Bei der Wegfahrsperre ist der Prüfer schlecht informiert, denn das elektrisch verriegelte Getriebe ist 1970 oder 71 vom TÜV in einem Mustergutachten als Wegfahrsperre anerkannt worden.
Alles andere ist doch bei praktisch jedem Prüfer Standard: Beleuchtungseinrichtungen müssen bei diesem Baujahr bauartgenehmigt sein und sie müssen funktionieren - Punkt. Dass die Regelung manchmal skurril ist, wenn ein ansonsten identisches Bauteil für die USA eine SAE-Kennzeichnung haben muss und für Europa ein EII (und auf keinen Fall beide Kennzeichnungen gleichzeitig), ist klar, aber eben nur ganz normaler Behördenwahnsinn, den es in praktisch allen Ländern gibt - jedenfalls muss sich jeder Prüfer daran halten. Wenn es einer nicht tut, hat man vielleicht Glück gehabt - und wenn einem unterwegs auf dem Kontinent eine SealedBeam-Lampe durchbrennt, eben Pech...
Das mit dem Panzertape würde ich als starkes Entgegenkommen des Prüfers sehen, also nicht negativ werten. Es gibt für die vorderen Sidelights
gelbe Gläser, die sind erlaubt (unterschiedlich für rechts und links).
Insgesamt wirklich nur Peanuts und ohne großen Aufwand zu machen - der Aufwand, einen anderen Prüfer zu suchen und die ganze Prozedur neu zu starten, ist sicher größer (und teurer).
Grüße aus dem Norden
Claus F. Erbrecht
Heaven's Gate Garage
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