Autor Thema: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung  (Gelesen 13063 mal)

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Offline HaPe

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Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und seit kurzen stolzer Besitzer einer Corniche II, Baujahr 1989. Morgen habe ich nun meinen Termin beim TÜV bzgl. §21-Vollzulastung. Das Datenblatt vom TÜV Süd habe ich bereits besorgt. Der Wagen war bisher in Holland zugelassen. Auf der Rücksitzbank schauen an der linken und rechten Aussenseite Gurtpeitschen raus, es fehlen aber die eigentlichen Gurte, die laut Bedienungsanleitung wohl Beckengurte sein müßten. Nun zum meinen Fragen:

1. Kann ich den Wagen auch ohne diese Gurte zulassen (nach meinen nächtelangen Recherchen in diesem Forum, befürchte ich eher nein)?
2. Können neue Beckengurte ohne Ausbau der Rücksitzbank befestigt werden oder muss diese komplett raus? Wenn ja, wie geht das?
3. Wo sind die Anschraubpunkte für diese neuen Beckengurte (ich gehe davon aus, dass ich nicht irgendwo durchbohren muss, um die Gurte zu befestigen)?

Mir geht schon etwas die Düse, dass ich das schöne Teil morgen Mittag nicht zugelassen bekommen. Deshalb wäre ich für eine schnelle Antwort sehr dankbar.

Vielen Dank und beste Grüße, HaPe

Offline Gert

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #1 am: So.24.Apr 2016/ 09:44:35 »
Da du bis Morgen keine Gurte auftreiben und einbauen kannst, geht wohl nur das:
"Gurte? Hat der Hinten nie gehabt."

ABER: die Gurtpeitschen müssen dazu weg.

PS: könnte es sein, das die Gurte NUR unter den Sitzen liegen?
LRE23184 16 Jahre rumgestanden und ich muß es ausbaden

Offline HaPe

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #2 am: So.24.Apr 2016/ 13:34:58 »
Vielen Dank für den Hinweis. Das ist für mich die Notlösung, wenn nichts anderes geht. Ich habe allerdings schon mal in den Spalt zwischen Lehne und Sitz reingefühlt, aber keinen Gurt zu fassen gekriegt. Weisst Du, wie man die Rücksitzbank ausbauen kann? Müssen dazu irgendwelche Schrauben gelöst werden oder muss man nur an der richtigen Stelle anziehen.

Danke un Gruss
HaPe

Offline Gert

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #3 am: So.24.Apr 2016/ 14:27:45 »
In meinen 1975er Silver Shadow kann man das "Sitzkissen" (also da wo man mit den Hintern draufsitzt) einfach nach oben wegnehmen. Es ist in einer Art Rahmen drinn. Deinen hab ich in Natura noch nie gesehen.
LRE23184 16 Jahre rumgestanden und ich muß es ausbaden

Offline hugo

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #4 am: So.24.Apr 2016/ 14:34:36 »
Moin HaPe,

Gurte wirst Du wohl brauchen.
Ich meine ab Erstzulassung 01.07.1979 wurde das Vorschrift.
Ob Beckengurte reichen, weiß ich nicht.
Die Befestigungspunkte für die Gurte sollten bei der Corniche vorhanden sein, sind es jedenfalls bei den Shadows mit festem Dach seit mindestens 1976.

Offline Gert

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #5 am: So.24.Apr 2016/ 15:23:32 »
Ab 1. Mai 1979 wurden Sicherheitsgurte für die Rücksitze, ab 1. Januar 1988 Dreipunktgurte für die äußeren hinteren Sitze von neu zugelassenen Pkw vorgeschrieben. Für Lkw wurde 1992 und für Reisebusse 1999 die Gurteinbaupflicht vorgeschrieben.

Ich glaube du brauchst nicht zum Tüv fahren
LRE23184 16 Jahre rumgestanden und ich muß es ausbaden

Offline HaPe

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #6 am: So.24.Apr 2016/ 19:19:10 »
Dank besonders langer Finger zum Abtasten und der Hinweise vom Gert zur Sitzbank, konnte ich tatsächlich Gurte darunter finden. Ich werde dann morgen mal vorfahren und dann im Forum über Erfolg oder Mißerfolg berichten.
Anbei noch zwei Fotos von meiner Corniche. Ist als Linkslenker ein US-Fahrzeug, das aber die letzten Jahre in den Niederlanden gefahren wurde. Ich finde, das weiss und braun passt sehr gut zusammen.

