Rolls-Royce & Bentley-Forum
Rolls-Royce+Bentley-Technik => Silver Cloud, Bentley S-Modelle => Thema gestartet von: swendt am So.06.Nov 2011/ 20:44:27
-
Ich habe am Wochenende einen S2 Continental mit James Young Aufbau (Bj. 60) in Dänemark erworben und möchte das Fahrzeug nun in Deutschland zulassen.
Dazu habe ich einige Fragen:
1.) Ich habe nur das Dänische Attest of Registration sowie das Englische Vehicle Registration Document V5 - in beiden fehlen aber viele technische Daten, die in einen deutschen Fahrzeugbrief gehören.
Wo bekomme ich die Daten für den TÜV her ? Ein Freund sagte mir, ich solle mir einfach den Brief eines baugleichen Fahrzeugs kopieren und dem TÜV geben - ist das ok?
2.) Akzeptiert der TÜV, dass das Fahrzeug einen Meilentacho hat ?
3.) Muss ich eine Warnblinkanlage nachrüsten und wenn ja, wo bekomme ich sowas her ?
4.) Muss ich Sicherheitsgurte nachrüsten ?
Wäre prima , wenn ihr mir helfen könntet - ich hole das Auto nächste Woche in Aarhus ab und werde die 800km hoffentlich pannenfrei auf eigener Achse nach Hause fahren.
Gruß
Sebastian
-
Ist alles schon ein paar mal erklärt worden, aber ich will mal nicht so sein:
1. V5 reicht, TÜV Datenblatt gibts beim TÜV Süd, zB
2. Ja
3. Ja, gibts im Internet (oder bei mir, hab noch eine Nachrüst- Warnblink- Anlage von VDO rumliegen)
4. Nein, ich würds aber empfehlen...
-
2.) Akzeptiert der TÜV, dass das Fahrzeug einen Meilentacho hat ?
3.) Muss ich eine Warnblinkanlage nachrüsten und wenn ja, wo bekomme ich sowas her ?
4.) Muss ich Sicherheitsgurte nachrüsten ?
Hallo Sebastian,
Alles gute für dein tolles Auto.
zu den zitierten Punkten brauchst du dir keine Sorgen machen, da eigentlich seit Anfang November die neuen Regeln in Kraft getreten sind., musst du auch nichts Nachrüsten, was nicht dem Auslieferungszustand entspricht.
Also Warnblicker, von Sealed Beam usw. brauchst du eigentlich nicht machen.
Zumindest würde der TÜV Rheinland bei uns das so auslegen.
-
Läuft das in diesem Thread genau so wie in dem Park Ward 4,25 Liter Thread, wo Du es nicht für nötig erachtet hast, Dich wenigstens noch einmal zu melden?
-
Läuft das in diesem Thread genau so wie in dem Park Ward 4,25 Liter Thread, wo Du es nicht für nötig erachtet hast, Dich wenigstens noch einmal zu melden?
Ja, Ulrich,
das finde ich auch immer sehr unschön. Manche verstehen so ein Forum vermutlich nur als Einbahnstrasse. :-\
Zustimmend
Michael
-
zu den zitierten Punkten brauchst du dir keine Sorgen machen, da eigentlich seit Anfang November die neuen Regeln in Kraft getreten sind., musst du auch nichts Nachrüsten, was nicht dem Auslieferungszustand entspricht.
Also Warnblicker, von Sealed Beam usw. brauchst du eigentlich nicht machen.
Zumindest würde der TÜV Rheinland bei uns das so auslegen.
Ist das wirklich so, Carl?
Bitte erläutere doch mal, welchem Teil der neuen Verordnung Du das entnimmst.
Überrascht
Michael
-
Manche verstehen so ein Forum vermutlich nur als Einbahnstrasse. :-\
Danke Uli und Michael, denn ich fand es ebenso schade hierzu nichts weiter an Reaktion zu erfahren. Jürgen
-
Also Warnblicker, von Sealed Beam usw. brauchst du eigentlich nicht machen.
