Autor Thema: Wie lange hält eigentlich so ein Rolls Royce............?  (Gelesen 11079 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline JimKnopf

  • Board God
  • Beiträge: 1.947
  • CCH05620
Re: Wie lange hält eigentlich so ein Rolls Royce............?
« Antwort #30 am: Sa.10.Nov 2007/ 10:25:34 »
Bei mir hat der TÜV im "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" seinerzeit unter Punkt 10 P.1 ganz korrekt "6750" eingetragen - also knapp 7 Liter... :-)


Gruss JimKnopf
Leben und leben lassen! • • •

Offline Udinho

  • Board God
  • Beiträge: 3.473
  • El sentido común es el menos común de los sentidos
Re: Wie lange hält eigentlich so ein Rolls Royce............?
« Antwort #31 am: Sa.10.Nov 2007/ 10:57:25 »
Zur allgemeinen Erheiterung kann ich folgendes mitteilen:

- Ich habe noch eine Kopie der alten originalen englischen Zulassung meines Shadow, danach hat er 6.750 ccm.
- In den spanischen Papieren haben sich davon aber 2 ccm verflüchtigt, es sind dort nur noch 6.748 ccm eingetragen.

Wer bietet weniger?

Gruß - Udinho
SSI SRH17687
TURBORL MCX35566
ContinentalR TCH53032

Offline Chauffeur

  • Full Member
  • Beiträge: 84
  • Es kann nicht nur einen geben!
Re: Wie lange hält eigentlich so ein Rolls Royce............?
« Antwort #32 am: Sa.10.Nov 2007/ 11:36:05 »
Also leider nix mit variablem Hubraum sondern einfach nur Dämlichkeit bzw. Nachlässigkeit der Damen und Herren des KBA...  >:(

soviel zur Erklärung warum einige Fahrzeuge seltsame Hubraumangaben lt. Fzg.-brief haben 
Swen

 

Swen nicht nur die Damen und Herrn des KBA, sondern auch in den Zulassungsstellen!

Wenn ich mir meine Zulassungsbescheinigungen (so heißen die Dinger ja jetzt!) ansehe, dann steckt bei fast jedem ein Fehler drin. Das liegt z.b. daran daß zum 1. März 2007 soviel Neuerungen, besonders bei den Oldtimer, erlassen worden sind, wo es wohl noch keine Verwaltungsausführung gibt.

Ich hab dieses Jahr einige Zeit mit meinen Kumpel's  ??? (so nennt man doch Personen mit den man sich regelmäßig trifft!!) von der Zulassungsstelle verbracht. Jedesmal eine neuer Scherz auf Lager. Identische Motoren haben unterschiedlich KW und Hubraum. Das Umrechnen von PS in KW funtioniert nie. Und das beste ist immer der TÜV-Bericht von NRW, der schreibt nämlich nie den nächsten TÜV-Termin in die Papiere. Dann schreiben die Bayern immer 2 Jahre (zur Info: Ich rede hier von LKW's die eigentlich nur 1 Jahr haben!)

Und das dollste ist!! - Die alten Originalbriefe aus dem Ausland werden seit 01.03.2007 eingezogen!!  ???
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist aber kein Eigentumsnachweis mehr  ???

Wie beweise ich nun daß das Fahrzeug mir gehört? - Vielleicht, kann da ja mal ein Jurist helfen?  ???

Mit schneeverwehten Grüßen aus München
Markus Z.

Offline JimKnopf

  • Board God
  • Beiträge: 1.947
  • CCH05620
Re: Wie lange hält eigentlich so ein Rolls Royce............?
« Antwort #33 am: Sa.10.Nov 2007/ 12:57:18 »
Das stimmt! Und nun muß man, um ganz korrekt zu sein, bei Bedarf einen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis vorlegen.
Gleiches steht ja auch schon auf den V5-Dokumenten - diese sind KEIN Eigentumsnachweis!


Gruss Lutz
Leben und leben lassen! • • •