Kleiner Scherz am Rande:
Mein aus England importierter T-Series hat natürlich einen Hubraum von 6750 ccm. So steht es in den englischen Papieren. Als ich den Wagen in Deutschland mit einer 07er Nummer zugelassen habe wollte die nette Frau von der Zulassungsstelle natürlich eine Kopie eines deutschen Fahrzeugscheins. Habe ich ihr besorgt und dann hatte ich einen Hubraum von 66irgendwas ccm. Ich habe Sie darauf hingewiesen, aber Sie meinte das amtliche Dokument (also die Fax-Kopie, die ich mitgebracht habe) wäre entscheidend. Nun ja, von mir aus herzlich gerne, wenn ich denn meine Zulassung ohne weitere Kosten und Formalitäten bekomme.
Einige Jahre später habe ich den Bentley dann zur Vollabnahme gebracht, um eine H-Zulassung zu bekommen. Der freundliche! TÜV-Mensch fand alles ganz prima, aber wollte nur die Daten aus seinem Computer (kostenfrei!) übernehmen und weder die der 07-Papieren oder der originalen englischen Papieren. Und so habe ich nun eine Hubraum von 6781 ccm

Das sich dabei auch die kW-Zahl geändert ist natürlich klar, bei der Hubraumaufstockung.
So, wollen wir einen Wettbewerb eröffnen, wer den größten V8 hat? Es gelten natürlich nur amtliche Belege

Hab Spaß mit dem Amtsschimmel wünscht
Brit Driver
@ Erbrecht: Klasse und praxisnaher Service, aber wie soll die neue Regelung denn bei Coachbuild-cars greifen? Und dann vielleicht sogar umkarossierte? Oder bei Herstellern, die es schon lange nicht mehr gibt?!?