Autor Thema: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK  (Gelesen 7053 mal)

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Offline mattroehl

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probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« am: Di.08.Mär 2011/ 21:05:11 »
1)
Ich habe mir einen Turbo R Bj. 1991 aus UK mitgebracht. Die HU+AU hat er schon bestanden, bei der Anmeldung hat mir die KFZ Zulassungsbehörde aber mitgeteilt, dass alle Fahrzeuge ab 1.1.1991 eine Kat-Nachrüstung benötigen falls kein Kat eingebaut. Der Turbo R aus UK hat noch keinen Kat. Zudem soll das dann mit einem §21 Gutachten eingetragen werden. Was machen? Hat jemand einen guten Rat oder Erfahrung mit Kosten, Drittanbieter, usw.....?

2)
Der Turbo R hat ebenfalls keine EU-Bremsen-Konformität. Das bedeutet angeblich dass ich nun beim TÜV noch ein Bremsengutachten erstellen lassen muss. Hat jemand bereits ein ähnliches Problem gehabt? Was machen? Hat jemand einen guten Rat oder Erfahrung damit?

Grüsse und Hoffnung auf gute Tips,
Matt.

Offline Reinhard

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #1 am: Di.08.Mär 2011/ 21:22:26 »
Mh, das kann ich mir so nicht vorstellen.

Was heißt denn HU und AU bestanden?

Wenn das so sein sollte, muß es ja eine Vollabnahme gewesen sein, die der TÜV nach allen Erfahrungen hier im Forum nur noch mit einem (teuren) Datenblatt des TÜVs Süd macht.
Hierzu sollte die Suchfunktion einige Informationen liefern.

Wenn aber diese Daten vorliegen, hat die Zulassungsstelle nichts mehr zu melden, und muss das Fahrzeug zulassen. Allerdings setzt dies voraus, daß eine Zulassung in England (oder sonstwo) nachgewiesen werden kann.
Ist dies nicht der Fall, wird das Auto als Neuwagen eingestuft, dann dürfte eine Zulassung eher unmöglich sein.

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #2 am: Di.08.Mär 2011/ 21:45:43 »
wenn alle Stricke reißen kannst du dir ein virtual office mieten (Briefkasten adresse auf der Insel) und ihn dir in england weiter zulassen und ihn dort dann versichern oder ihn bei der Allianz versichern. Wie du dem Deutschen Staat sein Geld an Steuern zukommen lässt um keine Steuerhinterziehung zu begehen kann ich dir aber nicht sagen.

Zum MOT kannst du mit vorheriger Anmeldung über die DVLA jeder Royal Air Force Base gehen.(achtung kostet viel Zeit am Telefon und man muss gut englisch können um das Problem den klar zu machen)
« Letzte Änderung: Di.08.Mär 2011/ 21:50:54 von PMX-251K »

Offline mattroehl

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #3 am: Di.08.Mär 2011/ 21:54:04 »
Hallo Reinhard,
also HU+AU wurden normal bei der Dekra gemacht (keine §21 Vollabnahme) weil zunächst die KFZ Zulassungsstelle das so wollte, offenbar weil das Fahrzeug ja in England zugelassen war. Der Title liegt ja vor. Die AU war der normale Vorgang ohne Kat, Prüfprogramm für KFZ ohne Kat. Werte erstaunlich gut mit 0,25%CO laut Prüfer.
Unter Vorlage des Title und des Datenblatt TÜV Süd und der Dekra Prüfung wollte die Behörde zunächst zulassen, jedoch nach langen Überlegungen (ich hatte den Eindruck die wussten nicht wie es geht), haben die ein Gesetz ausgegraben das besagt, dass KFZ ab Erstzulassung 1.1.1991 einen Kat haben müssen, falls diese Fahrzeuge ebenfalls in Deutschland verkauft wurden. Das ist hier offenbar der Fall. Der Turbo R hatte als deutsches Modell bereits einen Vorkat + Kat + Steuergerät, in England aber noch nicht. Zur Zulassung in Deutschland soll das englische kat-lose Fahrzeug nun auf den ehemals deutschen Stand gebracht werden, andernfalls keine Zulassung möglich. Dieselbe Auskunft gab mir auch der örtliche TÜV.
Was ist Dein Rat?
Gruss, Matt.

