da ich meinen Wraith ja aus einem Schweizer Museum gekauft habe, kann ich hier tatsächlich etwas beitragen. Das Fahrzeug muss natürlich als Kulturgut zu 7% eingeführt werden, die Zolltarifnummer müsste ich heraussuchen, da muss man sich 1.000% sicher sein, wehe, man macht hierbei Fehler. Deshalb ist alles andere als ein beauftragter Zollexpedient ein Himmelfahrtskommando. Das kostet aber kein Vermögen. das Fahrzeug wird auf dem Hänger (Spedition kostet viele Tausender und rentiert sich vermutlich nur für Manager, die keine Zeit haben) über die Grenze gefahren. Dabei bitte OBACHT! Uhrzeit beachten! Der Zollexpedient kennt seine Kameraden und wird behilflich sein. Trotzdem, wenn man zu spät kommt, is nix mit über die Grenze fahren. Dann eben Parken auf dem Zollabfertigungs-Platz bis zum nächsten Tag oder zu einem anderen Übergang fahren, der noch abfertigt, Begutachtung der Chassis-Nummer und allem, was die Beamten sonst noch so interessieren könnte. Danach fährt man zu seinem Heimatzollamt und führt die Verzollung durch (ich bin grad am überlegen, ob ich das vor oder nach der Überführung gemacht habe, aber ich glaube, es war erst nachher und nur mit den Papieren, ohne Auto). Das geht nur mit einem magischen Zettel, den man von den Zöllnern bei der Einfuhr (z.B. am ZA Rheinfelden) bekommen hat. Ich müsste tatsächlich einmal nachschauen, was ich noch alles an Schriftkram ausgraben kann, das technische Datenblatt, von dem in einer anderen Diskussion (Shadow mit 250PS?) schon die Rede war, gehört auch dazu. Wenn man den ganzen Rotz beisammen hat, kann man zum TÜV Prüfer seines Vertrauens gehen und die techn. Vollabnahme nach §21 (glaube ich) durchführen. Aber das machen nicht alle DEKRAs und TÜVs, man muss sich an besondere auf Oldtimer bzw. Sammlerfahrzeuge spezialisierte Filialen wenden.
Alles in allem etwa eine Woche Zeitaufwand. 2 Tage für die Überführung, 1 Tag beim Zoll, 1 Tag bei TÜV oder DEKRA, 1 Tag bei der Zulassungsstelle, wenn alles perfekt organisiert ist, kann man es vielleicht auch schneller schaffen. Falls der Wagen von einem Händler erworben wurde, kommen nach der Ausfuhr noch 5,5% Schweizer USt. in Abzug und werden erstattet, damit sind die pauschal 7% Einfuhrumsatzsteuer schon zu einem Gutteil bezahlt...