Autor Thema: englisches Licht ...  (Gelesen 2394 mal)

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Offline Ex-DRB15051

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englisches Licht ...
« am: Do.16.Okt 2008/ 10:33:32 »
Hallo,

kurze technische Frage: Was muss man bei der Corniche (=SS) umbauen, damit man aus englischem kontinetales Licht macht? Kann man die Streuscheiben einfach umsetzen oder die Lampen insgesamt? Oder braucht man neue Teile?

Ich werd evtl. demnächst einen importieren, der dann ja zur Vollabnahme muss - gibt's da sonst noch Dinge, die man vorab umrüsten muss?

Gruß

Peter
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Re: englisches Licht ...
« Antwort #1 am: Do.16.Okt 2008/ 11:39:05 »
Das kommt darauf an, ob der Wagen noch versichert ist und Du mit brit. Nummer herfahren kannst.

Anfragen würde ich direkt an CF Erbrecht richten. Er könnte auch sicher Dein Auto umrüsten. Ist zudem in Hafennähe.

 

Offline cferbrecht

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Re: englisches Licht ...
« Antwort #2 am: Do.16.Okt 2008/ 12:06:06 »
Wie schon häufig im Forum beschrieben, muss man nur die vier Scheinwerfereinsätze zu je 29,51 plus Leuchtmittel für 2x 2,31 und 2x 2,81 erwerben. Das Austauschen ist ganz einfach.

Sie brauchen außerdem noch ein Datenblatt (35,00 bei uns).

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Offline Ex-DRB15051

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Re: englisches Licht ...
« Antwort #3 am: Do.16.Okt 2008/ 14:19:45 »
Wie schon häufig im Forum beschrieben, muss man nur die vier Scheinwerfereinsätze zu je 29,51 plus Leuchtmittel für 2x 2,31 und 2x 2,81 erwerben. Das Austauschen ist ganz einfach.

Sie brauchen außerdem noch ein Datenblatt (35,00 bei uns).

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Danke :-) - und ich geh mal davon aus, dass ich die bei Ihnen bestellen kann und sie vorrätig sind? Denke umgebaut krieg ich das dann schon ...
Ich ruf dann einfach na, wenn's soweit ist!
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Offline Ex-DRB15051

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Re: englisches Licht ...
« Antwort #4 am: Do.16.Okt 2008/ 14:21:24 »
Das kommt darauf an, ob der Wagen noch versichert ist und Du mit brit. Nummer herfahren kannst.
 

lt. Auskunft des Verkäufers geht das. Allerdings würde ich mir ne Versicherung separat beim ADAC holen, denn meist ist die englische Versicherung nur für die Insel gültig und eh man da Ärger hat ...

Ein deutsches Kurzzeitkennzeichen würd ich mir sicherheitshalber auch noch einpacken. Man weiss ja nie ....
Bentley Continental GLC Azure Bj. 2023

Offline Udinho

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Re: englisches Licht ...
« Antwort #5 am: Do.16.Okt 2008/ 18:03:32 »
Ob das heute noch so geht wie vor gut 20 Jahren, weiß ich nicht, aber bei mir war das so:

Ich wußte die Daten des zu kaufenden Shadows und hatte mir eine Doppelkarte meiner Versicherung besorgt. Die hatte zugesagt, das Fahrzeug in Deutschland auch mit englischem Kennzeichen zu versichern, was dann auch zwei Jahrelang so beibehalten wurde. An der Grenze bei der Einfuhr nach Deutschland habe ich die Leuchtmittelsteuer (ich glaube, das waren 50 Pfennig für jede Schweinwerferlampe) und die Kfz-Steuer für ein Jahr bezahlt. Für das zweite Jahr bin ich wieder zum Zoll und habe dort wieder die Kfz-Steuer für ein Jahr bezahlt.

Freilich, damals war das mit der Steuer noch unkompliziert, denn es ging einfach nach x DM pro 100 ccm Hubraum. Da brauchte der Zollmensch nicht einmal den Dreisatz zu beherrschen. Heute dürfte das wohl schwieriger sein mit der Kfz-Steuer - falls das überhaupt noch so machbar ist wie damals.

Nach Ablauf von zwei Jahren mußte das Auto dann aber definitiv deutsch angemeldet werden. Damals fand ich das etwas schade, mir hatte das Auto mit dem gelben Schild hinten besser gefallen.

In Spanien hier dürfen Oldtimer (alles ab 25 Jahre Alter und entsprechender Oldtimerzulassung) übrigens generell mit ihrem originalen, auch ausländischen Kennzeichen gefahren werden. Geht das in Deutschland auch? Hier haben Oldtimer eh immer zwei Kennzeichen, eines für die Steuer sozusagen aus der laufenden Serie, das dann auf dem Steuerbescheid der Gemeinde erscheint, und eins am Fahrzeug, das die Oldtimerzulassung dokumentiert. Mein Shadow hat die Oldtimernummer VH TF 0012, während das richtige Kennzeichen auf dem Steuerbescheid der Gemeinde 7401 BW lautet. Am Fahrzeug ist also ein anderes Kennzeichen als bei der Steuer. Daher kommt es auch, daß am Auto das originale Kennzeichen sein kann, während beim Straßenverkehrsamt und der Gemeinde (Kfz-Steuer ist Gemeindesache) das "normale" Kennzeichen gilt. Ein bißchen verdreht? Hier ticken die Uhren halt anders, gelegentlich auch wirr.

Gruß - Udinho
« Letzte Änderung: Do.16.Okt 2008/ 18:09:40 von Udinho »
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Offline Udinho

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Re: englisches Licht ...
« Antwort #6 am: Do.16.Okt 2008/ 22:20:02 »
Die Angabe des regulären Kennzeichens war richtig: Bis Anfang 2000 oder so begannen alle Kennzeichen mit einem Kürzel für die Provinz, mein reguläres Kennzeichen war also TF 7401 BW - nur mal so ergänzt, damit nichts Falsches im Raume stehen bleibt.

Gruß - Udinho
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