Offline Reinhard

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #4 am: Mi.09.Mär 2011/ 08:42:47 »
Puh,

also dieses Vorgehen ist mir völlig neu.
Normalerweise wird unter Vorlage des Datenblattes eine Vollabnahme gemacht, und dann hat die Zulassungsstelle keine Wahl mehr.

Wo wohnst Du denn?

Das Problem erscheint mir, daß die Zulassungsstelle jetzt vorgewarnt ist.

Im Moment fallen mir deshalb nur zwei Möglichkeiten ein.

1. Kat nachrüsten, bei einem 91er Baujahr bist Du ja noch soweit von einer historischen Zulassung entfernt, daß die Steuerersparnis über die Jahre doch beträchtlich sein dürfte.

2. Wie oben beschrieben die Vollabnahme durchführen, und dann (z. B.) über einen Freund woanders zulassen.
Danach könntest Du das Fahrzeug mit deutschem Brief auf Deinen Namen ummelden.

Ich frage aber noch einen Freund, der sich mit solchen Fragen extrem gut auskennt, den maile ich heute noch an.

Viel Glück,
Reinhard

Offline SirArchibald

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #5 am: Mi.09.Mär 2011/ 14:21:38 »
Hallo, PMX251K,

als gebürtiger und gelernter Engländer möchte darauf hin weisen, dass bei Anmiete eines virtual office darauf zu achten ist, dass die Adresse des Selben eine natürliche sein muss (Straszenname, Hausnummer und/oder Hausname, Postleitzahl).
Post office Adressen akzeptiert die DVLA nur bei Firmenanmeldungen.

Anschließendes Versichern des Fahrzeuges ist, wenn man gewillt ist, die Jahresgebühr zu bezahlen im Voraus, mit Bezahlen durch Kreditkarte möglich, ansonsten bevorzugt mit brit. Bankverbindung.
RR/B-Modelle, auch jüngere aus den 80gern, werden bei uns von so mancher Versicherung als kulturelles Gut behandelt und lassen sich sehr preisgünstig versichern (GBP 150.-/annum), ohne ein "normales", jüngeres Fahrzeug als Hauptversicherungsobjekt versichern zu müssen. Das ist z.B. gängige Praxis in Österreich (wo ich Verwandte habe und deshalb Bescheid weiß). Die Praxis in D mit preisgünstigen Versicherungen kenne ich allerdings nicht.

Regards

Offline SirArchibald

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #6 am: Mi.09.Mär 2011/ 15:18:36 »
Noch einige Anmerkungen zu einer beabsichtigten Fahrzeugregistrierung in UK:
FahrzeugVERkäufer in UK melden, um von der Verantwortung das Fahrzeuges betreffend befreit zu sein, entweder den neuen Zulassungsbesitzer an (es gibt somit gleichsam keinen zulassungsfreien Tag) oder, wie in Deinem Fall, melden das Fahrzeug der DVLA (Zulassungsbehörde) als dauerhaft exportiert; diese Exportmeldung hat auch den Vorteil, zu viel bezahlte Road Tax (etwa GBP 200/annum für Deinen Bentley) zurück erstattet zu bekommen.
Wenn Du also dieses Fahrzeug in UK registrieren möchtest, musst Du ein Einfuhr-Steuerformular ausfüllen (das hat jetzt nichts mit der vorhin angesprochenen Road-Tax zu tun! Zu bezahlen ist innerhalb der EC nichts, keine Strafsteuer, keine Co-Steuer, keine VAT ...), benötigst aber keine technische Einzelabnahme, da das Fahrzeug, das musst Du nachweisen, schon in UK zugelassen gewesen ist. Es ist ein RE-Import.
DVLA kann aber die Vorführung des Fahrzeuges in UK verlangen.
Bei Registrierung eines reimportierten Fahrzeuges ist es notwendig, der DVLA einen Identitätsnachweis zu erbringen (z.B. Dein Reisepass im Original) und eine Bestätigung Deiner Adresse in UK (DVLA möchte wissen, ob Du an der angegebenen Adresse in UK auch wirklich wohnst), z.B. durch eine Gasrechnung, Stromrechnung, Festnetztelefonrechnung etc. von aktuell bis drei Monate zurück. Dann steht der Registrierung in UK nichts entgegen.
Diese Wohnsitzbestätigung (in der Regel aber unterhält der Deutsche keinen Wohnsitz in UK und Meldebestätigungen im Deutschen oder Österreichischen Sinne gibt es bei uns nicht) kannst Du aber umgehen, wenn Du eine Vertrauensperson mit Wohnsitz in UK hast:

Dieser Vertraute reimportiert auf seinen Namen Deinen Bentley nach UK zurück (wenn DVLA das Auto ansehen möchte, dann muss es auch faktisch zurück, Du bekommst einen Termin zur Vorführung), Dein Vertrauter registriert Deinen Bentley zunächst auf dessen Namen (gibt also dessen Gas- oder Stromrechnungen zum Wohnsitznachweis der Behörde zur Einsicht). Sobald das Fahrzeug auf den Namen Deines Vertrauten registriert ist, ist der Reimport abgeschlossen und Du kannst das Fahrzeug auf Deinen Namen registrieren lassen. Dazu benötigst Du NICHTS, weder ein Reisedokument noch irgendwelche Rechnungen zur Adressbestätigung. Nur eine NATÜRLICHE Adresse brauchst Du, an die die Zulassungsbestätigung per Post gesendet wird. Post office boxes werden für private Personen nicht anerkannt. In wie weit Dir ein in einem obigen Beitrag genanntes Virtual Office weiter hilft, hängt von der Art der Adresse ab, die Du bekommst (natürlich oder P.O.Box. Beachte auch, bei uns geht eine Fahrzeuganmeldung niemals am selben Tag. Die von DVLA benötigten Ummeldedokumente muss Dein Vertrauter entweder an die zentrale DVLA per Post schicken oder an einer DVLA-Niederlassung abgegeben. Du selbst hast NICHTS zu tun und hast keinen Behördenweg. Rücksendung der erledigten Dokumente (=Registration Certificate, Zulassungsbescheinigung auf Deinen Namen) ist immer per Post und in der Regel zehn bis vierzehn Tage später. Eine derartige Zulassung bei uns ist kostenlos, lediglich die Postgebühr für Briefeinschreibung (nennt man das so in D? Ich meine Royal Mail First Class) muss bezahlt werden, wenn Du Einschreibung wünscht. Sonst kommt das Zulassungsdokument eben uneingeschrieben und Verlustrisiko trägst Du.

Waren meine Schilderungen zu kompliziert? Sorry! Aber ist wirklich ganz einfach!
3 Dinge:
Du brauchst einen Vertrauten mit Adresse in UK; eine natürliche Adresse, an die die fertigen, auf Deinen Namen nennenden Dokumente gesendet werden können; und ein bisschen Zeit zum Warten.

OK?

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #7 am: Mi.09.Mär 2011/ 17:05:11 »
Hallo, PMX251K,

als gebürtiger und gelernter Engländer möchte darauf hin weisen, dass bei Anmiete eines virtual office darauf zu achten ist, dass die Adresse des Selben eine natürliche sein muss (Straszenname, Hausnummer und/oder Hausname, Postleitzahl).
Post office Adressen akzeptiert die DVLA nur bei Firmenanmeldungen.

Anschließendes Versichern des Fahrzeuges ist, wenn man gewillt ist, die Jahresgebühr zu bezahlen im Voraus, mit Bezahlen durch Kreditkarte möglich, ansonsten bevorzugt mit brit. Bankverbindung.
RR/B-Modelle, auch jüngere aus den 80gern, werden bei uns von so mancher Versicherung als kulturelles Gut behandelt und lassen sich sehr preisgünstig versichern (GBP 150.-/annum), ohne ein "normales", jüngeres Fahrzeug als Hauptversicherungsobjekt versichern zu müssen. Das ist z.B. gängige Praxis in Österreich (wo ich Verwandte habe und deshalb Bescheid weiß). Die Praxis in D mit preisgünstigen Versicherungen kenne ich allerdings nicht.

