Rolls-Royce & Bentley-Forum
Rolls-Royce+Bentley-Technik => Silver Spirit/Spur, Turbo R, Brooklands... => Thema gestartet von: mattroehl am Di.08.Mär 2011/ 21:05:11
-
1)
Ich habe mir einen Turbo R Bj. 1991 aus UK mitgebracht. Die HU+AU hat er schon bestanden, bei der Anmeldung hat mir die KFZ Zulassungsbehörde aber mitgeteilt, dass alle Fahrzeuge ab 1.1.1991 eine Kat-Nachrüstung benötigen falls kein Kat eingebaut. Der Turbo R aus UK hat noch keinen Kat. Zudem soll das dann mit einem §21 Gutachten eingetragen werden. Was machen? Hat jemand einen guten Rat oder Erfahrung mit Kosten, Drittanbieter, usw.....?
2)
Der Turbo R hat ebenfalls keine EU-Bremsen-Konformität. Das bedeutet angeblich dass ich nun beim TÜV noch ein Bremsengutachten erstellen lassen muss. Hat jemand bereits ein ähnliches Problem gehabt? Was machen? Hat jemand einen guten Rat oder Erfahrung damit?
Grüsse und Hoffnung auf gute Tips,
Matt.
-
Mh, das kann ich mir so nicht vorstellen.
Was heißt denn HU und AU bestanden?
Wenn das so sein sollte, muß es ja eine Vollabnahme gewesen sein, die der TÜV nach allen Erfahrungen hier im Forum nur noch mit einem (teuren) Datenblatt des TÜVs Süd macht.
Hierzu sollte die Suchfunktion einige Informationen liefern.
Wenn aber diese Daten vorliegen, hat die Zulassungsstelle nichts mehr zu melden, und muss das Fahrzeug zulassen. Allerdings setzt dies voraus, daß eine Zulassung in England (oder sonstwo) nachgewiesen werden kann.
Ist dies nicht der Fall, wird das Auto als Neuwagen eingestuft, dann dürfte eine Zulassung eher unmöglich sein.
-
wenn alle Stricke reißen kannst du dir ein virtual office mieten (Briefkasten adresse auf der Insel) und ihn dir in england weiter zulassen und ihn dort dann versichern oder ihn bei der Allianz versichern. Wie du dem Deutschen Staat sein Geld an Steuern zukommen lässt um keine Steuerhinterziehung zu begehen kann ich dir aber nicht sagen.
Zum MOT kannst du mit vorheriger Anmeldung über die DVLA jeder Royal Air Force Base gehen.(achtung kostet viel Zeit am Telefon und man muss gut englisch können um das Problem den klar zu machen)
-
Hallo Reinhard,
also HU+AU wurden normal bei der Dekra gemacht (keine §21 Vollabnahme) weil zunächst die KFZ Zulassungsstelle das so wollte, offenbar weil das Fahrzeug ja in England zugelassen war. Der Title liegt ja vor. Die AU war der normale Vorgang ohne Kat, Prüfprogramm für KFZ ohne Kat. Werte erstaunlich gut mit 0,25%CO laut Prüfer.
Unter Vorlage des Title und des Datenblatt TÜV Süd und der Dekra Prüfung wollte die Behörde zunächst zulassen, jedoch nach langen Überlegungen (ich hatte den Eindruck die wussten nicht wie es geht), haben die ein Gesetz ausgegraben das besagt, dass KFZ ab Erstzulassung 1.1.1991 einen Kat haben müssen, falls diese Fahrzeuge ebenfalls in Deutschland verkauft wurden. Das ist hier offenbar der Fall. Der Turbo R hatte als deutsches Modell bereits einen Vorkat + Kat + Steuergerät, in England aber noch nicht. Zur Zulassung in Deutschland soll das englische kat-lose Fahrzeug nun auf den ehemals deutschen Stand gebracht werden, andernfalls keine Zulassung möglich. Dieselbe Auskunft gab mir auch der örtliche TÜV.
