Autor Thema: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung  (Gelesen 13061 mal)

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Offline cferbrecht

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #15 am: Di.26.Apr 2016/ 08:55:53 »
Bei der Wegfahrsperre ist der Prüfer schlecht informiert, denn das elektrisch verriegelte Getriebe ist 1970 oder 71 vom TÜV in einem Mustergutachten als Wegfahrsperre anerkannt worden.

Alles andere ist doch bei praktisch jedem Prüfer Standard: Beleuchtungseinrichtungen müssen bei diesem Baujahr bauartgenehmigt sein und sie müssen funktionieren - Punkt. Dass die Regelung manchmal skurril ist, wenn ein ansonsten identisches Bauteil für die USA eine SAE-Kennzeichnung haben muss und für Europa ein EII (und auf keinen Fall beide Kennzeichnungen gleichzeitig), ist klar, aber eben nur ganz normaler Behördenwahnsinn, den es in praktisch allen Ländern gibt - jedenfalls muss sich jeder Prüfer daran halten. Wenn es einer nicht tut, hat man vielleicht Glück gehabt - und wenn einem unterwegs auf dem Kontinent eine SealedBeam-Lampe durchbrennt, eben Pech...

Das mit dem Panzertape würde ich als starkes Entgegenkommen des Prüfers sehen, also nicht negativ werten. Es gibt für die vorderen Sidelights gelbe Gläser, die sind erlaubt (unterschiedlich für rechts und links).

Insgesamt wirklich nur Peanuts und ohne großen Aufwand zu machen - der Aufwand, einen anderen Prüfer zu suchen und die ganze Prozedur neu zu starten, ist sicher größer (und teurer).

Grüße aus dem Norden
Claus F. Erbrecht
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Offline CornicheLux

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #16 am: Di.26.Apr 2016/ 10:57:45 »
Deine Rückgangleuchten (ist dies das richtige Wort?) sind doch sicher vergilbt? Hier kannst Du dir günstig neue, schön Durchsichtige besorgen. Die alten kannst Du in Wagenfarbe überspritzen und nur für den TUV anstelle der Nebelleuchten anschrauben.
https://spareto.co.uk/products/0-314-105-001-reverse-light.

Offline Sara Benedict

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #17 am: Di.26.Apr 2016/ 14:37:14 »
Aber da fehlt doch das Dach.
Wie willst Du das dem TÜV Onkel erklären?

Ein schöner Beitrag - ganz in meinem Sinn.  ;D

Begeistert

Michael

Offline Sara Benedict

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #18 am: Di.26.Apr 2016/ 14:39:42 »
Bischen Licht hier, Lampe da .. peanuts also.

Ich würde das als Erfolg verbuchen, nächte Woche zur Nachuntersuchung und durch bist Du  :)

Das sehe ich auch so. Da lohnt keine große Aufregung und eine komplett neue Prüfung bei einem anderen Prüfer wird teurer und muss auch nicht von Erfolg gekrönt sein.

Zustimmend

Michael

Offline Gert

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #19 am: Di.26.Apr 2016/ 19:07:52 »
Heute war der Herr DiplIng da.
Den hab ich mal genervt.
Abschleppösen sind keine Pflicht.
Lenkradschloß wird durch die automatisch in P egal wie der Schalthebel steht, wenn Schlüssel abgezogen, ersetzt. Nix Lenkradsperre nötig.
Zettel am Gurt darf verlangt werden bei §21.
Aber nun der Hammer:
Da das Auto in der EG zugelassen war, ist und Holland Tüv hat/hatte,
reicht zur Zulassung in BRD eine ganz normale einfache Hauptuntersuchung.
Man muss nur ein Datenblatt beibringen.

Wie weit ist es eigendlich von dir nach Hannover? 8)
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Offline HaPe

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #20 am: Di.26.Apr 2016/ 19:39:56 »
Danke, aber es handelt sich nicht um die Glühbirnen. Der ganze Lampentopf der inneren Scheinwerfer hat keine BG = Bauartgnehemigung. An anderer Stelle wurde das Thema wohl schon diskutiert. Entweder man braucht neue Lampentöpfe oder man sucht sich einen anderen Prüfer, der das nicht moniert.
Habe schon mal angefangen, meine Liste abzuarbeiten und melde mich dann wieder, wenn ich die Zulassung habe.

Offline Gert

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #21 am: Di.26.Apr 2016/ 22:06:53 »
Danke, aber es handelt sich nicht um die Glühbirnen. Der ganze Lampentopf der inneren Scheinwerfer hat keine BG = Bauartgnehemigung. An anderer Stelle wurde das Thema wohl schon diskutiert. Entweder man braucht neue Lampentöpfe oder man sucht sich einen anderen Prüfer, der das nicht moniert.
Habe schon mal angefangen, meine Liste abzuarbeiten und melde mich dann wieder, wenn ich die Zulassung habe.
Du hast aber gelesen, das du eigendlich nur ne normale HU brauchst?
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Offline Wraith39

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #22 am: Mi.27.Apr 2016/ 09:28:30 »
Ich hatte ja auch einen Wagen aus England (= EU) importiert. Dort mußten aber für die Zulassung ebenfalls die Leuchten gewechselt werden. Sealed beam ist nicht erlaubt in Deutschland.
Ich meine, es war keine normale HU, die folgten dann später. Es war ein H-Zulassungsverfahren. Das klappte allerdings ziemlich problemlos.
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Offline Sara Benedict

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #23 am: Mi.27.Apr 2016/ 13:16:44 »
Da das Auto in der EG zugelassen war, ist und Holland Tüv hat/hatte,
reicht zur Zulassung in BRD eine ganz normale einfache Hauptuntersuchung.
Man muss nur ein Datenblatt beibringen.

