@WHirsch
Nein, dies ist falsch, rüstet man eine Anlage nach, welche zum Zeitpunkt der EZ. bereits Eingebaut wurde, bleibt das H Kennzeichen erhalten und der freundliche Prüfer segnet alles ab.
Aha, falsch also. Kaum sich mal eine Woche mit der Materie befasst, schon bereit richtige Statements zu machen?
Ich halte mal das Lebensalter zu Gute...
Ich hatte hierzu mit den Verantwortlichen vom TÜV Nord und TÜV Süd telefoniert und die Ansagen waren eindeutig.
Eine Nachrüstung jeglicher Baugruppen die nicht innerhalb der ersten 10 Jahre (meine ich) erfolgt ist, verhindert das H-Kennzeichen. Da man für ein H-Kennzeichen mindestens ein 30 Jahre altes Auto braucht, ist eine Nachrüstung zum heutigen Zeitpunkt logischerweise immer ausgeschlossen.
Jetzt kann man natürlich darüber philosophieren was das für praktische Auswirkungen hat, insbesondere bei nicht eintragungspflichtigen Komponenten. Diese Überlegung ist bei einem Gas-Umbau aber hinfällig. Das wissen aber auch die Kompetenten Gas-Umrüster und weissen einen darauf hin!
Man kann natürlich immer noch darauf hoffen, daß sich die beteiligten Prüfer nicht auskennen, jeder spielt das Spiel so wie er will...