Was ist Dein Rat?
Gruss, Matt.
-
Puh,
also dieses Vorgehen ist mir völlig neu.
Normalerweise wird unter Vorlage des Datenblattes eine Vollabnahme gemacht, und dann hat die Zulassungsstelle keine Wahl mehr.
Wo wohnst Du denn?
Das Problem erscheint mir, daß die Zulassungsstelle jetzt vorgewarnt ist.
Im Moment fallen mir deshalb nur zwei Möglichkeiten ein.
1. Kat nachrüsten, bei einem 91er Baujahr bist Du ja noch soweit von einer historischen Zulassung entfernt, daß die Steuerersparnis über die Jahre doch beträchtlich sein dürfte.
2. Wie oben beschrieben die Vollabnahme durchführen, und dann (z. B.) über einen Freund woanders zulassen.
Danach könntest Du das Fahrzeug mit deutschem Brief auf Deinen Namen ummelden.
Ich frage aber noch einen Freund, der sich mit solchen Fragen extrem gut auskennt, den maile ich heute noch an.
Viel Glück,
Reinhard
-
Hallo, PMX251K,
als gebürtiger und gelernter Engländer möchte darauf hin weisen, dass bei Anmiete eines virtual office darauf zu achten ist, dass die Adresse des Selben eine natürliche sein muss (Straszenname, Hausnummer und/oder Hausname, Postleitzahl).
Post office Adressen akzeptiert die DVLA nur bei Firmenanmeldungen.
Anschließendes Versichern des Fahrzeuges ist, wenn man gewillt ist, die Jahresgebühr zu bezahlen im Voraus, mit Bezahlen durch Kreditkarte möglich, ansonsten bevorzugt mit brit. Bankverbindung.
RR/B-Modelle, auch jüngere aus den 80gern, werden bei uns von so mancher Versicherung als kulturelles Gut behandelt und lassen sich sehr preisgünstig versichern (GBP 150.-/annum), ohne ein "normales", jüngeres Fahrzeug als Hauptversicherungsobjekt versichern zu müssen. Das ist z.B. gängige Praxis in Österreich (wo ich Verwandte habe und deshalb Bescheid weiß). Die Praxis in D mit preisgünstigen Versicherungen kenne ich allerdings nicht.
Regards
-
Noch einige Anmerkungen zu einer beabsichtigten Fahrzeugregistrierung in UK:
FahrzeugVERkäufer in UK melden, um von der Verantwortung das Fahrzeuges betreffend befreit zu sein, entweder den neuen Zulassungsbesitzer an (es gibt somit gleichsam keinen zulassungsfreien Tag) oder, wie in Deinem Fall, melden das Fahrzeug der DVLA (Zulassungsbehörde) als dauerhaft exportiert; diese Exportmeldung hat auch den Vorteil, zu viel bezahlte Road Tax (etwa GBP 200/annum für Deinen Bentley) zurück erstattet zu bekommen.
Wenn Du also dieses Fahrzeug in UK registrieren möchtest, musst Du ein Einfuhr-Steuerformular ausfüllen (das hat jetzt nichts mit der vorhin angesprochenen Road-Tax zu tun! Zu bezahlen ist innerhalb der EC nichts, keine Strafsteuer, keine Co-Steuer, keine VAT ...), benötigst aber keine technische Einzelabnahme, da das Fahrzeug, das musst Du nachweisen, schon in UK zugelassen gewesen ist. Es ist ein RE-Import.
DVLA kann aber die Vorführung des Fahrzeuges in UK verlangen.
Bei Registrierung eines reimportierten Fahrzeuges ist es notwendig, der DVLA einen Identitätsnachweis zu erbringen (z.B. Dein Reisepass im Original) und eine Bestätigung Deiner Adresse in UK (DVLA möchte wissen, ob Du an der angegebenen Adresse in UK auch wirklich wohnst), z.B. durch eine Gasrechnung, Stromrechnung, Festnetztelefonrechnung etc. von aktuell bis drei Monate zurück. Dann steht der Registrierung in UK nichts entgegen.
