Denke, Reinhard hat recht, denn es ist ja ein Fzg, das bereits in der EU zugelassen war, sodass es doch eher kein Problem geben dürfte sobald der TÜV sein OK gibt. Dafür ist der TÜV ja da. Dass die Dir Zusatzaufwand aufbürden in dem die Dich erst nur HU und AU machen lassen um Dich dann anschließend ein zweites Mal loszuschicken wg der Vollabnahme ist ja auch schon ungewöhnlich genug, sodass ich eher glauben möchte, dass dort irgendwas falsch verstanden wurde.
Evtl. würde ich den Vorgang auch einfach einen Händler betreffend die Vollabnahmen beim TÜV übergeben, sowie im zweiten Schritt dessen Zulassungsservice zum Amt schicken, die ja dort in aller Regel ihre Kontakte haben und evtl. eher durchgewunken werden.
Ruf auch einfach mal die Redaktion von Oldtimer Markt oder Auto Bild Klassik an. Immerhin handelt es sich ja um einen Youngtimer und die werden evtl Infos haben.
Mich wundert die Aussage des StVA schon, kannte ich das bisher nur von Autos aus den USA. Vielleicht liegt einfach nur ein Missverständnis vor und die halten England für einen Bundesstaat in den USA, oder aber es ist mal wieder was ganz Neues vom Amtsschimmel.