Dafür braucht man, so viel ich weiß, eine EG-Typengenehmigung für das Fahrzeug, Gert. Gibt es eine solche für eine Corniche?

Zweifelnd

Michael

Offline Gert

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #24 am: Mi.27.Apr 2016/ 19:01:48 »
Dafür braucht man, so viel ich weiß, eine EG-Typengenehmigung für das Fahrzeug, Gert. Gibt es eine solche für eine Corniche?

Zweifelnd

Michael
Der Wagen war doch schon 8 Jahre in Holland im Betrieb.
Und damit in der EG zugelassen.
Das mit Hu und Vollabnahme wurde in den letzten Jahren geändert.

Klar das man von und nach der Insel Scheinwerfer und Nebelschlußleuchte anpassen muss.
Ist aber im Rahmen einer normalen HU.
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Offline Blessington

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #25 am: Mi.27.Apr 2016/ 20:08:26 »
Mein Shadow, der ja eine Erstauslieferung in die Kronkolonie Hongkong war, hatte- genau wie Rudolfs Wagen - Sealed Beam-Scheinwerfer. Diese wurden vor der deutschen Zulassung ausgetauscht. Auch mein Wagen durchlief dann ein H-Zulassungsverfahren, das umfangreicher als eine normale HU gewesen ist. Ob sich - wie Gert angeführt hat - da abnahmetechnisch in den letzten Jahren etwas geändert hat, dazu vermag ich nichts zu sagen, da kenne ich mich leider nicht aus.

Andreas


Dafür braucht man, so viel ich weiß, eine EG-Typengenehmigung für das Fahrzeug, Gert. Gibt es eine solche für eine Corniche?
Zweifelnd
Michael

P.S.: Michael, ich wollte dieser Tage aus purem Interesse beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg wissen, wieviele Exemplare der Silver-Shadow-Baureihe in Deutschland aktuell registriert sind. Die sehr freundliche Mitarbeiterin erklärte mir, dass das über ihre Datenbanken gar nicht nachvollzogen werden kann, weil diese Fahrzeuge zuerst in gebrauchtem Zustand sehr häufig grenzüberschreitend verkauft und gekauft werden - und weil die damals originär in Deutschland erstzugelassenen neuen Shadows in aller Regel über eine Einzelabnahme ihre Erstzulassung erhielten und es keine übergreifenden Typgenehmigungen gegeben hat (und daher die Typschlüsselnummern "genullt" sind). Daher teile ich hier Deine Zweifel.
« Letzte Änderung: Mi.27.Apr 2016/ 20:15:37 von Blessington »
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Offline Chucky

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #26 am: Do.28.Apr 2016/ 01:25:19 »
und es keine übergreifenden Typgenehmigungen gegeben hat (und daher die Typschlüsselnummern "genullt" sind).

Ein Hoch auf die Grau-Zone  8)
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Offline HaPe

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #27 am: Do.28.Apr 2016/ 12:05:29 »
Vielen Dank für das Angebot zur Unterstützung, aber es geht wohl darum, dass die Scheinwerfer nicht die Bauartnummer haben. Sowie ich andere Beiträge im Forum verstanden habe, müßte ich die Lampentöpfe auswechseln.

Ich gehe jetzt zu jemand anderem, der weniger bürokratisch ist und versuche da mein Glück. Ich melde mich dann nächste Woche wieder, ob das von Erfolg gekrönt war.

Danke einstweilen für die Unterstützung und beste Grüße, HaPe

Offline Chucky

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #28 am: Do.28.Apr 2016/ 12:22:58 »
Die H4 Scheinwerfer Einsätze mit Prüfzeichen 5-3/4" kosten EUR 10,- .. 20,- das Stück.

Die haben auch eine Standlichtbirne, damit kann man prima angeben ...

Charles :)
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Offline cferbrecht

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Re: Sicherheitsgurte hinten für Corniche II bei Vollzulassung
« Antwort #29 am: Do.28.Apr 2016/ 16:51:36 »
Sowie ich andere Beiträge im Forum verstanden habe, müßte ich die Lampentöpfe auswechseln.

Die Lampentöpfe sind aus Blech und sitzen hinter den Scheinwerfer-Einsätzen in den Kotflügeln. Sie meinen einfach die Scheinwerfer-Einsätze, die bei uns aus der Streuscheibe (Glas) und dem damit verbundenen Reflektor (aus Metall), in den die Glühlampe gesetzt wird, bestehen. In England und den USA bilden diese drei Teile (Streuscheibe, Reflektor und Glühlampe) eine untrennbare Einheit (Sealed Beam) - wenn der Glühfaden durchbrennt, muss man die ganze Einheit tauschen. Das hat den Vorteil, dass man immer einen "frischen" Reflektor hat und die Scheinwerfer nicht von innen beschlagen können - der Nachteil ist, dass das Licht schlechter ist als bei Einsätzen guter Qualität (die billigen Einsätze aus Indien, die man bei ebay bekommt, sind deshalb nicht zu empfehlen), und dass man vor allem bei uns keinen Ersatz bekommt, wenn das Teil durchgebrannt ist. Es hat also außer den bürokratischen auch gute technische Gründe, warum die Dinger bei uns nicht zulässig sind.

Zur Abschleppeinrichtung vorn: Laut §43 Absatz 2 der StVZO muss diese bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1.10.1974 nachgerüstet werden.

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Claus F. Erbrecht
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