Diese Wohnsitzbestätigung (in der Regel aber unterhält der Deutsche keinen Wohnsitz in UK und Meldebestätigungen im Deutschen oder Österreichischen Sinne gibt es bei uns nicht) kannst Du aber umgehen, wenn Du eine Vertrauensperson mit Wohnsitz in UK hast:
Dieser Vertraute reimportiert auf seinen Namen Deinen Bentley nach UK zurück (wenn DVLA das Auto ansehen möchte, dann muss es auch faktisch zurück, Du bekommst einen Termin zur Vorführung), Dein Vertrauter registriert Deinen Bentley zunächst auf dessen Namen (gibt also dessen Gas- oder Stromrechnungen zum Wohnsitznachweis der Behörde zur Einsicht). Sobald das Fahrzeug auf den Namen Deines Vertrauten registriert ist, ist der Reimport abgeschlossen und Du kannst das Fahrzeug auf Deinen Namen registrieren lassen. Dazu benötigst Du NICHTS, weder ein Reisedokument noch irgendwelche Rechnungen zur Adressbestätigung. Nur eine NATÜRLICHE Adresse brauchst Du, an die die Zulassungsbestätigung per Post gesendet wird. Post office boxes werden für private Personen nicht anerkannt. In wie weit Dir ein in einem obigen Beitrag genanntes Virtual Office weiter hilft, hängt von der Art der Adresse ab, die Du bekommst (natürlich oder P.O.Box. Beachte auch, bei uns geht eine Fahrzeuganmeldung niemals am selben Tag. Die von DVLA benötigten Ummeldedokumente muss Dein Vertrauter entweder an die zentrale DVLA per Post schicken oder an einer DVLA-Niederlassung abgegeben. Du selbst hast NICHTS zu tun und hast keinen Behördenweg. Rücksendung der erledigten Dokumente (=Registration Certificate, Zulassungsbescheinigung auf Deinen Namen) ist immer per Post und in der Regel zehn bis vierzehn Tage später. Eine derartige Zulassung bei uns ist kostenlos, lediglich die Postgebühr für Briefeinschreibung (nennt man das so in D? Ich meine Royal Mail First Class) muss bezahlt werden, wenn Du Einschreibung wünscht. Sonst kommt das Zulassungsdokument eben uneingeschrieben und Verlustrisiko trägst Du.
Waren meine Schilderungen zu kompliziert? Sorry! Aber ist wirklich ganz einfach!
3 Dinge:
Du brauchst einen Vertrauten mit Adresse in UK; eine natürliche Adresse, an die die fertigen, auf Deinen Namen nennenden Dokumente gesendet werden können; und ein bisschen Zeit zum Warten.
OK?
-
Hallo, PMX251K,
als gebürtiger und gelernter Engländer möchte darauf hin weisen, dass bei Anmiete eines virtual office darauf zu achten ist, dass die Adresse des Selben eine natürliche sein muss (Straszenname, Hausnummer und/oder Hausname, Postleitzahl).
Post office Adressen akzeptiert die DVLA nur bei Firmenanmeldungen.
Anschließendes Versichern des Fahrzeuges ist, wenn man gewillt ist, die Jahresgebühr zu bezahlen im Voraus, mit Bezahlen durch Kreditkarte möglich, ansonsten bevorzugt mit brit. Bankverbindung.
RR/B-Modelle, auch jüngere aus den 80gern, werden bei uns von so mancher Versicherung als kulturelles Gut behandelt und lassen sich sehr preisgünstig versichern (GBP 150.-/annum), ohne ein "normales", jüngeres Fahrzeug als Hauptversicherungsobjekt versichern zu müssen. Das ist z.B. gängige Praxis in Österreich (wo ich Verwandte habe und deshalb Bescheid weiß). Die Praxis in D mit preisgünstigen Versicherungen kenne ich allerdings nicht.