Also mein TÜV (Süd), der alles sehr entspannt sieht, würde keine SealedBeam Lampen akzeptieren, ich allerdings auch nicht, da man für kleines Geld eine grosse Verbesserung der Lichtleistung bekommt.
Warnblinkanlage kann schon mal übersehen werden, in der Hitze des Gefechtes ;D
das finde ich auch immer sehr unschön. Manche verstehen so ein Forum vermutlich nur als Einbahnstrasse. :-\
Ja, aber vielleicht kommt einmal ein ganz lieber, der die Suchfunktion benutzt, dem hilft es dann ;)
Es ist wie im richtigen Leben: Wenn diejenigen, die etwas ausnutzen in ganz kleiner Zahl vorhanden sind, funktioniert das System weiter, wenn es überhand nimmt, bricht es dann zusammen. ::)
-
Warnblinkanlage kann schon mal übersehen werden, in der Hitze des Gefechtes ;D
Darum geht es mir nicht, Andreas,
sondern darum, ob eine Warnblinkanlage jetzt noch vorgeschrieben ist oder nicht, wie Carl behauptet. Ich persönlich kann mir einige Situationen vorstellen, in denen ein Unfall vermieden werden kann, weil eine Warnblinkanlage eingeschaltet ist. Darum wüßte ich es jetzt auch gerne genau, ob man die bei künftigen Neuzulassungen vergessen kann.
Vorsichtig
Michael
-
Michael,
was soll ne warnblink anlage wenn sowieso kein Warndreieck oder ähnliches vorhanden ist? Wir fahren doch keine Isetta die man mal zufällig übersieht ;)
Nun zu deiner Frage, aus dem Punkt 3.2.7.1 aus der Richtline vom 6. Aprill 2011 kannst du dir das herleiten zudem würde so ein Schalter gegen 3.2.8 verstoßen, wie ein neues Radio oder mein Ipod Dock.
Die Beams sind daher ohne wenn und aber zulässig, § 53a StVZO sieht sogar die Möglichkeit vor, dass es Fahrzeuge gibt wo sie nicht vorgeschrieben sind.
So sieht es zumindest mein TÜVer, zudem ist der Hinweis auf die Nachrüstung aus der Richtlinie im Vergleich zu der alten raus genommen.
-
Also, eine Warnblinkanlage finde ich unbedingt sinnvoll und notwendig - ich möchte nicht ohne in so einem diesigen oder nebligen Wetter, wie es hier im Moment oft herrscht, mit irgendeinem Auto am Straßenrand stehen... Wenn der Gesetzgeber die Nachrüstpflicht abgeschafft hat, finde ich das unverständlich und falsch.
Das Gleiche betrifft die Sealed Beams: Bisher mussten alle lichttechnischen Einrichtungen bei Fahrzeugen ab Erstzulassungt 1.1.1954 bauartgeprüft sein - ist das jetzt abgeschafft worden? Das wäre (jedenfalls in diesem Fall) ein Bärendienst für die Verkehrssicherheit - es hat ja auch nichts mit Originalität zu tun, denn die Scheinwerfer wurden dem Auslieferungsland entsprechend eingebaut (für Deutschland also keine Sealed Beams).
Grüße aus dem Norden
Claus F. Erbrecht
Heaven's Gate Garage
www.bentleyteile.de
-
Auf der TÜV Süd Seite werden sowohl Warnblinkanlage gefordert als auch Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen...?
TÜV Seite (http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/import_von_fahrzeugen/importfahrzeug-richtlinie)
-
Auf der TÜV Süd Seite werden sowohl Warnblinkanlage gefordert als auch Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen...?
TÜV Seite (http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/import_von_fahrzeugen/importfahrzeug-richtlinie)
Die seite ist vom 5.3.2006 von daher wundert mich das nicht.
Was Herr Erbrecht ist sicher schon richtig, in nicht genannten anderem Forum kann jeder auch die Richtlinen lesen und dort wird man nichts finden über die Nachrüstung.
