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Ja

Lumenition (funktioniert über Lichtschranke) ist gut, hat aber die Nachteile, daß sie relativ teuer ist und man Zusatzteile im Motorraum unterbringen muß. Häßlich -
Das Steuergerät wurde bei mir z.B. an die Spritzwand gesetzt und, stimmt, ist dort ein Fremdkörper. Man könnte es aber auch so montieren, dass es kaum sichtbar ist. Dann kommt man halt schwerer ran, wenn was ist, aber möglich wäre das.
und stört den Oldtimer-Charakter (und fällt sogar einem TÜV-Prüfer auf - verstößt gegen die H-Kennzeichen Regel!).
Ich hatte eine, wie geschrieben, im Jaguar Daimler 2.5V8, Bj. 66 und habe jetzt eine in der Corniche, Bj. 73. Beide waren vielfach beim TÜV und hatten eine Vollabnahme inkl. H-Abnahme. In keinem Fall hat bisher ein Prüfer das als schädlich für das H-Kennzeichen auch nur erwähnt.
123ignition ist gut, insbesondere für Experten, die mit der Einstellbarkeit der Zündkurven etwas anfangen können. Das ist kaum jemand, nicht einmal Werkstätten...
Das Argument sticht nicht so. Die 123 wird mit der für das Fahrzeug passenden Kennlinie geliefert, man muss also nichts programmieren. Wenn man das aber möchte, ist es sehr simpel über die Software, die es kostenlos gibt. Ein beliebiger PC (ab Windows XP) wird per USB-Kabel angeschlossen und liefert zunächst mal alle relevanten Motordaten. Dies auch während der Fahrt unter allen Lastumständen, wobei natürlich der Beifahrer den Rechner bedienen sollte. Dabei Optimierunspotential zu ermitteln ist nicht sehr schwierig. Aber wie gesagt, muss man nicht, da die richtige Kennlinie vorprogrammiert ist.
Ich habe mich mit der Software und dem Manual beschäftigt und mir erschien das nicht als Hexenwerk.
Geeignet, wenn der originale Verteiler wegwerfreif ist. Dann hat man einen Ersatz für alles.
Ja, dann eignet es sich besonders.
Aber: für das H-Kennzeiche nicht akzeptiert (Abhilfe: Erblinden des Prüfers - oder dessen Unkenntnis).
Das würde mich wundern, wenn dem so wäre. Ist ja auch bei der Lumenition nicht so. Und der Verteiler der 123ignition ist ja gerade im Look ein Standardverteiler. Würde ich den Lucas gegen einen Bosch austauschen, dann würde der auch anders aussehen, als der Lucas (und eher wie die 123), sowas dürfte mit dem H nicht kollidieren. Im übrigen sind solche Teile zum einem Verschleissteile, die irgendwann ersetzt werden müssen und dann eine andere Optik haben können/dürfen. Und da man den Originalverteiler ja behalten kann und soll, wäre zur Not der Austausch vorm TÜV auch kein Problem. Aber wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass gerade aus der 123 ein Prüfer einen H-relevanten Punkt macht. Und das weder, weil er blind noch unkundig ist, sondern weil das in Ordnung geht. Solche jederzeit rückrüstbaren, wegnehmbaren Teile stören die H-Vorschrift nicht.
Hat denn irgend jemand schon mal ein H-Problem beim TÜV erlebt wegen einer Umrüstung auf konktaktfreie, elektronische Zündung?