Rolls-Royce & Bentley-Forum
Rolls-Royce+Bentley-Technik => Allgemeine technische Themen => Thema gestartet von: JimKnopf am Sa.18.Mai 2013/ 10:24:34
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Servus zusammen,
bei Neufahrzeugen seit Jahren Grundausstattung, fehlt sie bei den Oldtimern: die dritte Bremsleuchte. Ich halte sie für ein wesentliches Sicherheitskriterium, vor allem, wenn man im dichten Großstadtverkehr mitfährt.
Bei den Spirit/Spurs (SZ-Reihe) wurden sie im Laufe der langen Bauzeit irgendwann auch eingebaut, nur die frühen Modelle haben sie nicht. Wenn ich mir nun so ein drittes Bremslicht selbst nachrüste, ist dann eine TÜV-Abnahme dieses Lichts und eine Eintragung in die Papiere fällig, oder juckt das niemanden?
Wie ist die Rechtslage dazu?
Gruß JimKnopf
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Sach mal, bist Du aus dem Bett gefallen ?
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Hallo,
3. Bremsleuchte ist als Nachrüstung in bauartgenehmigter Form zulässig ohne Anbauabnahme.
Bei Bedarf kann ich eine Lichtfibel posten, aus der alles Weitere entnommen werden kann.
Gruss Achim
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Danke für die Fibel!
Gruß JimKnopf