Regards
Klar, was kostet den eine Limited außer die Bilanzlegung am Ende des Jahres... Die billigsten Briefkastenadressen gibt es sowieso mit Limited Gründungsanbietern. Sonst ist man doch selten unter 200 Pfund dabei... :(
Allgemein gefragt:
Bei alten Fahrzeugen gibt es doch auch das Steuerfrei vor 75? oder was war das?
mein 72 ist definitiv steuerfrei ;)
Ist das gängie Praxis in England die Wagen bei einem Verkauf abzumelden?
Dann kann ich nur zum Kauf bei ghost motors raten, den meiner wurde nicht abgemeldet auch wenn er wusste das der Wagen nach Deutschland ging...
Wenn du einen genauen Weg brauchst mit Namen kann ich dir ihn gerne mal per PN senden :D
-
Sorry, ich habe nicht verstanden. Welchen Weg? :-\
Das Stichdatum der Sonderbesteuerung (nämlich Nullbesteuerung) ist der 1. Januar 1973. Fahrzeuge hergestellt vor diesem Datum gelten als historische Fahrzeuge, wobei als Datumsnachweis der Erstzertifizierung das Erstzertifizierungsdatum gilt. Ist im Zulassungsdokument als Erstzertifizierungsdatum der 1.bis 7. Jänner 1973 angegeben (also schon außerhalb dieser Sonderklasse), dann wird angenommen, das Fahrzeug sei zumindest früher als 1. Jänner 1973 hergestellt worden, und die Nullsteuerklasse gilt.
Abmeldung bei Verkauf: Zunächst muss gesagt werden, das UK Zulassungsdokument (wenn ich hier in diesem Beitrag "Zertifizierungsdokument" oder ähnlich schreibe, das ist alles eines) ist kein Nachweis des Eigentums. Eigentümer kann wer auch immer sein. Der im Zulassungsdokument Angeführte ist der für die Lizensierung des Fahrzeuges Verantwortliche, soll heißen verantwortlich für gültige MoT (=TÜV in D, §57a KFG in A) und bezahlte und dokumentierte RoadTax (=Steuer bezahlt und Steuerplakette vorschriftsmäßig am Fahrzeug angebracht). In wie weit dann der Eigentümer dem Zulassungsinhaber oder umgekehrt verpflichtet ist, ist private Sache.
So ist zu verstehen, dass ein Eigentümerwechsel NICHT unbedingt einen Zulassungsinhaberwechsel zur Folge haben muss.
Üblicher Weise aber sind Eigentümer und Zulassungsinhaber ident, und wenn das Fahrzeug nun verkauft wird, möchte der Zulassungsinhaber (der als Eigentümer verkauft hat) auch die Verantwortung an den Käufer weiter geben, für MoT und RoadTax zu sorgen.
Im UK Zulassungsdokument gibt es einen Abschnitt, der vom alten und vom werdenden Zulassungsbesitzer ausgefüllt wird, und dann sendet der ALTE Zulassungsbesitzer an die Zulassungsoffice DVLA die ganze Bescheinigung (oder persönlich abgeben). Solange kein Bestätigung den alten Zulassungsbesitzer erreicht hat, dass diese ausgefüllte Zulassungsbescheinigung DVLA erreicht hat und die Umschreibung des Fahrzeuges bestätigt, ist der alte Zulassungsbesitzer voll haftbar. Zugleich dann mit Zusendung der Bestätigung der Abtretung der Verantwortung für das Fahrzeug geht die Verantwortung dann auf den neuen Zulassungsbesitzer über, der per Post das neue, auf seinen Namen ausgestellte Zulassungsbescheinigung zugestellt bekommt.
Man sieht also, in UK hat der Verkäufer die volle Verantwortung für die Fahrzeugumzertifizierung. Der neue Dokumentinhaber benötigt nur Geduld für das Warten.
Wird das Fahrzeug an einen Händler verkauft, so muss ein anderer Abschnitt des Registrierungsdokumentes ausgefüllt werden und an DVLA geschickt, die Verantwortung geht an den Händler.