Beste Grüße und haltet mir morgen die Daumen
HaPe

Offline Wraith39

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #7 am: So.24.Apr 2016/ 19:34:30 »
Ein wunderschönes Teil!
Ist das die Originalfarbe? Ich denke mal schon.
SRH 21965

Offline Blessington

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #8 am: So.24.Apr 2016/ 19:42:11 »
Da möchte ich mich anschließen - ein sehr schöner Wagen!

Willkommen im Forum!

Andreas
Dead Men Are Heavier Than Broken Hearts
Silver Shadow SRH18587 (1974)

Offline Gert

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #9 am: So.24.Apr 2016/ 21:54:21 »
cool, das die Gurte da waren :)
LRE23184 16 Jahre rumgestanden und ich muß es ausbaden

Offline hugo

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #10 am: Mo.25.Apr 2016/ 07:22:43 »
Aber da fehlt doch das Dach.
Wie willst Du das dem TÜV Onkel erklären?

Offline HaPe

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #11 am: Mo.25.Apr 2016/ 18:50:54 »
Hallo zusammen,

erst mal Danke für das positive Feedback zu den Fotos, einmal mit Dach und einmal offen. Ich hatte heute allerdings mein Erlebnis ganz besonderer Art beim TÜV, das weit über die Gurte rausging. Vorausschicken möchte ich allerdings, dass meine Corniche die letzten acht Jahre von der Firma Brabo in den Niederlanden gewartet wurde und dort auch immer den TÜV bekommen hat. Das heisst aber noch lange nicht, dass das in Deutschland trotz der Harmonisierungswut in Europa auch ohne Probleme läuft. Hier nun die Liste:

1. Sicherheitsgurte: Hier mußte ich die Sitzbank hinten ausbauen, damit auch begutachtet werden konnte, ob die Fähnchen mit entsprechenden Nummern dran sind. Ausserdem war der liebe Herr zunächst der Meinung, dass da Dreipunktgurte (siehe auch Beitrag oben) rein müßten. Schließlich konnte ich ihn mit dem Hinweis, dass das die Gurte ab Werk sind und der telefonischen Unterstützung von Herrn Mork überzeugen, dass da nie Dreipunktgurte drin waren und schließlich fand sich auch eine Regel, dass es von 1988 bis 1992 noch eine Übergangsperiode gab, in der auch Beckengurte akzeptiert wurden für die äußeren Sitze.

2. Lenkradsperre: Auch wurde moniert, dass es diese nicht gibt. Auch hier konnte ich durch die freundliche Telefonberatung von Herrn Mork darauf hinweisen, dass der RR generell so was nicht verbaut hat. Allerdings muss ich nun wohl künftig eine mechanische Lenkradsperre mitführen!!!

Die zwei Punkte konnte ich also entschärfen. Aber dann kams knüppeldick.

1. Das Fernlicht ist ohne Bauartgenehmigung. Ich verstehe, wenn z.B. die Autos aus England kommen, und durch den Linksverkehr die Lampen nicht mehr passen. Aber der Wagen ist acht Jahre in den Niederlanden vor sich dahingefahren, ohne jemals ein Problem beim TÜV zu bekommen und der wird dort wohl jährlich gemacht (zumindest habe ich entsprechende Kopien). Im Forum habe ich gelesen, dass das auch schon durchgewunken wurde, da die "in-etwa-Wirkung" gegeben sei.

2. Nebelschlussleuchte: Neben dem hinteren Nummernschild sind links und rechts jeweils zwei weisse und darunter rote Scheinwerfer. Die weissen sind wohl die Rückfahrscheinwerfer und die roten Nebelschlussleuchten. Allerdings habe ich gar keine Schalter im Armaturenbrett, da die Nebelschlussleuchten lt. Handbuch wohl eines der wenigen Sonderzubehöre waren. Auch sind keine Lampen darin verbaut. Das hat den Prüfer allerdings nicht davon abhalten, reinzuschreiben, dass ich entweder entsprechende Schalter installieren müsse oder die Nebelschlussleuchten entfernen müßte. Gibt es dazu Erfahrungen von euch?

3. Bremsleuchte mittig: Als US-Import habe ich auf dem Kofferraumdeckel noch diesen unschönen Höcker mit dem Bremslicht drin. Das funktioniert zwar, aber die Ausführung sei hier nicht zulässig. Längerfristig will ich das Ding zwar eh entfernen, aber nicht unbedingt jetzt sofort.

