Autor Thema: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK  (Gelesen 7026 mal)

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Offline David 89

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #15 am: Do.10.Mär 2011/ 10:19:38 »
Zitat
Auto dort angemeldet werden muss, wo sich der 'Lebensmittelpunkt' des Fahrers / Inhabers befindet

Was KFB dort schreibt kann so gar nicht genau stimmen. Was Wahres ist natürlich dran. Und mit einer Englischen Zulassung länger als 3 Monate in Deutschland fahren wird sicher nicht gehen, ist ja auch gut so.

ABER

Der lebensmittelpunkt des Fahrers spielt keine Rolle, es Geht um den Inhaber. Und auch da würde es Kompliziert, weil ja Besitzer, Eigentümer und Person bzw. Firma auf welche das Auto zugelassen ist auseinanderfallen können.
Nach relativ neuer Rechtsprechung ist es deshalb meines Wissens so das „ein KFZ dort zugelassen sein muss wo es üblicherweise seine Tagestour beginnt“. Das kann gerade in Grenzgebieten schon einen Unterschied machen.
Gruß
/David

Offline Grzmblfxx

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #16 am: Do.10.Mär 2011/ 10:28:54 »
...Bezahlt wird das alles mit einer PrePaid Kreditkarte (150 Pfund Aufladung reichen dicke) und am besten sollte man für die Anmeldungen mehrfach in ein Internet Cafe gehen. Sehr gut ist natürlich auch die Möglichkeit erst bei der Shell Tanke http://www.paysafecard.com (Bitte dran denken, die Tankstellen sind Kamera überwacht) das Geld aufzuladen, dann eine Virtuelle Kreditkarte kaufen um dann alles zu bezahlen

;) Ist doch einfach immer so eine Notlösung im Ärmel zu haben und ist sicher nicht falsch als Selbständiger oder Unternehmer sowas zu haben ;) Vielleicht kann ich morgen noch eine Anleitung schreiben wie man ein Konto für unser Beratungsunternehmen bekommt.


Bitte auch gleich schreiben, wie mann die Shell- Tankstelle überfällt oder das Finanzamt um ein paar Millionen betrügt!

Bist Du Dir sicher, nicht eine große Portion kriminelle Energie zu haben? ???
Schöne Grüße
Andreas

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #17 am: Do.10.Mär 2011/ 10:34:24 »
Wer will den den armen Mann an der Tanke berauben?

Ich fände es hochgradig moralisch, menschlich verwerflich die Tanke zu überfallen... Sowas lernt man heute im Studium International Business, wenn man im Gespräch im kleinen Kreis nach der Vorlesung mit dem Dozenten zusammen rumsitzt... Das nennt man viel Praxisbezug und sowas wird doch immer von der Politik gefordert von den Unis ;)...

Es war nur als Hinweis gemeint, wer sonst das ganze sehr diskret abwickeln möchte sollte nicht bei der Tanke freundlich in die Kamera lächeln.

Offline SRH4422

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #18 am: Do.10.Mär 2011/ 10:36:39 »
Es mag ja interessant sein, Gesetze und Vorschriften derartig genau auf mögliche Schlupflöcher hin zu analysieren, aber für meinen Geschmack geht das eindeutig zu weit.

Das was hier an Wegen aufgezeigt wird, mag in diesem Fall für einen harmlosen Zweck (Anmelden eine englischen Autos ohne Kat) beschritten werden. Aber mir wird übel wenn ich daran denke, was andere düstere Gestalten mit dem hier beschriebenen Wissen machen könnten.
SRH4422 von 10/1968

Offline David 89

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #19 am: Do.10.Mär 2011/ 10:44:14 »
Einen Kat nachrüsten ist doch die einzig wahre Option. Rentiert sich doch auch steuerlich. Vielleicht gibt es ja auch jemand im Forum der Gerade einen Kat aus einem Turbo verkaufen kann.
Gruß
/David

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #20 am: Do.10.Mär 2011/ 10:46:26 »
Es mag ja interessant sein, Gesetze und Vorschriften derartig genau auf mögliche Schlupflöcher hin zu analysieren, aber für meinen Geschmack geht das eindeutig zu weit.

Das was hier an Wegen aufgezeigt wird, mag in diesem Fall für einen harmlosen Zweck (Anmelden eine englischen Autos ohne Kat) beschritten werden. Aber mir wird übel wenn ich daran denke, was andere düstere Gestalten mit dem hier beschriebenen Wissen machen könnten.

