So nun habe ich mir eine Zweitmeinung eingeholt.
1. Der TÜV hat das Radlager an der Hinterachse bemängelt, die Zweitmeinung an der Vorderachse. An den Reifen gerüttelt habe ich beim Kauf auch und dachte eigentlich alle vier sind in Ordnung.
2. Die Feststellbremse war der Zweitmeinung fest genug, dem TÜV nicht.
3. Die Sealed Beams müssen raus laut beiden, insbesondere da nun ein Schweinwerfer ganz den Geist aufgegeben hat. Kann ich hierzu nochmal einen Tipp bekommen, ob man das auch mit wenig Know How selbst machen kann. Ich habe mal im Werkstatthandbuch nachgeschaut, aber das ist wohl für ältere Modelle und ich habe gerade mit der Elektrik nicht viel Erfahrung.
4. Die Zweitmeinung hat mich gefragt, warum ich die Sidelamps alle so komisch abgeklebt habe. Auf die Antwort, dass ich im Internet gelesen habe, das man das machen müsse, sagte er mir, die wären mittlerweile auch bei uns zugelassen.
5. Die fehlende Abschleppöse wurde von der Zweitmeinung auch nicht moniert.
6. Die Zweitmeinung sagte mir nach Rückfrage bei der Zulassungsbehörde, dass der Wagen auf jeden Fall eine §21 Abnahme braucht. In meiner Region hat wohl nur der TÜV dazu die "Kompetenz" während z.B. die Dekra das im Osten macht.
Fazit: Ich muss jetzt den Gang nach Canossa antreten und wohl oder übel das Fahrzeug beim gleichen Prüfer nochmal vorstellen. Davor gebe ich ihn in eine Werkstatt, die 14 Tage Wartezeit hat, um die Dinge zu erledigen. So lange fahre ich halt mit dem abgelaufenen Niederländischen Exportkennzeichen rum. Die passen mit schwarz auf weiss eh sehr gut zu meiner Corniche. Ich melde mich dann, wenn ich die höheren Weihen vom TÜV habe.
Beste Grüße, HaPe