4. Sidemarks: Hier habe ich ähnliche Problem gehabt, wie schon an anderer Stelle im Forum beschrieben. Entweder soll ich die abmontieren oder mit einem Panzerband zukleben. Auf meine Anmerkung, dass Abkleben bei einem so schönen Fahrzeug echt Sch.... aussieht und beim Abmontieren die Kotflügel gespachtelt und neu lackiert werden müßten, bekam ich den "Tipp", doch beim TÜV die Variante Panzerband zu wählen und selbiges nach der TÜV-Vorstellung wieder abzuziehen. Habe mittlerweile hier im Forum gelesen, dass einzelne von euch für die hinteren, roten Sidemarks wohl doch eine Zulassung erhalten haben. Falls ihr mir da mit entsprechenden Unterlagen wie einem Fahrzeugbrief helfen könntet, wäre ich sehr dankbar.

5. Auch bei mir wurde die fehlende Abschleppöse moniert (wie ich mittlerweile auch schon an anderer Stelle im Forum gelesen habe). Mit dem Schweissen habe ich es nicht so und so weiss ich echt nicht wie ich damit umgehen soll.

6. Deutsches Fabrikschild fehlt: Ich sollte mir eines beschaffen und die Felder selbst ausfüllen. Von all meinen Oldtimern hat der RR die besten und meisten Kennzeichnungen. Ist mir unverständlich, warum man hier noch ein Schild braucht und wo ich das noch anbringen soll. Gibt es dazu Erfahrungen?

7. Foto vom Motortyp: Auch wurde ich noch gefragt, ob ich oder eine Werkstatt ein Foto vom Motor machen kann, auf dem der Motortyp zu sehen ist. Wisst ihr, wo der Motortyp (L 410 I) aufgebracht ist?

Für den ganzen Mist habe ich mal eben 273 EUR bezahlt, plus 120 EUR für das Datenblatt vom TÜV Süd. Ich habe schon öfter Zulassungen nach §21 gehabt, aber einen solchen Schwachsinn habe ich noch nicht erlebt. Ich werde nun einen anderen Gutachter nehmen, der mehr mit Oldtimern zu tun hat. Ich wollte mir nur etwas Weg sparen und dachte bei der Wartungs- und TÜV-Historie des Fahrzeugs ist das kein Problem. Bin gespannt, ob ich die Corniche woanders durchbekomme und wäre natürlcih dankbar, wenn ich die eine oder andere Munition von euch bekäme, um die Punkte aus der Welt zu schaffen.

Beste Grüße und Fortsetzung folgt, HaPe 

Offline Ex-DRB15051

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #12 am: Mo.25.Apr 2016/ 19:51:22 »
Ohne Worte. Da bist Du wohl an einen geraten, den ich jetzt hier aus rechtlichen Gründen nicht so bezeichnen darf, wie man ihn bezeichnen müsste. Das mit dem Panzerband über den Sidelights ist ja wohl die absolute Härte. Sie dürfen rot an der Seite nicht betrieben werden, klar, heisst, im maximalen Fall muss die Verkabelung weg - was aber auch beim TÜV eigentlich nie auch nur kontrolliert wird. Mit dem Panzerband drauf kommt dann sicher, dass das so nicht original ist und Du daher kein H bekommst ... unglaublich. Da denkt wohl einer, er wäre der King und könnte mal sein Mütchen an einem RR-Besitzer kühlen.

Ich würde beim nächsten versuch zu genau diesem Prüfer einen Anwalt mitnehmen, den Dir der ADAC sicher empfehlen kann. Und dann mal schauen, was der Bursche macht. Eine Beschwerde bei der vorgesetzten Stelle mit Androhung aller rechtlichen Schritte ohnehin. Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen ... und sowas geht ja gar nicht.
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Offline Chucky

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #13 am: Mo.25.Apr 2016/ 21:10:41 »
Bis auf die Abschlepp-Öse (die Dir bestimmt noch erlassen wird) sind es doch nur Kleinigkeiten.

Bischen Licht hier, Lampe da .. peanuts also.

Ich würde das als Erfolg verbuchen, nächte Woche zur Nachuntersuchung und durch bist Du  :)
Experience comes from bad judgement.

Offline CornicheLux

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #14 am: Di.26.Apr 2016/ 03:30:19 »
HaPe,
Zu dem Fernlicht: hat Dein Auto (noch) die ''sealed beams'' Birnen?
Die waren in meiner 1985 Corniche, und die ist auch aus USA und war auch ein paar Jahre in dem Nur Limonade-Land ohne Probleme zugelassen.
Habe auf moderne Glühbirnen umgerüstet, kann Info dazu raussuchen wenn Du's benötigst!