Autor Thema: News von EHJ 22IP  (Gelesen 81981 mal)

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Offline Ex-DRB15051

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Re: News von EHJ 22IP
« Antwort #165 am: Do.19.Mär 2009/ 18:16:41 »
Das H-Kennzeichen mag von mit Verlaub gesagt Idioten zum Witz gemacht werden. Und das ist bedauerlich, auch wenn der TÜV die nicht aus dem verkehr zieht, was er sollte. Ich persönlich war immer sehr stolz auf mein "H" und habe mit viel Sorgfalt und sehr viel Geld meine H-Fahrzeuge gepflegt. Und teils kräftig zurück gerüstet, was Dilettanten und Ignoranten im Laufe der Jahre angerichtet hatten. Ich bin insofern eben dagegen, solche Auswüchse mit meinen Steuern zu subventionieren.

Nur weil es Leute gibt, die Regeln verletzen sind ja die Regeln nicht verkehrt. und das Motto "das tun andere aber auch" berechtigt ja nicht, seber auch alle Regeln mit Füßen zu treten.

Wenn bei Ami-Schlitten Gasanlagen historisch sind, dann sind sie das eben - was hat das mit RR/B zu tun? Da sind sie es eben nicht.
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Offline Ex-DRB15051

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Re: News von EHJ 22IP
« Antwort #166 am: Do.19.Mär 2009/ 18:17:46 »
Übrigens sind sog. "hot rods" explizit vom H ausgeschlossen, ich denke das gilt bundesweit. Zum Glück ...
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Offline JimKnopf

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Re: News von EHJ 22IP
« Antwort #167 am: Do.19.Mär 2009/ 18:40:19 »
Die Kernfrage ist, bei welchen Typen und Marken. Wo haben sie eine so große historische Bedeutung, dass das Auto mit Gasanlage als historisches Kulturgut betrachtet werden muss??

Falscher Ansatz. Nicht die Gasanlage steht im Vordergrund und gilt als historisches Kulturgut, sondern es ist nach wie vor das Fahrzeug.


Warum wird das H-Kennzeichen nicht vorenthalten, wenn nicht originale Leuchteinheiten (Blinker) angebracht wurden? Hier hat der Gesetzgeber bereits (Sicherheits-)Ausnahmen installiert. Die schönen Vorkriegsvehikel aber auch und gerade die 50er Jahre Autos sehen mit den fast immer individuell nachgerüsteten Blinkern oft arg bescheiden aus. Dennoch klebt ein H auf dem Kennzeichen. Sie sind definitiv nicht mehr "werksoriginal".

Gleiches könnte ich mir für alternative Antriebe vorstellen. Es wird bald soweit sein, dass wir alle zum Spritsparen per Gesetz gezwungen werden. Wenn der Liter-Preis einmal bei 2,50 Euro und mehr angelangt ist, wird den Volksvertretern noch so manche Idee einfallen. Ich will jetzt keine Absurditäten prognostizieren, aber der sich schnell verteuernde Sprit ist ein Faktum. Was alles passieren und beschlossen werden könnte, mag sich ein jeder einmal selbst ausmalen.


Zitat
Hier bin ich überzeugt, dass dies bei Rolls Royce niemlas so gewesen ist und die Behauptung es sei so gewesen, erscheint mir völlig absurd.

Ist diese Satz nicht auch einfach nur eine Behauptung?

Wenn ich schreibe: "Hier bin ich überzeugt, dass dies bei Rolls Royce auch schon so gewesen ist und die Behauptung es sei nicht so gewesen, erscheint mir völlig absurd", steht Aussage gegen Aussage. :-)

Hilft uns nicht, hier muss also eine Quelle ran, die dazu sicher Auskunft geben kann. Ich sage nur Hunt House. Allerdings bin ich zu geizig, mir dort kostenintensive Auskünfte einzuholen. Uli, kannst Du nicht mal dort nachhaken, Du hast doch Drähte dahin... Wobei es mir persönlich ja egal ist. :-)


Zitat
OK, ich streiche das "irgendwie" - eine Gasanlage ist niemals ein zeitgenössisch-typisches Zubehörteil von Rolls Royces gewesen in der 60ern und 70ern ... es wurden nie welche verbaut, es sei denn in extremen Einzelfällen, die hier für die Beurteilung keinerlei Rolle spielen können.