Die Sealed Beams sind sicher dem Verstand nach ein heikeles Thema, persönlich sind sie mir deutlich lieber von der Lichtfarbe zumindest und zudem gibt es auch noch das Halogen Fernlicht, was so hässlich ist in der Farbe aber man alles sieht.
So mag das für Leute mit normalen Lebensrhytmus etwas schwer sein mit 4 Lampen zu fahren, aber auf dem Weg zu Mcdonalds, dem Zigaretten Automat oder Nachts vom Medienhafen heim kommt mir sogut wie nie wer entgegen.
Gibt es moderne nicht S.B. mit dem Bentley oder RR Logo drauf für den Cloud? Ich selbst habe die noch nie gesehen zumindest. Zudem finde ich die H4 Scheinwerfer für Cloud absolut hässlich, wo dann mitten drauf ins Glas H4 gepresst ist oder beim Shadow diese vorstehenden Scheinwerfer, dass ist dann schon ein Eingriff in die Orginalität.
Wahrscheinlich wird man in Zukunft mehr Spielraum beim TÜV dabei haben und mit guten Argumenten beide Lösungen durch bekommen.
-
Warnblinkanlage ist ebenso wie Blinkanlage generell nachzurüsten. Und natürlich sind auch Warndreieck und Verbandskasten mitzuführen. Die Strassenverkehrszulassungsordnung ist ja nicht ungültig für Oldtimer. Gurte und Nackenstützen würde ich stets nachrüsten, auch wenn es für frühe Baujahre nicht vorgeschrieben ist. Wer weniger am Leben hängt kann das ja lassen ;). Sicherheitsrelevantes oder vorgeschriebenes Zubehör darf stets nachgerüstet werden, ohne dass das H tangiert wird.
-
Nun zu deiner Frage, aus dem Punkt 3.2.7.1 aus der Richtline vom 6. Aprill 2011 kannst du dir das herleiten ...
Ja, Carl,
daraus allein könnte man mit etwas Kreativität das Weglassen der Warnblinkanlage herleiten, aber vergleiche bitte dazu §53a StVZO, welcher auch hier weiterhin gilt. In der Summe bezweifle ich weiterhin Deine oben gemachte Aussage.
Skeptisch
Michael
-
Ja, Carl,
daraus allein könnte man mit etwas Kreativität das Weglassen der Warnblinkanlage herleiten,
Kann man nicht, ganz klar Vorschrift und immer nachzurüsten
aber vergleiche bitte dazu §53a StVZO, welcher auch hier weiterhin gilt. In der Summe bezweifle ich weiterhin Deine oben gemachte Aussage.
Das bezweifelst Du mit Recht, denn es ist klarer Unsinn, ohne Warnblinkanlage keine Zulassung für den öffentlichen Strassenverkehr - und das ist wahrlich gut so, Oldtimer sollen keine rollenden Zeitbomben sein.
Auch die Beleuchtung ist ein sicherheitsrelevantes Merkmal und daher sollte man, wenn man verantwortlich handelt, irgendwelche dunklen Funzeln gegen etwas austauschen, was verhindert, dass man Menschen auf dunkeln Strassen übermangelt, weil man sie zu spät sieht. Der Bremsweg unserer Fahrzeuge ist ja schon eh lang genug.
Fahrzeuge, die vor dem 1.4.72 zugelassen wurden, müssen mit Gurten nachgerüstet werden, die davor nicht. Sind aber Gurte nachgerüstet, dann müssen sie auch angelegt werden. Ich halte die Nachrüstung stets für sinnvoll. Wobei dann auch Kopfstützen rein sollten, denn sonst wird der Tod bei einem schweren Aufprall ja nur um wenige Millisekunden verzögert und man findet ihn statt in der Frontscheibe eben durch Genickbruch beim Rückschlag ...
Leute, gutes Licht, sicherheitsrelevantes Zubehör wie Bremsleuchten, Warnblink und Richtungsanzeiger, Verbandskasten und Warndreieck etc. - darüber darf man nicht diskutieren, wenn man am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt, das muss man haben und es muss in funktionsfähigem Zustand sein. Da hört's denn auch auf mit Originalität, finde ich, da geht's um Menschleben und davon kostet der Verkehr ja wohl auch schon so genug.
-
Stimmt ganz genau so!
Ohne Warnblinkanlage und ohne Blinkleuchten geht gar nichts. Eingebaute Gurte müssen während der Fahrt angelegt sein.
MfG Achim
-
Aber Peter,
mir geht es hier um die pure Gesetzeslage und nicht darum, was einem der gesunde Menschenverstand sagt. In der Szene sind diesbezüglich immer wieder die abstrusesten Gerüchte unterwegs und das führt zu einer gewaltigen Verunsicherung, auch bei mir. Darum gehe ich diesen Aussagen immer gerne auf den Grund.
Mißverstanden
Michael
p.s.: Übrigens fahre ich ohne Gurte (vorne) und Kopfstützen. ;D Aber das ist wieder ein anderes Thema.
-
Aber Peter,
mir geht es hier um die pure Gesetzeslage und nicht darum, was einem der gesunde Menschenverstand sagt.
Aber Michael, mir doch auch, darum habe ich mal gegen den Unfug mit der nicht erforderlichen Warnblinkanlage gepostet. Und gleich das teils anscheinend ebefalls nicht vorhandene Warndreick und den Verbandskasten mit erwähnt. Ist per Gesetz alles erforderlich. Ebenso sind sealed beams nach wie vor nicht erlaubt in DE. Selbst wenn es einer beim TÜV nicht bemerken oder durchwinken sollte, man riskiert ohne Betriebserlaubnis unterwegs zu sein, was eine Versicherung im Fall des Falles stets interessieren wird.
In der Szene sind diesbezüglich immer wieder die abstrusesten Gerüchte unterwegs und das führt zu einer gewaltigen Verunsicherung, auch bei mir.
Ja, hier kursierte ja auch div. Unfug :)
p.s.: Übrigens fahre ich ohne Gurte (vorne) und Kopfstützen. ;D Aber das ist wieder ein anderes Thema.
Mit Deinem Auto darfst Du das per Gesetz ja auch. Kindersitz und dessen korrekte Verankerung hingegen sind immer Pflicht, habt Ihr ja auch ...
Zum Thema Gurt/Kopfstützen war mein Punkt: Ich würd's tun. Bin auch längere Zeit in einem 66er Baujahr ohne gefahren und würde das nicht mehr tun. Nicht bei dem, was so heutzutage auf den Straßen los ist ...
Gut verstehend ;)
Peter
-
Fahrzeuge, die vor dem 1.4.72 zugelassen wurden, müssen mit Gurten nachgerüstet werden, die davor nicht. Sind aber Gurte nachgerüstet, dann müssen sie auch angelegt werden.
Oben ist ein Tippfehler, es muss lauten:
Fahrzeuge, die nach dem 1.4.72 zugelassen wurden, müssen mit Gurten nachgerüstet werden, die davor nicht. Sind aber Gurte nachgerüstet, dann müssen sie auch angelegt werden.
-
Kindersitz und dessen korrekte Verankerung hingegen sind immer Pflicht, habt Ihr ja auch ...
Sag mal Peter,
hast Du damals im Meilenwerk gleich eine komplette Vollabnahme an meinem Fahrzeug gemacht? :D Krieg ich von Dir auch eine Plakette? :D
Amüsiert
Michael
-
Aber Michael, mir doch auch, darum habe ich mal gegen den Unfug mit der nicht erforderlichen Warnblinkanlage gepostet.
Sorry, Peter,
für mich klang es so, als hättest Du lediglich Deine Meinung geschrieben, da Du Dein Argument nicht belegt hast.
Gruß
Michael
-
Sorry, Peter,
für mich klang es so, als hättest Du lediglich Deine Meinung geschrieben, da Du Dein Argument nicht belegt hast.