Genau genommen gibt es auch keinen registrationsfreien Zeitraum für ein Fahrzeug, da die Verantwortung sofort weiter gegeben wird.
Dass Dein bei GhostMotors erworbener Wagen nicht "abgemeldet" wurde, verleitet mich zur Frage, auf wen denn nun Dein certificate of registration ausgestellt ist. Jedenfalls bist Du für MoT und RoadTax nicht verantwortlich.
Auch für den Fall, dass der Wagen exportiert wird, gibt es nämlich einen abreißbaren Abschnitt im Registrationsdokument, die Notification of Permant Export. Dieser wird an die DVLA eingesandt und erlaubt dem Zulassungsinhaber, zu viel bezahlte RoadTax zurück zu fordern, sobald DVLA den Export durch Zusendung eines export certificate bestätigt.
Regards
-
mmmh Fragen über Fragen... auf dem neuen Bogen steht drauf die Globalnet Consuling Rolls Limited ;)
Auf dem Bogen stand nur der vorbesitzer eingetragen, den Bogen habe ich leider nur noch als Kopie da ich ihn abgeben musste bzw. die wollten ihn per Post haben.
Vielleicht liegt es auch am Eigentumswechsel als Ghost ihn gekauft hat.
Der Vorbesitzer ist verstorben und der ganze Nachlass ist versteigert worden, Ghost hat aus der Auktion 3 Autos gekauft.
Vielleicht ist da etwas drunter und drüber gegangen.
Der letzte MOT wurde bei GHost gemacht und eine Plakette habe ich dazu nicht im Wagen gehabt, also bekommt man bei den Steuerbefreiten Wagen keine selbige?
-
Hallo, PMX251K,
ich habe ein bisschen recherchiert und bitte Dich, meine zweite PN zu lesen.
Regards
Harry
-
Man kann angeben, dass das V5-Formular beim Kauf/Export/Transport ins Ausland abhanden gekommen ist und man nur noch eine Kopie hat.
Aber auch ich habe das Original-V5-Papier an die DVLA zurückgeschickt. Habe nur noch die unteren beiden Abschnitte im Original vorliegen. Bei der Zulassung war für meine Zulassungsstelle in München das wichtigste Formular das "Certificate of Export" - schon hatte ich meinen neuen, deutschen Brief.
Gruß JimKnopf
-
Danke für die Hinweise, ich werde mal morgen mich nach der Uni mich ans Telefon hängen und mich da in England informieren.
-
Hallo Matt,
das Fzg. in UK zuzulassen ist m.E. langfristig keine Loesung.
Grundsaetzlich gilt, dass ein Auto dort angemeldet werden muss, wo sich der 'Lebensmittelpunkt' des Fahrers / Inhabers befindet.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es bei einer Kontrolle zu Problemen kommen wird, wenn man denn an den Falschen geraet.
Es gibt dazu ein polizeiinternes Merkblatt, was ich leider nicht mehr finden kann.
Die erste Frage ist immer nach Pass oder Ausweis, um zu pruefen, welches Land als Wohnort eingetragen ist.
Ist nicht das Land eingetragen in dem das Auto zugelassen ist, und kann der Fahrer nicht 'glaubhaft machen', dass er tatsaechlich im Ausland lebt, kann das Fahrzeug sofort stillgelegt- und die Schilder an Ort und Stelle konfisziert werden .
Als Tourist darf man auch nur max. 3 Monate in Deutschland fahren
Ich bin einige Jahre mit US Zulassung gefahren, ABER war in Deutschland abgemeldet, hatte als Wohnort im Pass USA eingetragen, hatte US Fuehrerschein, Visum etc.
Obwohl ich mein Auto nur sporadisch bei Besuchen hier genutzt habe, wurde ich angezeigt und habe einen Nachweis ueber meinen permanenten Wohnzsitz ( u.a. durch Telefon- & Strom-Rechnungen, Zulassung anderer Autos, Grundsteuerbescheid etc.) beibringen muessen.