Ja sicher es ist an der Grenze des schwierigem, aber würde der Staat einfach nicht so viele Steine den Oldtimerfahrern, selbständigen usw. in den Weg werfen wäre das alles kein Problem.

Ob nun die Abgasvorschriften bei einem solchen Exoten, der sowieso kaum bewegt wird; Oder nun beim Oldtimer Autogas oder Fahrsicherheitsrelevante Veränderungen sowas macht einfach keinen Spaß und führt dazu, dass man einfach um den Staat einen Bogen macht, wenn er nur sich an bürokratischen Paragraph fest beißt... Wir denken doch nur an Ingos Theater mit dem TÜV, so viel Ärger ohne realen Hintergrund

Stell dir vor du gehst morgen deine Brötchen beim Bäcker holen und jedes mal wenn du kommst schlägt der vor deiner Nase die Tür zu und sagt, dein Hemd gefällt mir nicht und deine Schuhe sind schmutzig... Geh erst nachhause und zieh dich um, dann darfst du Brötchen kaufen :D

Würdest du da gerne wieder hin gehen und dir deine Brötchen kaufen?

Offline KFB

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #21 am: Do.10.Mär 2011/ 11:35:14 »
Hallo Matt,

werde nochmal nach dem Merkblatt suchen.

Das Merkblatt hatte mir ein Freund (  Polizist in Koeln, zwischenzeitlich leider nicht mehr unter uns ) mitgebracht, nachdem ich einem anderen Freund mein Auto waehrend meiner Abwesenheit zur Verfuegung stellen wollte.

Tenor war :  da wo der 'Lebensmittelpunkt' ist, muss auch ein Fahrzeug angemeldet werden.

Das Schreiben vom STVA habe ich gefunden, kann ich gerne faxen.

'Freundliche' Nachbarn hatten mich angezeigt, nachdem ich ein paar mal im Jahr die Wohnung meiner Mutter genutzt hatte, wenn ich geschaeftlich in Deutschland war.

quote-

Betr. UMSCHREIBUNG IHRES FAHRZEUGS

nach einer mir vorliegenden Mitteilung haben Sie den Standort Ihres Fahrzeugs nach Koeln verlegt.

Ich bitte Sie,  bis zum ....die Umschreibung des Fahrzeugs nach den Bestimmungen des Paragraph 27 STVO bei der  blah, blah blah  zu beantragen.......

blah, blah blah

...........Erlaeuterungen zu der gesetzlichen Meldepflicht der Eigentuemer und Fahrzeughalter finden Sie auch im Fahrzeugschein unter der Ueberschrift "Zur Beachtung"

unquote-

( dass eine NY  Zulassung  wohl kaum ueber einen 'Hinweis zur Meldepflicht' verfuegen duerfte, ist dem Schwachkopf gar nicht in den Sinn gekommen ).

Bevor wir weiter spekulieren werde ich versuchen von jemanden bei der P. in Koeln eine verbindliche Auskunft zu bekommen.

Melde mich spaeter wieder

Klaus




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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #22 am: Do.10.Mär 2011/ 12:15:16 »
Ist nicht dein Ernst, dass es so Leute gibt..... Dazu passt auch wunderbar mein Erlebnis Heute morgen:

Auf dem Weg zur Vorlesung nur habe ich eine halbe stunde pause vor MG gemacht habe, weil die Polizei glaubte, dass ich nicht sicher das Fahrzeug führen könnte, weil durch die Fahrseite eine eingegrenzte Sicht auf den Gegenverkehr vorliegt und deshalb ich nicht meinen Wagen bewegen kann im öffentlichen Straßenverkehr

Es müsse wohl zu einem Fehler gekommen sein bei der Zulassung, da im Fahrzeugbrief auch nichts davon steht, dass es ein Rechtslenker ist und man dafür eine Sondergenehmigung bräuchte....
Wie oft ich mir anhören musste, dass ich nicht den Gegenverkehr einsehen könnte, wenn ein Fahrzeug vor mir ist, habe ich leider nicht mit gezählt, aber gefühlt war es sicher 100 mal...

