Rolls-Royce & Bentley-Forum
Rolls-Royce+Bentley-Technik => Silver Shadow, Bentley T-Modelle => Thema gestartet von: Woolfi am Fr.16.Okt 2020/ 19:51:57
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Wenn man einen Silver Shadow II, Bj. 1980 aus der Schweiz nach Deutschland einführen und vom TÜV abnehmen lassen will, welche Teile des Fahrzeuges müssen den deutschen Vorschriften angepaßt werden ?
Kann es Probleme geben, falls sich in der Klimaanlage noch ein älteres nicht mehr erlaubtes Gas befindet ?
- Kann man mit dem Wagen durch eine normale Waschanlage fahren oder kann es Probleme mit der Kühlerfigur geben ?
- Gibt es Staubschutzplanen die einen "Sack" für die Kühlerfigur haben oder reicht eine ausreichend große "Standartabdeckung" ?
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Gatza
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Ich kann leider nicht alle Fragen, dafür aber wenigstens einige beantworten:
1) Bei der H-Zulassung dürfte es keine Probleme mit dem alten Gas geben, die KA kann ja auch nicht befüllt sein, Ihre Funktion ist für die Zulassung (soweit ich weiß) nicht bedeutsam.
2) Bei der Einfahrt in die Waschstraße rutscht einem im Moment der Begegnung mit der großen horizontalen Waschwalze zwar das Herz in die Hose, die Kühlerfigur kippt aber elegant nach hinten und es passiert nichts. Nur meine ich aus verschiedenen Quellen vernommen zu haben, dass man in der Schweiz aus Sicherheitsgründen überhaupt keine Kühlerfigur dieser Größe anbringen durfte. Sie wurde also im Handschuhfach abnehmbar geliefert. Vielleicht sollte man kurz überprüfen, ob sie bei diesem Fz. tatsächlich abnehmbar ist oder zumindest federnd gelagert.
3) Ein Sack für die Kühlerfigur finde ich bei einer Abdeckplane zwar chic, aber unpraktisch, nämlich dann, wenn es schnell gehen muss. Meine Abdeckplane ist nicht so auf Maß gearbeitet, dass sie einen speziellen "Sack" enthält, dennoch reicht der Platz voll und ganz aus (Auto Storm von J.F. Stanley & Co.).
Beste Grüße,
Rudolf
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Hallo Wolfgang,
die Zulassungsvorschriften zwischen der Schweiz und Deutschland unterscheiden sich meines Wissens nach nicht.
Da sollten sich (eigentlich) keine Umrüstungen ergeben.
Wenn Du den Wagen aus der Schweiz einführst, kann es sein, dass der Zoll sich tatsächlich um die Klimaanlage kümmert, da das alte Klimagas R12 nicht in die EU eingeführt werden darf. Eine Rechnung mit dem Hinweis auf die Umrüstung der Anlage ist da hilfreich.
Wenn da nichts vorliegt ist auch ein Aufkleber im Motorraum (ich habe noch einige) mit dem Hinweis der Umrüstung zielführend.
Viel Erfolg!
Ingo