Ein einziger Einzelfall reicht, um dem Buchstaben des Gesetzes zu genügen. Aber, es geht in diesem Thread und für die H-Tauglichkeit nicht darum, ob Gasanlagen ab Werk, sondern ob sie überhaupt in den jeweils ersten zehn Lebensjahren eines Rolls-Royce eingebaut wurden. DAS ist das maßgebliche Kriterium, das Davids TÜVer die H-Zulassung erteilt.


Zitat
Ein H-Kennzeichen gibt es für das historische Kulturgut Auto. Kernanforderung ist: 30 Jahre alt, guter Zustand, weitgehende Originalität mit recht genau definierten Ausnahmen im Bereich Sicherheit.

Das stimmt nicht ganz so! Auch ein Rieger-Breitbau oder sonstige verspoilerten Tiefer-Breiter-Schneller-Autos erhalten ein H-Kennzeichen, wenn.... Die Werksoriginalität ist nicht das alleinige Merkmal. Ich bitte das zu berücksichtigen.


Der Rest des Beitrags wiederholt in meinen Augen nur mehr oben Gesagtes - inhaltlich wurde alles schon mehr als genug erläutert. Wir brauchen uns nicht im Kreise zu drehen.

Meine "Spekulation" - der ich schon explizit ein "ich kann mir vorstellen" vorausgeschickt habe, wird auch nur mit einer Spekulation erwidert. Ich habe Gedanken angeregt, keine Pseudo-Fakten aufgestellt. Wenn der Gesetzgeber Lockerungen zuläßt - der Einbau alternativer Antriebsmethoden wäre so etwas - warum sollten Auto-Clubs dagegen vorgehen? Es käme ihnen doch gelegen?

Naja, ich warte einmal mehr auf das, was die Zukunft an automobilen Überraschungen auf Lager hat.


Einen schönen Abend noch!
JimKnopf
« Letzte Änderung: Do.19.Mär 2009/ 18:50:44 von JimKnopf »
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Re: News von EHJ 22IP
« Antwort #168 am: Do.19.Mär 2009/ 18:46:59 »
Im Grunde sind wir uns doch sicher einig, dass es für steuerbegünstigte KFZ Regeln geben muss. Fakt ist aber auch, dass es immer einen Ermessensspielraum gibt, da einige Regeln auslegbar sind.

Darüber kann man sich amüsieren, oder sich aufregen. Pauschale Beleidigungen für Oldtimerliebhaber, die Sonderwege für Ihre Wagen im Dickicht der Auslegbarkeiten finden, müssen aber doch nicht sein.

Übrigens: Hotrods können selbstverständlich auch ein H-Kennzeichen erhalten, wenn sie gewissen Anforderungen entsprechen.
« Letzte Änderung: Do.19.Mär 2009/ 18:57:05 von shadow2 »

Offline WHirsch

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Re: News von EHJ 22IP
« Antwort #169 am: Do.19.Mär 2009/ 18:55:48 »
Ein einziger Einzelfall reicht, um dem Buchstaben des Gesetzes zu genügen. Aber, es geht in diesem Thread und für die H-Tauglichkeit nicht darum, ob Gasanlagen ab Werk, sondern ob sie überhaupt in den jeweils ersten zehn Lebensjahren eines Rolls-Royce eingebaut wurden. DAS ist das maßgebliche Kriterium, das Davids TÜVer die H-Zulassung erteilt.

Unser Hilfslokomotivführer nach langer Abstinenz wieder voll in Fahrt (wb)?  :)

Zum zitierten: Nope!

Die Angabe des TÜV lautet: Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein (Link dazu steht in diesem Thread weiter zurück).