Auf jeden Fall ich weiß nicht welche Laus den über die Leber gelaufen ist, aber es gab nur Theater die unnötige Zeit gekostet hat....Sicher mag der leicht süßliche Geruch im Auto nicht ihr wohlwollen gesteigert haben, aber naja.... viel telefonieren hilft dann selbst beim liebenswürdig Naiven zur Einsicht.

Da bekommt die Bedeutung des Wortes Schurkenstaat eine neue Facette...

MK6

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #23 am: Do.10.Mär 2011/ 13:00:06 »
Carl,

ich denke, dass es einerseits dem Fragenden keine Hilfe ist zu diskutieren, wie man sein Auto virtuell anderswo zulassen könnte, und anderseits bin ich der Meinung, dass dies ob so oder so ein Spiel mit dem Feuer ist.

Das Kartenhaus dürfte recht schnell einstürzen im Falle eines Unfalles, wenn vor Gericht unweigerlich die ganze Wahrheit rauskommt. Und ich bin sicher, die eigene so wie die gegnerische Versicherung wird dies umgehend als prima Argument nutzen wollen, um auf dem Schaden nicht selbst sitzen zu bleiben. Da sind viele schöne Prozesstage vorprogrammiert. 

Ich halte es auch, um ehrlich zu sein, für nicht geeignet solche Themen in einem Forum zu diskutieren, dessen Mitglieder ggf die Hoffnung haben, auch weiterhin nach Außen hin als seriös zu gelten. Man sollte nicht vergessen, dass dieses Forum öffentlich einsehbar ist und von außenstehenden gelesen wird.
 
Für eine banale Kfz-Zulassung lohnt sich der ganze Aufwand und der möglicher Ärger doch sowieso nicht. Dann lieber 1800 Ocken oder so in einen Kat investieren und gut ist, oder verkauft die Kiste.  Alles andere ist nicht nur Quatsch, sondern auch a.m.S. unseriös. 

Hinzu kommt, dass ich die Logik nicht verstehe. Entweder kann man es sich leisten, oder man hat das falsche Auto. Meinen Porsche 911 z.B. habe ich mit 125% Beitrag als 22jähriger auch zu damals 2200 Mark Prämie (vierteljährlich!!) versichert, weil es halt nicht anders ging. Meinen Silver Spirit hatte ich jahrelang ohne Kat  mit schwarzer Nummer zugelassen und dafür ebenson gut 1900 Taler an Steuer gezahlt. Na und?!
Wenn ich 'billig' möchte, dann bin ich mit solchen Autos eben völlig falsch.

Außerdem:

1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt


1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;


2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen sind hiervon ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12.000kg, die nach Artikel 5 der Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25.10.1993 (ABl. EG Nr. L 279 S. 32) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind; dies gilt nicht für Fälle der Nummer 3;


3. die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen;

4. die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen, sobald dafür die entsprechenden Voraussetzungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt sind, sowie die Zuteilung von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden. Dies gilt nicht für die Zuteilung von roten Kennzeichen für Prüfungsfahrten.

(2) Auf die Kraftfahrzeugsteuer sind diejenigen Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden, die für andere Steuern als Zölle und Verbrauchsteuern gelten.






« Letzte Änderung: Do.10.Mär 2011/ 13:13:13 von MK6 »

Offline RR-SS

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #24 am: Do.10.Mär 2011/ 13:07:44 »
Hallo Jürgen, sag bitte nicht ,

dass es dein ernst es ist, dass man 1800 auf den Tisch legen muss und dann hat man so einen Kat drin und die Sache ist erledigt :D Kostet der nicht sowieso 1028 Steuern im Jahr? :D dann sollte man doch die einmal Investition von 1800 Euro haben

Ich dachte das Ding gäb es nicht oder weil es in Verbindung mit dem Steuergerät steht könnte man es nicht nachrüsten.... Oh mann...


ich will nicht wissen wie viele arme Existensgründer jedes Jahr sehr übervorteilt werden durch die besondersgünstigen Unternehmensgründungsdienste die 400 oder 500 Euro für das Gründen eines Unternehmens haben wollen was keine 5 min Arbeit macht. und real nicht mehr als 70 Euro kostet.

Daher sollte man schon kurz schreiben wie einfach der Ablauf ist um den Unternehmensgründern das Leben nicht um so schwerer zu machen. Diese Verhalten von Leuten finde ich viel moralisch verwerflicher als viele Verbrechen, Leuten die es durch den Weg in die Selbständigkeit es sowieso nicht leicht haben dann noch aus Gier das Geld so aus der Tasche zu nehmen, weil sie unwissend und unternehmerisch unerfahren sind.