Ich wuerde mal bei Firmen wie C.F. Erbrecht oder anderen Importeuren fragen, ob die keine Loesung haben.....
Klaus
-
Hallo Klaus,
das merkblatt würde mich sehr interessieren. Hast du irgendwelche Wortfragmente in Erinnerung, die man googlen kann.
Das mit der Privaterperson ist sicher ein Theater, dass kann ich mir vorstellen, aber das einfachste bzw. der einfachste Weg ist doch eine Anmeldung auf eine Firma, vielleicht sogar eine völlig Anonyme Firma, wobei das nur wenig Sinn macht.
Zwar gibt es auch die Möglichkeit den Wagen vielleicht auf eine "Residential Mailbox" anzumelden, aber wie das geht kann ich noch nicht sagen. Zudem brauch man bei der Gründung einer "Private Company Limited by Shares " nicht den Notar besuchen und bei einer nicht 24 Stunden Gründung ist das nicht so teuer.
Der Name der Gesellschaft kann grundsätzlich variabel gewählt werden, er muss aber das Wort "limited" als teil haben. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindest- oder Höchstkapital gibt es nicht. Hinsichtlich des Kapitals der "Limited" wird zwischen dem Nominalkapital und dem einbezahlten Kapital unterschieden. Das einbezahlte Kapital bezieht sich auf die Anteile (= shares), die tatsächlich an die Gesellschafter ausgegeben wurden, und die dafür erbrachte Einlage. Die Einlage kann nicht nur durch Barzahlung, sondern auch durch Dienstleistungen und Warenlieferungen erbracht werden. Die Höhe des gesamten Kapitals ist durch Satzung frei bestimmbar.
Man braucht einen Vorstand für das Unternehmen, einen "Director" (Vorstand/Geschäftsführer) und außerdem einen "Company Secretary" (Schriftführer der Gesellschaft) haben. Ich persönlich würde da immer falls man noch andere Dinge machen will immer nicht sich selbst zu nehmen. (Tote können auch weiterleben ;) zumindest wenn sie innerhalb der ersten 4 Wochen nach ihrem Ableben angemeldet werden)
Jährlich müssen die "Limiteds" den Bericht der Direktoren, eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und ein Testat des Abschlussprüfers einreichen. Wenn beispielsweise Jahresabschlüsse nicht fristgerecht eingereicht werden, können Bußgelder bis zu 2.000 engl. Pfund verhängt werden. Wird auf die Mahnungen des Gesellschaftsregisters nicht reagiert, kann die "Limited" zwangsweise aus dem Register gelöscht werden. Das vorhandene Vermögen geht in dem Fall an die britische Krone über. Das betrifft auch Briefkastenfirmen, die ausschließlich in Deutschland tätig sind. Dafür gibt es aber Formvorlagen und jeder der sowas macht sollte sich schon die Mühe machen eine Bilanz zu erstellen ;) ist auch nicht so schwer.
Für alles weitere ist ein Anruf bei http://www.companieshouse.gov.uk/ eine Lösung... Kosten für die Gründung sind 70 Euro und für 1 Monat Büro anschrift ca. 20 Pfund plus weiterleitung von 3 Briefen ;). Mehr als einen Monat braucht man die Adresse nicht....
Bezahlt wird das alles mit einer PrePaid Kreditkarte (150 Pfund Aufladung reichen dicke) und am besten sollte man für die Anmeldungen mehrfach in ein Internet Cafe gehen. Sehr gut ist natürlich auch die Möglichkeit erst bei der Shell Tanke http://www.paysafecard.com (Bitte dran denken, die Tankstellen sind Kamera überwacht) das Geld aufzuladen, dann eine Virtuelle Kreditkarte kaufen um dann alles zu bezahlen
;) Ist doch einfach immer so eine Notlösung im Ärmel zu haben und ist sicher nicht falsch als Selbständiger oder Unternehmer sowas zu haben ;) