Sorry, ich habe nicht verstanden. Welchen Weg?
Das Stichdatum der Sonderbesteuerung (nämlich Nullbesteuerung) ist der 1. Januar 1973. Fahrzeuge hergestellt vor diesem Datum gelten als historische Fahrzeuge, wobei als Datumsnachweis der Erstzertifizierung das Erstzertifizierungsdatum gilt. Ist im Zulassungsdokument als Erstzertifizierungsdatum der 1.bis 7. Jänner 1973 angegeben (also schon außerhalb dieser Sonderklasse), dann wird angenommen, das Fahrzeug sei zumindest früher als 1. Jänner 1973 hergestellt worden, und die Nullsteuerklasse gilt.
Abmeldung bei Verkauf: Zunächst muss gesagt werden, das UK Zulassungsdokument (wenn ich hier in diesem Beitrag "Zertifizierungsdokument" oder ähnlich schreibe, das ist alles eines) ist kein Nachweis des Eigentums. Eigentümer kann wer auch immer sein. Der im Zulassungsdokument Angeführte ist der für die Lizensierung des Fahrzeuges Verantwortliche, soll heißen verantwortlich für gültige MoT (=TÜV in D, §57a KFG in A) und bezahlte und dokumentierte RoadTax (=Steuer bezahlt und Steuerplakette vorschriftsmäßig am Fahrzeug angebracht). In wie weit dann der Eigentümer dem Zulassungsinhaber oder umgekehrt verpflichtet ist, ist private Sache.
So ist zu verstehen, dass ein Eigentümerwechsel NICHT unbedingt einen Zulassungsinhaberwechsel zur Folge haben muss.
Üblicher Weise aber sind Eigentümer und Zulassungsinhaber ident, und wenn das Fahrzeug nun verkauft wird, möchte der Zulassungsinhaber (der als Eigentümer verkauft hat) auch die Verantwortung an den Käufer weiter geben, für MoT und RoadTax zu sorgen.
Im UK Zulassungsdokument gibt es einen Abschnitt, der vom alten und vom werdenden Zulassungsbesitzer ausgefüllt wird, und dann sendet der ALTE Zulassungsbesitzer an die Zulassungsoffice DVLA die ganze Bescheinigung (oder persönlich abgeben). Solange kein Bestätigung den alten Zulassungsbesitzer erreicht hat, dass diese ausgefüllte Zulassungsbescheinigung DVLA erreicht hat und die Umschreibung des Fahrzeuges bestätigt, ist der alte Zulassungsbesitzer voll haftbar. Zugleich dann mit Zusendung der Bestätigung der Abtretung der Verantwortung für das Fahrzeug geht die Verantwortung dann auf den neuen Zulassungsbesitzer über, der per Post das neue, auf seinen Namen ausgestellte Zulassungsbescheinigung zugestellt bekommt.
Man sieht also, in UK hat der Verkäufer die volle Verantwortung für die Fahrzeugumzertifizierung. Der neue Dokumentinhaber benötigt nur Geduld für das Warten.
Wird das Fahrzeug an einen Händler verkauft, so muss ein anderer Abschnitt des Registrierungsdokumentes ausgefüllt werden und an DVLA geschickt, die Verantwortung geht an den Händler.
Genau genommen gibt es auch keinen registrationsfreien Zeitraum für ein Fahrzeug, da die Verantwortung sofort weiter gegeben wird.
Dass Dein bei GhostMotors erworbener Wagen nicht "abgemeldet" wurde, verleitet mich zur Frage, auf wen denn nun Dein certificate of registration ausgestellt ist. Jedenfalls bist Du für MoT und RoadTax nicht verantwortlich.
Auch für den Fall, dass der Wagen exportiert wird, gibt es nämlich einen abreißbaren Abschnitt im Registrationsdokument, die Notification of Permant Export. Dieser wird an die DVLA eingesandt und erlaubt dem Zulassungsinhaber, zu viel bezahlte RoadTax zurück zu fordern, sobald DVLA den Export durch Zusendung eines export certificate bestätigt.
Regards