Da geben ich dir mal wieder vollkommen recht ... Man sollte schon etwas auf die Tatsache des angemessenen achten und nicht völlig über seinem Verhältnissen Leben, wobei ;) in Deutschland sind völlig unangemessen große Autos Volkskrankheit...


Mir ging es am Anfang auch zudem Primär darum die englische Nummer zu behalten, da sie einfach passender aussieht bei Oldtimer Treffen. Du weißt, dass er eine D Nummer hat :D

« Letzte Änderung: Do.10.Mär 2011/ 13:20:48 von PMX-251K »

MK6

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #25 am: Do.10.Mär 2011/ 13:19:43 »
Carl, es geht hier um ein banales Auto und nicht um die Ausgliederung des Investmentbanking-Bereiches der Deutschen Bank. Und selbst wenn der Turbo R mit Kat einen Tausender im Jahr an Steuern kostet ist das noch immer nichts im Vergleich zu dem, was wir alles sonst so in der Werkstatt lassen. Lieber ein paar Steuern zahlen und schlechte Laune beim Überweisen haben als vor jeder Polizeikontrolle möglichen Ärger ahnen müssen müssen oder im Falle eines Unfalles den Schaden ganz zu tragen weil der Bentley nicht ordnungsgemäß zugelassen war

Offline KFB

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #26 am: Do.10.Mär 2011/ 14:13:26 »

Hallo Matt,

bei der Polizei in Koeln hat mir Auskunft gegeben Herr Herrnwille (NEIN, nicht Herr Wille, sondern Herr HERRNWILLE ), 0221-229-6260 :


' Wenn der hauptsaechliche Standort des Fahrzeugs in Deutschland ist oder die Absicht besteht, das Fahrzeug hauptsaechlich in Deutschland zu fahren, muss es nach Paragr. 20 unverzueglich am Wohnort des Halters angemeldet werden'.

Dies gelte im Uebrigen auch, wenn ein Auto eine Leihgabe von Onkel, Mutter oder Tante im Ausland sei.....

Bei einem real existierenden Zweitwohnsitz im europaeischen Ausland ist die Gesetzeslage etwas 'gummihafter', obwohl grundsaetzlich auch in diesem Fall gilt : wo das Auto hauptsaechlich gefahren wird, muss es angemeldet werden.......


Wie auch von Anderen geschrieben, die Idee der Auslandszulassung macht m.E. wirklich wenig Sinn.......


Viele Gruesse

Klaus

Offline Kutscher

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #27 am: Do.10.Mär 2011/ 14:18:57 »
Dafür macht doch eine Kat-Nachrüstung Sinn (falls möglich), da das Fahrzeug noch 10 Jahre auf sein H-Kennzeichen warten muss. Wer will schon 10 Jahre lang über 1700 Euro Steuern p.a. zahlen?

Viele Grüße

David
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MK6

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #28 am: Do.10.Mär 2011/ 14:45:25 »
Hab grad bei Matrix auf der HP (www.matrix-katalysator.de) nachgesehen. Die bieten leider nur für Vergaser Nachrüst-Kats an. Bei Wurm finde ich nur DB, aber wenigstens auch für Einspritzer.

Lehre ist aber für mich auch, dass man besser von den Katlosen Einspritzern in UK die Finger lässt, da es fraglich ist, ob die am Wohnort zulassungsfähig sind.  Gut zu wissen also!

Als Teileträger wird sich das Auto evtl. verkaufen lassen, aber dennoch ist es natürlich schade für den Käufer und ich frage mich, wer oder was diesem hier noch helfen könnte.


Offline Kutscher

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Re: probleme bei der zulassung eines turbo R bj. 1991 aus UK
« Antwort #29 am: Do.10.Mär 2011/ 17:11:32 »
Wäre es anders, wenn das Fahrzeug eine TÜV-Vollabnahme hätte?

Gibt es keinen Original-Katalysator für das Auto? Manchmal hilft auch eine direkte Anfrage beim Kat-Nachrüster, von dem Fehlen des Bentleys in der Auflistung auf der Website würde ich mich noch nicht entmutigen lassen.
« Letzte Änderung: Do.10.Mär 2011/ 17:16:42 von Kutscher »
Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein.