Hallo!
hier nochmal zur Eräuterung!
Bei Abschluß der Versicherung ist der Wiederherstellungswert noch nicht festgelegt.
Ähem ... wenn Dich da der freundliche Versicherungsvertreter mal nicht kräftig übern Tisch gezogen hat ...
Die gesamte (Vollkasko)Versicherung eines Oldtimers muss natürlich auf den Wiederherstellungswert lauten, der natürlich _vor_ Abschluss mittels Gutachten bzw. Rechnungsbelegen festzulegen wäre. Der Zeitwert wäre das, was das Auto per Liste (Schwacke o.ä.) an Wert hat, das liegt nahe null, ist ja klar. Auch der Wiederbeschaffungswert reicht nie aus, wenn massiv in das Auto investiert wurde. Und zudem müsste man noch eine sog. "all risk"-Versicherung haben, die wirklich alle Risiken in der Vollkasko abdeckt, also auch, wenn sie einem unterversicherten Abschlepper vom Wagen und 100m tief die Brücke runterfällt oder der Werkstatt von der Bühne fällt ..., da muss Deine versicherung die Differenz abdecken zu deren versicherungen.
Zeitwert ist ganz schlecht, liegt immer unter Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswert. Ist bei alten Autos auch nahe null.
Vor Abschluss der Vollkasko muss immer ein Gutachten den zu versichernden Wert belegen, ohne Gutachten wird die versicherung stets die Leistung verweigern, bis auf den zeitwert, also einen i.d.R. lächerlichen Betrag.
Leute - aufpassen!! Sonst wirds im Fall des Falles echt bitter! Und ohne Wert-Gutachten vom Auto von einem vereidigten Gutachter (das man stets erneuern sollte, wenn man was nachhaltiges am Auto gemacht hat, also z.B. Motorrevisionen) habt Ihr keine Chance. Da lacht sich die Versicherung tot und zahlt für einen Shadow, in den Ihr 40' gesteckt habt 3-4.000 aus. Weil das halt der Zeitwert ist ...
Nur für kurze Zeit kann man per vorläufiger Deckung in der VK bis zur Erstellung des Gutachtens oder Abschluss der Restaurierung sich pauschal versichern, dann z.B. nach der Preisliste der Motorwelt oder den Classic Data-tabellen.
Faustformel ist: Die Versicherungsprämie pro jahr in der Vollkasko, also das, was Du an die bezahlst, liegt zwischen 0,8 und 1,0% vom versicherten Wert, also der maximalen Summe, die bei Totalverlust ausbezahlt werden wird. Wenn Du also 1000€ im Jahr zahlst, dann sollte ein Wert von 100.000€ versichert sein. Sind die Autos das nicht wert und würde das nicht auch bezahlt, dann zahlst Du halt zuviel

Ich habe das so geregelt: bei Totalverlust bekomme ich diskussionslos den Wert nach Tabelle Classic Data für Zustand 1, das ist mein Wiederbeschaffungswert. Das Geld kann ich einstecken und damit machen, was ich will. Nun sind meine Herstellkosten für das Auto aber erheblich höher gewesen, als dieser Wert. Wenn ich mir nun also ein neues Auto als Basis kaufe und das wieder so herrichte, wie meines war, dann zahlt das die Versicherung bis zu der Summe, die meine Herstellkosten waren. Das wird von einem Gutachter begleitet und kontrolliert, um sicherzustellen, dass ich das auch wirklich mache. Die Höchstsumme ist fest vereinbart und von einem vereidigten Gutachter bestätigt, da kommt die Versicherung nicht raus aus der Nummer. Und auf diese Summe zahle ich den Beitrag von etwa 1% des Werts bei 500€ Selbstbeteiligung.