Naja, ich hätte natürlich einen Link auf die StVO setzen können ;), aber es war doch eines von Carls wilden Postings, da dementiere ich immer nur schlicht, damit die Google-Deeplink-Besucher nicht denken, man könne wirklich ohne Warnblinker, Bremsen und Warndreieck fahren, nur weil man ein H hat ... :o
-
Sag mal Peter,
hast Du damals im Meilenwerk gleich eine komplette Vollabnahme an meinem Fahrzeug gemacht? :D Krieg ich von Dir auch eine Plakette? :D
Ich habe ein selektiv fotografisches Gedächtnis, das leider mit dem Alter nachläßt. Nennt sich Eidetiker. Und zufälligerweise habe ich Dein Auto im Meilenwerk abfotografiert, musste also nur nachschauen :D.
Im übrigen hat es mir gefallen, dass Ihr Euch sicherheitsmäßig um Minnie im Oldtimer bestens gekümmert habt. Aber wenn ich da mal etwas drastisch an Dein Gewissen appellieren darf: Sie wird nicht glücklich sein, wenn sie als einzige einen Frontalzusammenstoß überlebt ... und Ihr beide vorne habt ja nicht wirklich 'ne Chance.
Mitleidend
Peter
-
... aber es war doch eines von Carls wilden Postings, da dementiere ich immer nur schlicht ...
Du hast völlig recht, Peter,
schlichtes Dementieren sollte bei Carl eigentlich ausreichen. ;)
Geläutert
Michael
-
Im übrigen hat es mir gefallen, dass Ihr Euch sicherheitsmäßig um Minnie im Oldtimer bestens gekümmert habt. Aber wenn ich da mal etwas drastisch an Dein Gewissen appellieren darf: Sie wird nicht glücklich sein, wenn sie als einzige einen Frontalzusammenstoß überlebt ... und Ihr beide vorne habt ja nicht wirklich 'ne Chance.
Auch hier stimme ich mit Dir überein, Peter,
allerdings hat Lieselotte ja die Wahl, hinten angeschnallt zu sitzen, während dessen ich vorne einfach auf mein Glück vertraue.
Zustimmend
Michael
-
Oben ist ein Tippfehler, es muss lauten:
Fahrzeuge, die nach dem 1.4.72 zugelassen wurden, müssen mit Gurten nachgerüstet werden, die davor nicht. Sind aber Gurte nachgerüstet, dann müssen sie auch angelegt werden.
Nur vorn oder auch hinten? Hinten fehlen sie ja sogar bei manchen (allen/vielen?) IIer Shadows und Derivaten.
-
Nur vorn oder auch hinten? Hinten fehlen sie ja sogar bei manchen (allen/vielen?) IIer Shadows und Derivaten.
Nur vorn, Ulrich,
für hinten galt es erst später. Übrigens nennt Wikipedia ein anderes Datum für die Nachrüstpflicht bei Neuzulassungen, nämlich den 1.4.1970, aber vielleicht weiß Peter ja mehr. Ich weiß nur, daß mein Cloud zu alt ist für die Nachrüstpflicht. :)
Gruß
Michael
... IIer Shadows und Derivaten.
p.s.: Ach ja - muß es im Fall der Bentleys nicht Imitat statt Derivat heißen? :D
-
Michael
p.s.: Ach ja - muß es im Fall der Bentleys nicht Imitat statt Derivat heißen? :D
Na die beiden waren doch von Anfang an als Derivate geplant. Es war eine Unternehmensentscheidung, den SZ als RR und als B rauszubringen. Daher kann wohl keiner den anderen imitieren, oder 8)
-
So,
nachdem jetzt wohl alle seine Fragen abschließend und erschöpfend geklärt sind, kann Sebastian eigentlich einen neuen Thread zu einem anderen Fahrzeug starten. Ich bin gespannt. :D
Kopfschüttelnd
Michael
-
Der liest doch garnicht mehr mit 8)
-
Der liest doch garnicht mehr mit 8)
;D ;D ;D
-
Tud mir Leid,wenn ich Euch enttäuschen muss. Nachdem ich von meiner Peking-Reise ohne Internet zurück bin, zuerst einmal vielen Dank für die vielen Antworten und ketzerishen Bemerkungen :P
Habe jetzt auch ein Datenblatt vom TÜV Süd, vielen Dank für den Tip. Ich habe am Freitag mit einem Tüvler telefoniert mit folgendem Ergebnis:
