Das wollten sie gar nicht haben, hiess es doch gleich "Wir haben alles da". :-) Mir war's recht. Extrakosten sind nicht entstanden, ausser den Wiedervorfuehrungsgebuehren.
Ich bin seinerzeit gleich nach der Ueberfuehrung zum TUeV und habe die Vollabnahme ohne vorherigen Werkstattbesuch gemacht. Bei dieser Erstvorfuehrung und dem damaligen Bremsenbelastungstest platzten gleich ein oder zwei Bremshydraulikleitungen, sonst war nichts Nennenswertes. Die wurden repariert, die Scheinwerferglaeser fuer Rechtsverkehr besorgt und das war's. Die lagen bei der Wiedervorfuehrung noch im Kofferraum. Ich hatte damals noch keine Ahnung, wie leicht sie zu montieren gewesen waeren, sonst haette ich sie noch in der TUeV-Halle gewechselt. :-) So wurden dann auf dem Bericht die Scheinwerfer moniert - ansonsten war der Wagen maengelfrei. Auf dem Bericht stand schlussendlich: Plakette nicht erteilt, weil ich mit V5 und englischer Nummer vorgefahren bin und "naechste Vorfuehrung 08/2008". Man muss nicht mal mit einem deutschen Kennzeichen hinfahren. Die Plakette gibt es dann bei der Zulassung von der Zulassungsstelle, es ist kein weiterer TUeV-Besuch noetig.
@mben: Warndreieck, aktuellen Verbandskasten mit Einmalhandschuhen UND Waermedecke (Folie) nicht vergessen! Manchmal lassen sie sich den Inhalt explizit zeigen, das Verfallsdatum des Inhalts kontrollieren sie in Muenchen jedenfalls genau.
Gruss JimKnopf