen.
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Offline Tom B.

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Re: Preisgefüge in England ?
« Antwort #25 am: Di.28.Apr 2009/ 13:48:59 »
Genau, das halte ich auch für sehr schwierig sein Recht in einem anderen Land durchzusetzen. Der Aufwand ist viel zu groß und dann das Risiko doch auf die Nase zu fliegen bei einer Klage...

Offline Ex-DRB15051

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Re: Preisgefüge in England ?
« Antwort #26 am: Di.28.Apr 2009/ 13:49:35 »
Genau, das halte ich auch für sehr schwierig sein Recht in einem anderen Land durchzusetzen. Der Aufwand ist viel zu groß und dann das Risiko doch auf die Nase zu fliegen bei einer Klage...

Jo - für das Geld hat man die Kiste auch restauriert  ;D
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Offline JimKnopf

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Re: Preisgefüge in England?
« Antwort #27 am: Di.28.Apr 2009/ 13:54:50 »
Ich halte es für eine denkbar schlechte Idee, einen Oldtimer mit dem Hintergedanken, den Verkäufer anschließend vor den Kadi zu ziehen. Das ist absolut daneben - aber auch nur meine Meinung. Es kommt trotz gegenteiliger Behauptung in Beitrag #18 dieses Threads so rüber.


Gruß JimKnopf
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Offline JimKnopf

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Re: Preisgefüge in England ?
« Antwort #28 am: Di.28.Apr 2009/ 14:12:23 »
Mich würde mal die Abfassung eines typischen Kaufvertrages (über einen mittelprächtigen Shadow/T/Spirit/Mulsanne) eines GB-Fähnchenhändlers interessieren.


Das kannst Du haben. Auf einem blanken, weißen Blatt Papier wurde Folgendes handschriftlich verfaßt:


<Käufername,Adresse> have bought Rolls-Royce Silver Spur XFN 639 from Mr <Verkäufername> from E-Bay UK for the sum of GBP <Endpreis>. This is sold without warranty or garantee.

Unterschrift Verkäufer "Paid in full" <Datum>
Unterschrift Käufer

Seller details:
<Adresse Verkäufer>



-----
Das war schon alles, übrigens wörtlich abgeschrieben. Nachdem mir ein solcher Kaufvertrag recht spärlich vorkam, habe ich einen deutschen Standardvertrag rausgezogen und dort alles noch einmal auf Deutsch eingetragen.

Dummerweise war das ein Privatkaufvertrag. Darin steht unter anderem: Das Fahrzeug wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft. Ansprüche wegen eventueller Mängel können nach Vertragsabschluß nicht geltend gemacht werden, es sei denn, daß der Verkäufer sie arglisitg verschwiegen hat.

Ich hätte den Verkäufer auch jeden anderen KFZ-Kaufvertrag unterschreiben lassen können. Das nächste Mal bin ich klüger.


Gruß Lutz
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Offline RRSSII

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Re: Preisgefüge in England ?
« Antwort #29 am: Di.28.Apr 2009/ 14:48:20 »
Mein Vertrag in USA war genauso lang wie der von Lutz... Einzige Änderung: Paid fully in cash.

Ach kann das Leben so einfach sein  :D