1. Warnblinkanlage ist Pflicht.
2. Meilentacho muss bei 30, 50, 80 und 100km markiert werden.
3. Gurte sind keine Pflicht.
Werde die Warnblinkanlage am Montag noch einbauen und dann geht es ab zur Prüfung.....
Die Überführung aus Aarhus klappte übrigens völlig problemlos ;D
-
Nachdem ich von meiner Peking-Reise ohne Internet zurück bin ...
Oh je,
haben die Chinesen noch kein Internet oder steht unsere Seite dort auf dem Index? :o
Erschüttert
Michael
p.s.: In Fahrzeuge, die vor 1970 gebaut wurden, müssen keine Gurte rein, egal, was der TÜV-Jogi sagt. Wenn der Bursche selbst das nicht weiß, dann würde ich mir gleich einen anderen Prüfer suchen.
-
Das weiss ich leider nicht, da ich noch andere Dinge tun muss, als minütlich Foren zu checken.
-
So, ich war heute beim TÜV zur Vollabnahme / Gutachtenerstellung.
Soweit alles ok - nur 2 Punkte, die ein bisschen schwierig sind:
1.) Die Blattfedern sind mit Leder eingepackt - der TÜV-Prüfer möchte aber die Blattfedern sehen - wie habt ihr das gemacht - aufgeschnitten bei jedem TÜV-Termin und danach wieder vernäht ?
2.) Ich habe vorne 2 Sealed Beam Scheinwerfer drin - der Prüfer nannte dies als K.O-Kriterium und verlangt zwingend eine Hell-Dunkel-Abgrenzung - wie habt ihr das gemacht ? Gibt es Alternativ-Schweinwerfer oder habt ihr einfach was abgeklebt ? Habe ihn nochmal auf die neue Oldtimer-Richtlinie hingewiesen - er schaute nach, betrachtete sie aber für diesen Fall als nicht relevant.
Gruß
Sebastian
-
1.) Die Blattfedern sind mit Leder eingepackt - der TÜV-Prüfer möchte aber die Blattfedern sehen - wie habt ihr das gemacht - aufgeschnitten bei jedem TÜV-Termin und danach wieder vernäht ?
Tja, Sebastian,
die Blattfedern sind immer in Leder eingepackt. Mir hat noch kein Prüfer diese unsittliche Bitte angetragen, in diesem Fall hilft wohl nur Auftrennen oder ein Prüfer-Wechsel. Ärgerlich für Dich. >:(
Mitfühlend
Mitfühlend
-
1.) Die Blattfedern sind mit Leder eingepackt - der TÜV-Prüfer möchte aber die Blattfedern sehen - wie habt ihr das gemacht - aufgeschnitten bei jedem TÜV-Termin und danach wieder vernäht ?
Erachte ich für absolute Schikane, zudem die Orginalität beschädigen, weil so eine Pausenaufsicht vom TÜV nervt.... Kann doch nicht im Sinne des Gesetz sein.
Ich würde den Prüfer wechseln.
Bei den Schweinwerfern kannst du dir, wenn sie mit dem Cloud Identisch sind H4 Gläser rein bauen.
Aus welcher Ecke der BRD kommst du?
-
Hallo, vielen Dank für Eure Kommentare.
Ich komme aus der Nähe von Fulda in Hessen, ziemlich zentral in Deutschland.
Wo kann ich die H4-Lampen bekommen ?
-
Das sind übrigens die besagten Scheinwerfer - die Fog Lamps/Blinker wurden übrigens nicht beanstandet !
