Autor Thema: Tagfahrlicht  (Gelesen 4723 mal)

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Offline WHirsch

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Tagfahrlicht
« am: Fr.03.Sep 2010/ 22:31:27 »
Hallo,

gibt es denn schon Erkenntnisse was in Bezug auf das Thema Tagfahrlicht (Pflicht) auf uns zukommen könnte/wird ?

Gruß

Winfried Hirsch

Offline JimKnopf

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Re: Tagfahrlicht
« Antwort #1 am: Fr.03.Sep 2010/ 22:58:18 »
Dazu habe ich seit 2007 schon eine fertige Schaltung im Regal liegen, muss dann nur noch eingebaut werden, wenn es verlangt.

Details findest Du bei mir auf der Website. War meines Wissens für den Shadow entwickelt worden, passt auch prima an SZ-Autos.
http://silverspur.eu.org/images/Technik/Tagfahrlicht/


Gruß Lutz
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Offline WHirsch

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Re: Tagfahrlicht
« Antwort #2 am: Sa.04.Sep 2010/ 10:35:52 »
Hallo Lutz,

danke für den Link!

Aber ich fahr halt noch 'ne etwas ältere Lokomotive, dieses Kästchen an 'ne ECU anzuschließen dürfte ein bisschen Overkill sein (die ECU müsste ich ja erst noch nach allen Regeln der Kunst einbauen  ;D).

Das elektr(on)isch umzusetzen sollte generell kein Problem sein, ich dachte bei meiner Frage da mehr an andere Aspekte:

- letztes Jahr hatte ich über die Pflicht für Deutschland ab 2011 gelesen, jetzt nicht mehr (EU ab 2012)
- was muss denn tatsächlich leuchten, muss es Abblendlicht sein oder geht auch eine andere Variante (z.B. nach Umbau)
- ich hatte fast den gesamten Winter über Licht an, möglicherweise aber für Wagen ohne neue Lima/Batterie oder ältere Baujahre ein Problem ?
- gibt es evtl. spezielle (Ausnahme-)Regelungen für Oldtimer?

Gruß

Winfried

Offline JimKnopf

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Re: Tagfahrlicht
« Antwort #3 am: Sa.04.Sep 2010/ 13:59:39 »
Stoiker sind doch auch Künstler!
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Re: Tagfahrlicht
« Antwort #4 am: Sa.04.Sep 2010/ 14:31:01 »
wenn ich mich nicht täusche hatte ich in den Richtlinien einen etwas anderen Wortlaut gehört sodass wir uns da keine Probleme und Sorgen machen müssen.

die Europäische Kommission hatte beschlossen, die Ausrüstung aller NEUEN Kraftfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ab 2011 zur Pflicht zu machen. Eine Nachrüstungspflicht für Fahrzeuge, die vor 2011 zugelassen wurden, ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.

Also ab dem 7. 2.11 müssen alle neuen Pkw- und Transportertypen und 18 Monate später, also ab August 2012, alle neuen Nutzfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten bestückt sein

In den Ländern wo das heute schon Pflicht ist muss man einfach das Abblendlicht anschalten, aber das braucht mehr Benzin als extra Tagfahrleuchten, wo keine Nummernschildbeleuchtung dabei ist.

Anbei noch eine Version der Unterlagen dazu.

http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/44506/publicationFile/1229/r-87-leuchten-tagfahrlicht-fuer-kfz-pdf.pdf

Ich hoffe dass ich das nicht falsch in Erinnerung habe.
« Letzte Änderung: Sa.04.Sep 2010/ 14:36:09 von SRH-13175 »

Offline JimKnopf

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Re: Tagfahrlicht
« Antwort #5 am: Sa.04.Sep 2010/ 15:37:58 »
Winfried, die aus dem Kästchen führenden Kabel werden in die Scheinwerferleitungen eingespeist, ich muss kein ECU öffnen. Allerdings weiß ich noch nicht, wo ich den Not-AUS-Schalter verstecken soll. Das bereitet mir nun schon seit Jahren Kopfzerbrechen! :-)


Gruß Lutz
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Offline WHirsch

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Re: Tagfahrlicht
« Antwort #6 am: Sa.04.Sep 2010/ 19:58:19 »
Stoiker sind doch auch Künstler!

Jaja, aber nicht welche die sich verkünsteln :P

Um das Tagfahrlicht zu automatisieren reicht für meinen Wagen (und andere auch) IMHO ein stinknormales KFZ-Relais mit einem Schaltkontakt.
Der Steuerkontakt bekäme Strom wenn die LiMa Strom liefert (so würde ich es schalten) und der Schaltkontakt wird parallel zum Lichtschalter auf die entsprechende Schaltstufe (Abblendlicht) angeschlossen.

Mehr braucht's wohl nicht, das ist genug der Kunst.

Meine Ausgangsfrage ging auch nicht in die Richtung wie man so ein Tagfahrlicht nachrüsten kann (möglichst 'ne farbige LED-Leiste...), sondern ob was bekannt ist bezüglich einer Verpflichtung ab einem bestimmten Termin in Deutschland am Tag mit Licht zu fahren.

Die nächste Frage wäre ob es Abblendlicht sein muss, mir würde auch das Standlicht gut gefallen. Hätte auch den Charme, dass statt gut 10 Ampere nur etwa 2 Ampere zusätzliche Last dazu kämen.

Offline JimKnopf

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Re: Tagfahrlicht
« Antwort #7 am: Sa.04.Sep 2010/ 20:16:31 »
Mit der im Bild sichtbaren Mimik werden die Scheinwerfer eben nicht mit 100 Prozent angesteuert! So fallen auch keine 120+X  Watt an.
Zum straßenverkehrs-, zulassungsrechtlichen Aspekt kann ich Dir nichts Genaues sagen. Aber da kamen ja schon weitere Hinweise...


Gruß Lutz
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Re: Tagfahrlicht
« Antwort #8 am: Sa.04.Sep 2010/ 20:28:12 »

Meine Ausgangsfrage ging auch nicht in die Richtung wie man so ein Tagfahrlicht nachrüsten kann (möglichst 'ne farbige LED-Leiste...), sondern ob was bekannt ist bezüglich einer Verpflichtung ab einem bestimmten Termin in Deutschland am Tag mit Licht zu fahren.


Nein, es besteht seit 2005 nur die Empfehlung für alle Straßen ganzjährig mit einem einem Tagfahrlicht nach ECE-R 87 rumzufahren.

Grob zusammengefasst :

Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm

Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm

Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

Und wenn der Wagen nicht bis 2011 Neuwagen wird muss es uns nicht interessieren. Ausgenommen natürlich sind Länder wie Österreich usw.  dort gibt es andere Regelungen.

Auch wenn Berlin immer wie Ausland vorkommt dürfte dort auch dort noch Deutsche Gesetze gültig sind.




Offline WHirsch

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Re: Tagfahrlicht
« Antwort #9 am: Sa.04.Sep 2010/ 20:45:24 »
Zum straßenverkehrs-, zulassungsrechtlichen Aspekt kann ich Dir nichts Genaues sagen. Aber da kamen ja schon weitere Hinweise...

Hinweise? Welche denn?

Zum Aspekt an sich: Du modifizierst also die Lichtanlage in Bezug auf die Leuchtstärke der Lampen. Ohne Eintragung verlierst Du dadurch womöglich sogar die Betriebszulassung.  ;)

Ich schalte mit meiner Idee lediglich die entsprechende Lichtstufe automatisch an (vielleicht auch schon problematisch).

Gruß

Winfried

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Re: Tagfahrlicht
« Antwort #10 am: Sa.04.Sep 2010/ 20:55:22 »

Ich schalte mit meiner Idee lediglich die entsprechende Lichtstufe automatisch an (vielleicht auch schon problematisch).


Das Gesetz sagt es muss automatisch weg geschaltet werden, wenn Stand-, Nebel-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe). Zudem ist es eine andere Lichtstärke als beim Standlicht erlaubt, den das dürfte 800 cd sein und mindestens 400 c .

Von daher...Richtlinie lesen welche oben steht  und dann entwickel  sowie dran denken "Tagfahrlicht zu Showzwecken" aus dem Autobedarf mit 3 Buchstaben ist kein Tagfahrlicht nach R87 und darf nicht im Straßenverkehrleuchten.

Aber natürlich kann man es Versuchen die Entwicklung durch den TÜV zu bringen. z.b Seitenbeleuchtung und Seal Beams sind bei mir auch eingetragen worden nach Sondergenehmigung und Eintragung