Die Kernfrage ist, bei welchen Typen und Marken. Wo haben sie eine so große historische Bedeutung, dass das Auto mit Gasanlage als historisches Kulturgut betrachtet werden muss??
Falscher Ansatz. Nicht die Gasanlage steht im Vordergrund und gilt als historisches Kulturgut, sondern es ist nach wie vor das Fahrzeug.
Warum wird das H-Kennzeichen nicht vorenthalten, wenn nicht originale Leuchteinheiten (Blinker) angebracht wurden? Hier hat der Gesetzgeber bereits (Sicherheits-)Ausnahmen installiert. Die schönen Vorkriegsvehikel aber auch und gerade die 50er Jahre Autos sehen mit den fast immer individuell nachgerüsteten Blinkern oft arg bescheiden aus. Dennoch klebt ein H auf dem Kennzeichen. Sie sind definitiv nicht mehr "werksoriginal".
Gleiches könnte ich mir für alternative Antriebe vorstellen. Es wird bald soweit sein, dass wir alle zum Spritsparen per Gesetz gezwungen werden. Wenn der Liter-Preis einmal bei 2,50 Euro und mehr angelangt ist, wird den Volksvertretern noch so manche Idee einfallen. Ich will jetzt keine Absurditäten prognostizieren, aber der sich schnell verteuernde Sprit ist ein Faktum. Was alles passieren und beschlossen werden könnte, mag sich ein jeder einmal selbst ausmalen.
Hier bin ich überzeugt, dass dies bei Rolls Royce niemlas so gewesen ist und die Behauptung es sei so gewesen, erscheint mir völlig absurd.
Ist diese Satz nicht auch einfach nur eine Behauptung?
Wenn ich schreibe: "Hier bin ich überzeugt, dass dies bei Rolls Royce auch schon so gewesen ist und die Behauptung es sei nicht so gewesen, erscheint mir völlig absurd", steht Aussage gegen Aussage. :-)
Hilft uns nicht, hier muss also eine Quelle ran, die dazu sicher Auskunft geben kann. Ich sage nur Hunt House. Allerdings bin ich zu geizig, mir dort kostenintensive Auskünfte einzuholen. Uli, kannst Du nicht mal dort nachhaken, Du hast doch Drähte dahin... Wobei es mir persönlich ja egal ist. :-)
OK, ich streiche das "irgendwie" - eine Gasanlage ist niemals ein zeitgenössisch-typisches Zubehörteil von Rolls Royces gewesen in der 60ern und 70ern ... es wurden nie welche verbaut, es sei denn in extremen Einzelfällen, die hier für die Beurteilung keinerlei Rolle spielen können.
Ein einziger Einzelfall reicht, um dem Buchstaben des Gesetzes zu genügen. Aber, es geht in diesem Thread und für die H-Tauglichkeit nicht darum, ob Gasanlagen ab Werk, sondern ob sie überhaupt in den jeweils ersten zehn Lebensjahren eines Rolls-Royce eingebaut wurden. DAS ist das maßgebliche Kriterium, das Davids TÜVer die H-Zulassung erteilt.
Ein H-Kennzeichen gibt es für das historische Kulturgut Auto. Kernanforderung ist: 30 Jahre alt, guter Zustand, weitgehende Originalität mit recht genau definierten Ausnahmen im Bereich Sicherheit.
Das stimmt nicht ganz so! Auch ein Rieger-Breitbau oder sonstige verspoilerten Tiefer-Breiter-Schneller-Autos erhalten ein H-Kennzeichen, wenn.... Die Werksoriginalität ist nicht das alleinige Merkmal. Ich bitte das zu berücksichtigen.
Der Rest des Beitrags wiederholt in meinen Augen nur mehr oben Gesagtes - inhaltlich wurde alles schon mehr als genug erläutert. Wir brauchen uns nicht im Kreise zu drehen.
Meine "Spekulation" - der ich schon explizit ein "ich kann mir vorstellen" vorausgeschickt habe, wird auch nur mit einer Spekulation erwidert. Ich habe Gedanken angeregt, keine Pseudo-Fakten aufgestellt. Wenn der Gesetzgeber Lockerungen zuläßt - der Einbau alternativer Antriebsmethoden wäre so etwas - warum sollten Auto-Clubs dagegen vorgehen? Es käme ihnen doch gelegen?
Naja, ich warte einmal mehr auf das, was die Zukunft an automobilen Überraschungen auf Lager hat.
Einen schönen Abend noch!
JimKnopf