-
Das sind übrigens die besagten Scheinwerfer - die Fog Lamps/Blinker wurden übrigens nicht beanstandet !
Meinst Du das schwer erkenntliche silberne Ding kurz hinter der A-Säule, Sebastian?
Habe ich so noch nie gesehen, aber ich kenne mich mit den Spezialkarossen auch nicht aus. Ist aber ein schönes Fahrzeug - Glückwunsch.
Erstaunt
Michael
-
Nein, die Hauptscheinwerfer, links & rechts des Grills.
Das andere ist der Außenspiegel.
-
Oh,
ich bin da jetzt durch die zwei verschiedenen Threads durcheinander gekommen. Ich meinte Deine Zusatzblinker hinter der A-Säule. Einen Außenspiegel kann ich übrigens gar nicht auf dem Bild erkennen, aber wahrscheinlich schaue ich mir auch einfach das falsche Bild an. :o
Den Durchblick verloren
Michael
-
1.) Die Blattfedern sind mit Leder eingepackt - der TÜV-Prüfer möchte aber die Blattfedern sehen - wie habt ihr das gemacht - aufgeschnitten bei jedem TÜV-Termin und danach wieder vernäht ?
2.) Ich habe vorne 2 Sealed Beam Scheinwerfer drin - der Prüfer nannte dies als K.O-Kriterium und verlangt zwingend eine Hell-Dunkel-Abgrenzung - wie habt ihr das gemacht ? Gibt es Alternativ-Schweinwerfer oder habt ihr einfach was abgeklebt ? Habe ihn nochmal auf die neue Oldtimer-Richtlinie hingewiesen - er schaute nach, betrachtete sie aber für diesen Fall als nicht relevant.
ad 1.: Absurd, ich würde mal mit dem Vorgesetzten reden. Der TÜV hat "zerstörungsfrei" zu prüfen. Und vom Zustand der Federn kann man sich auch überzeugen, ohne sie zu zerstören. Wenn der Prüfer nicht die Fähigkeiten hat oder das gerät - sein Problem. Ich würde da rabiat werden ...
ad 2.: Da hat er recht, Sealed Bemas sind nun mal nicht zulassungsfähig hier. Abkleben wird sicher nicht reichen, es müssen hier zugelassene Scheinwerfer rein. Un d das hat in der Tat nichts mit Oldtimer-Richtlinien zu tun.
-
Die Scheinwerfer-Einsätze kosten 41,00 je Stück, die H4-Glühlampen dazu 3,55 (Preis +MWSt., soweit anfallend). Sind auf Lager...
Grüße aus dem Norden
Claus F. Erbrecht
Heaven's Gate Garage
www.bentleyteile.de
-
Danke, habe ich bei Ihnen schon bestellt :-)
-
So, morgen geht es auf in eine neue Runde beim TÜV:
- Koppelstangen an den Stabis erneuert.
- Scheinwerfer gegen H4 getauscht (Die Sealed Beam sahen aber besser aus).
- Blinker in den B-Säulen mit Glühlampenlack eingefärbt
- Motor und Getriebe saubergewischt >:(
- Handbremse nachgestellt
Wollen wir hoffen, dass der TÜV-Prüfer morgen besser gelaunt ist und nicht wieder versucht, das Fahrzeug an der Karosse hochzuheben oder die Blattfedern auspacken möchte ::)
Danke nochmal an die Himmelspforten-Garage - die Teile passen 100%-ig ! ;D
-
Viel Glück, Sebastian.
Die Daumen drückend
Michael
-
So, wir können den Thread abschließen: BC139AR hat nun ein H-Gutachten vom TÜV und wird Donnerstag seinen Deutschen Brief erhalten ;D ;D ;D
Der TÜV-Prüfer war sehr nett und kompetent !
-
Glückwunsch, Sebastian,
dann aber schnell ab auf die Strasse - noch ist das Wetter gut. Ich fahre momentan auch jede noch so kurze Strecke mit dem Cloud, denn die Tage dieser Saison sind gezählt.
Gruß
Michael