Regards

Klar, was kostet den eine Limited außer die Bilanzlegung am Ende des Jahres... Die billigsten Briefkastenadressen gibt es sowieso mit Limited Gründungsanbietern. Sonst ist man doch selten unter 200 Pfund dabei... :(

Allgemein gefragt:

Bei alten Fahrzeugen gibt es doch auch das Steuerfrei vor 75? oder was war das?

mein 72 ist definitiv steuerfrei ;)

Ist das gängie Praxis in England die Wagen bei einem Verkauf abzumelden?

Dann kann ich nur zum Kauf bei ghost motors raten, den meiner wurde nicht abgemeldet auch wenn er wusste das der Wagen nach Deutschland ging...

Wenn du einen genauen Weg brauchst mit Namen kann ich dir ihn gerne mal per PN senden :D

Offline SirArchibald

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #8 am: Mi.09.Mär 2011/ 20:31:32 »
Sorry, ich habe nicht verstanden. Welchen Weg? :-\

Das Stichdatum der Sonderbesteuerung (nämlich Nullbesteuerung) ist der 1. Januar 1973. Fahrzeuge hergestellt vor diesem Datum gelten als historische Fahrzeuge, wobei als Datumsnachweis der Erstzertifizierung das Erstzertifizierungsdatum gilt. Ist im Zulassungsdokument als Erstzertifizierungsdatum der 1.bis 7. Jänner 1973 angegeben (also schon außerhalb dieser Sonderklasse), dann wird angenommen, das Fahrzeug sei zumindest früher als 1. Jänner 1973 hergestellt worden, und die Nullsteuerklasse gilt.

Abmeldung bei Verkauf: Zunächst muss gesagt werden, das UK Zulassungsdokument (wenn ich hier in diesem Beitrag "Zertifizierungsdokument" oder ähnlich schreibe, das ist alles eines) ist kein Nachweis des Eigentums. Eigentümer kann wer auch immer sein. Der im Zulassungsdokument Angeführte ist der für die Lizensierung des Fahrzeuges Verantwortliche, soll heißen verantwortlich für gültige MoT (=TÜV in D, §57a KFG in A) und bezahlte und dokumentierte RoadTax (=Steuer bezahlt und Steuerplakette vorschriftsmäßig am Fahrzeug angebracht). In wie weit dann der Eigentümer dem Zulassungsinhaber oder umgekehrt verpflichtet ist, ist private Sache.
So ist zu verstehen, dass ein Eigentümerwechsel NICHT unbedingt einen Zulassungsinhaberwechsel zur Folge haben muss.
Üblicher Weise aber sind Eigentümer und Zulassungsinhaber ident, und wenn das Fahrzeug nun verkauft wird, möchte der Zulassungsinhaber (der als Eigentümer verkauft hat) auch die Verantwortung an den Käufer weiter geben, für MoT und RoadTax zu sorgen.
Im UK Zulassungsdokument gibt es einen Abschnitt, der vom alten und vom werdenden Zulassungsbesitzer ausgefüllt wird, und dann sendet der ALTE Zulassungsbesitzer an die Zulassungsoffice DVLA die ganze Bescheinigung (oder persönlich abgeben). Solange kein Bestätigung den alten Zulassungsbesitzer erreicht hat, dass diese ausgefüllte Zulassungsbescheinigung DVLA erreicht hat und die Umschreibung des Fahrzeuges bestätigt, ist der alte Zulassungsbesitzer voll haftbar. Zugleich dann mit Zusendung der Bestätigung der Abtretung der Verantwortung für das Fahrzeug geht die Verantwortung dann auf den neuen Zulassungsbesitzer über, der per Post das neue, auf seinen Namen ausgestellte Zulassungsbescheinigung zugestellt bekommt.
Man sieht also, in UK hat der Verkäufer die volle Verantwortung für die Fahrzeugumzertifizierung. Der neue Dokumentinhaber benötigt nur Geduld für das Warten.
Wird das Fahrzeug an einen Händler verkauft, so muss ein anderer Abschnitt des Registrierungsdokumentes ausgefüllt werden und an DVLA geschickt, die Verantwortung geht an den Händler.
Genau genommen gibt es auch keinen registrationsfreien Zeitraum für ein Fahrzeug, da die Verantwortung sofort weiter gegeben wird.