Und das bezieht sich auf das Fahrzeug (und nicht z.B. auf Gasanlagen). Das bedeutet wenn am betreffenden Fahrzeug diese Umbauten (die wiederum zeitgenössisch sein müssen) nicht innerhalb der ersten 10 Jahre erfolgt sind, verhindert das die H-Zulassung.
Eigentlich, denn wir lernen ja real dazu. Und warum sollten das alle Prüfer wissen, wenn es offenbar doch ziemlich mißverständlich zu sein scheint.

Gruß

Winfried Hirsch

Offline JimKnopf

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Re: News von EHJ 22IP
« Antwort #170 am: Do.19.Mär 2009/ 19:01:56 »
Die Angabe des TÜV lautet: Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein (Link dazu steht in diesem Thread weiter zurück).

Habe ich etwas anderes geschrieben?  :-)
(Noch kann ich editeren... ) <eg>


Gruß von der Wilden 13!

Übrigens, der Lokomotivführer heißt Lukas.

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Re: News von EHJ 22IP
« Antwort #171 am: Do.19.Mär 2009/ 19:05:00 »
es ging um den Hilfslokführer...  8)

Offline WHirsch

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Re: News von EHJ 22IP
« Antwort #172 am: Do.19.Mär 2009/ 19:11:42 »
Habe ich etwas anderes geschrieben?  :-)

Wenn nicht, dann habe ich es mißverstanden, es ist zweideutig.
Aber scheinbar sind wir uns einig, es geht darum wenn am Wagen was umgebaut wurde, dann nur zulässig innerhalb der ersten 10 Jahre.

Offline WHirsch

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Re: News von EHJ 22IP
« Antwort #173 am: Do.19.Mär 2009/ 19:13:34 »
es ging um den Hilfslokführer...  8)

Genau! Wir kennen uns ja aus  ;D

Offline RRSSII

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Re: News von EHJ 22IP
« Antwort #174 am: Do.19.Mär 2009/ 21:23:22 »
nochmals zu RR, obwohl das Thema mit den Lokführern auch reizvoll ist  8)

meine mich zu erinnern, dass (alle) Wagen der königlichen Familie(n) per se mit Gas versehen wurden bzw. betrieben. Also gab es das schon und auch zu der Zeit.

Jetzt muss man halt nur einen königlichen Wagen sein eigen nennen  ;D

Offline WHirsch

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Re: News von EHJ 22IP
« Antwort #175 am: Do.19.Mär 2009/ 21:59:13 »
Ich denke diese Referenz hilft hier nicht weiter, möglicherweise nicht mal mit einem persönlichen Empfehlungsschreiben von Lisbeth...

Offline Ex-DRB15051

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Re: News von EHJ 22IP
« Antwort #176 am: Do.19.Mär 2009/ 22:21:40 »
... und Lissie hat ja auch kein H-Kennzeichen :-)
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Offline Ex-DRB15051

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Re: News von EHJ 22IP
« Antwort #177 am: Do.19.Mär 2009/ 22:25:02 »

Übrigens: Hotrods können selbstverständlich auch ein H-Kennzeichen erhalten, wenn sie gewissen Anforderungen entsprechen.

TÜV Süd (in Abstimmung mit TÜV Nord) dazu:
Sogenannte „Hot-Rod“-Fahrzeuge werden
grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20
Jahren.
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Re: News von EHJ 22IP
« Antwort #178 am: Fr.20.Mär 2009/ 00:56:22 »
Das ist ja wohl klar. dass hiermit historische Hotrods gemeint sind. Dennoch sind hier erstaunliche Regeln vorhanden, die einem Restaurator erstaunlich viele Möglichkeiten offerieren. Mehr wollte ich damit nicht gesagt haben. Dogmatiker bitte zurücklehnen.

Offline gelöscht

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Re: News von EHJ 22IP
« Antwort #179 am: Fr.20.Mär 2009/ 06:45:04 »
Und es gibt Regeln, die dem MODERATOR erstaunlich viele Möglichkeiten offerieren. Vielleicht kann man das Thema Hot Rods, H-Kennzeiche etc woanders diskutieren.