Ob das heute noch so geht wie vor gut 20 Jahren, weiß ich nicht, aber bei mir war das so:
Ich wußte die Daten des zu kaufenden Shadows und hatte mir eine Doppelkarte meiner Versicherung besorgt. Die hatte zugesagt, das Fahrzeug in Deutschland auch mit englischem Kennzeichen zu versichern, was dann auch zwei Jahrelang so beibehalten wurde. An der Grenze bei der Einfuhr nach Deutschland habe ich die Leuchtmittelsteuer (ich glaube, das waren 50 Pfennig für jede Schweinwerferlampe) und die Kfz-Steuer für ein Jahr bezahlt. Für das zweite Jahr bin ich wieder zum Zoll und habe dort wieder die Kfz-Steuer für ein Jahr bezahlt.
Freilich, damals war das mit der Steuer noch unkompliziert, denn es ging einfach nach x DM pro 100 ccm Hubraum. Da brauchte der Zollmensch nicht einmal den Dreisatz zu beherrschen. Heute dürfte das wohl schwieriger sein mit der Kfz-Steuer - falls das überhaupt noch so machbar ist wie damals.
Nach Ablauf von zwei Jahren mußte das Auto dann aber definitiv deutsch angemeldet werden. Damals fand ich das etwas schade, mir hatte das Auto mit dem gelben Schild hinten besser gefallen.
In Spanien hier dürfen Oldtimer (alles ab 25 Jahre Alter und entsprechender Oldtimerzulassung) übrigens generell mit ihrem originalen, auch ausländischen Kennzeichen gefahren werden. Geht das in Deutschland auch? Hier haben Oldtimer eh immer zwei Kennzeichen, eines für die Steuer sozusagen aus der laufenden Serie, das dann auf dem Steuerbescheid der Gemeinde erscheint, und eins am Fahrzeug, das die Oldtimerzulassung dokumentiert. Mein Shadow hat die Oldtimernummer VH TF 0012, während das richtige Kennzeichen auf dem Steuerbescheid der Gemeinde 7401 BW lautet. Am Fahrzeug ist also ein anderes Kennzeichen als bei der Steuer. Daher kommt es auch, daß am Auto das originale Kennzeichen sein kann, während beim Straßenverkehrsamt und der Gemeinde (Kfz-Steuer ist Gemeindesache) das "normale" Kennzeichen gilt. Ein bißchen verdreht? Hier ticken die Uhren halt anders, gelegentlich auch wirr.
Gruß - Udinho