Dass Dein bei GhostMotors erworbener Wagen nicht "abgemeldet" wurde, verleitet mich zur Frage, auf wen denn nun Dein certificate of registration ausgestellt ist. Jedenfalls bist Du für MoT und RoadTax nicht verantwortlich.
Auch für den Fall, dass der Wagen exportiert wird, gibt es nämlich einen abreißbaren Abschnitt im Registrationsdokument, die Notification of Permant Export. Dieser wird an die DVLA eingesandt und erlaubt dem Zulassungsinhaber, zu viel bezahlte RoadTax zurück zu fordern, sobald DVLA den Export durch Zusendung eines export certificate bestätigt.

Regards
« Letzte Änderung: Mi.09.Mär 2011/ 20:37:25 von SirArchibald »

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #9 am: Mi.09.Mär 2011/ 21:41:45 »
mmmh Fragen über Fragen... auf dem neuen Bogen steht drauf die Globalnet Consuling Rolls Limited ;)

Auf dem Bogen stand nur der vorbesitzer eingetragen, den Bogen habe ich leider nur noch als Kopie da ich ihn abgeben musste bzw. die wollten ihn per Post haben.

Vielleicht liegt es auch am Eigentumswechsel als Ghost ihn gekauft hat.

Der Vorbesitzer ist verstorben und der ganze Nachlass ist versteigert worden, Ghost hat aus der Auktion 3 Autos gekauft.

Vielleicht ist da etwas drunter und drüber gegangen.

Der letzte MOT wurde bei GHost gemacht und eine Plakette habe ich dazu nicht im Wagen gehabt, also bekommt man bei den Steuerbefreiten Wagen keine selbige?

Offline SirArchibald

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #10 am: Mi.09.Mär 2011/ 22:13:06 »
Hallo, PMX251K,

ich habe ein bisschen recherchiert und bitte Dich, meine zweite PN zu lesen.

Regards


Harry

Offline JimKnopf

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #11 am: Mi.09.Mär 2011/ 22:56:30 »
Man kann angeben, dass das V5-Formular beim Kauf/Export/Transport ins Ausland abhanden gekommen ist und man nur noch eine Kopie hat.
Aber auch ich habe das Original-V5-Papier an die DVLA zurückgeschickt. Habe nur noch die unteren beiden Abschnitte im Original vorliegen. Bei der Zulassung war für meine Zulassungsstelle in München das wichtigste Formular das "Certificate of Export" - schon hatte ich meinen neuen, deutschen Brief.


Gruß JimKnopf
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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #12 am: Mi.09.Mär 2011/ 23:37:42 »
Danke für die Hinweise, ich werde mal morgen mich nach der Uni mich ans Telefon hängen und mich da in England informieren.

Offline KFB

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #13 am: Do.10.Mär 2011/ 09:46:31 »
Hallo Matt,

das Fzg. in UK zuzulassen ist m.E. langfristig keine Loesung.

Grundsaetzlich gilt, dass ein Auto dort angemeldet werden muss, wo sich der 'Lebensmittelpunkt' des Fahrers / Inhabers befindet.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es bei einer Kontrolle zu Problemen kommen wird, wenn man denn an den Falschen geraet.

Es gibt dazu ein polizeiinternes Merkblatt, was ich leider nicht mehr finden kann.

Die erste Frage ist immer nach Pass oder Ausweis, um zu pruefen, welches Land als Wohnort eingetragen ist.
Ist nicht das Land eingetragen in dem das Auto zugelassen ist, und kann der Fahrer nicht 'glaubhaft machen',  dass er tatsaechlich im Ausland lebt, kann das Fahrzeug sofort stillgelegt- und die Schilder an Ort und Stelle konfisziert werden .

Als Tourist darf man auch nur max. 3 Monate in Deutschland fahren

Ich bin einige Jahre mit  US Zulassung gefahren, ABER war in Deutschland abgemeldet, hatte als Wohnort im Pass USA eingetragen, hatte US Fuehrerschein, Visum etc.

Obwohl ich mein Auto nur sporadisch bei Besuchen hier genutzt habe, wurde ich angezeigt und habe einen Nachweis ueber meinen permanenten Wohnzsitz ( u.a. durch Telefon- & Strom-Rechnungen, Zulassung anderer Autos, Grundsteuerbescheid etc.)  beibringen muessen.

Ich wuerde mal bei Firmen wie C.F. Erbrecht oder anderen Importeuren fragen, ob die keine Loesung haben.....

Klaus






Offline RR-SS

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #14 am: Do.10.Mär 2011/ 10:13:20 »
Hallo Klaus,

das merkblatt würde mich sehr interessieren. Hast du irgendwelche Wortfragmente in Erinnerung, die man googlen kann.

Das mit der Privaterperson ist sicher ein Theater, dass kann ich mir vorstellen, aber das einfachste bzw. der einfachste Weg ist doch eine Anmeldung auf eine Firma, vielleicht sogar eine völlig Anonyme Firma, wobei das nur wenig Sinn macht.

Zwar gibt es auch die Möglichkeit den Wagen vielleicht auf eine "Residential Mailbox" anzumelden, aber wie das geht kann ich noch nicht sagen. Zudem brauch man bei der Gründung einer "Private Company Limited by Shares " nicht den Notar besuchen und bei einer nicht 24 Stunden Gründung ist das nicht so teuer.

Der Name der Gesellschaft kann grundsätzlich variabel gewählt werden, er muss aber das Wort "limited" als teil haben. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindest- oder Höchstkapital gibt es nicht. Hinsichtlich des Kapitals der "Limited" wird zwischen dem Nominalkapital und dem einbezahlten Kapital unterschieden. Das einbezahlte Kapital bezieht sich auf die Anteile (= shares), die tatsächlich an die Gesellschafter ausgegeben wurden, und die dafür erbrachte Einlage. Die Einlage kann nicht nur durch Barzahlung, sondern auch durch Dienstleistungen und Warenlieferungen erbracht werden. Die Höhe des gesamten Kapitals ist durch Satzung frei bestimmbar.

Man braucht einen Vorstand für das Unternehmen, einen "Director" (Vorstand/Geschäftsführer) und außerdem einen "Company Secretary" (Schriftführer der Gesellschaft) haben. Ich persönlich würde da immer falls man noch andere Dinge machen will immer nicht sich selbst zu nehmen. (Tote können auch weiterleben ;) zumindest wenn sie innerhalb der ersten 4 Wochen nach ihrem Ableben angemeldet werden)

Jährlich müssen die "Limiteds" den Bericht der Direktoren, eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und ein Testat des Abschlussprüfers einreichen. Wenn beispielsweise Jahresabschlüsse nicht fristgerecht eingereicht werden, können Bußgelder bis zu 2.000 engl. Pfund verhängt werden. Wird auf die Mahnungen des Gesellschaftsregisters nicht reagiert, kann die "Limited" zwangsweise aus dem Register gelöscht werden. Das vorhandene Vermögen geht in dem Fall an die britische Krone über. Das betrifft auch Briefkastenfirmen, die ausschließlich in Deutschland tätig sind. Dafür gibt es aber Formvorlagen und jeder der sowas macht sollte sich schon die Mühe machen eine Bilanz zu erstellen ;) ist auch nicht so schwer.

Für alles weitere ist ein Anruf bei http://www.companieshouse.gov.uk/ eine Lösung... Kosten für die Gründung sind 70 Euro und für 1 Monat Büro anschrift ca. 20 Pfund plus weiterleitung von 3 Briefen ;). Mehr als einen Monat braucht man die Adresse nicht....

Bezahlt wird das alles mit einer PrePaid Kreditkarte (150 Pfund Aufladung reichen dicke) und am besten sollte man für die Anmeldungen mehrfach in ein Internet Cafe gehen. Sehr gut ist natürlich auch die Möglichkeit erst bei der Shell Tanke http://www.paysafecard.com (Bitte dran denken, die Tankstellen sind Kamera überwacht) das Geld aufzuladen, dann eine Virtuelle Kreditkarte kaufen um dann alles zu bezahlen

;) Ist doch einfach immer so eine Notlösung im Ärmel zu haben und ist sicher nicht falsch als Selbständiger oder Unternehmer sowas zu haben ;) Vielleicht kann ich morgen noch eine Anleitung schreiben wie man ein Konto für unser Beratungsunternehmen bekommt.
« Letzte Änderung: Do.10.Mär 2011/ 10:21:52 von PMX-251K »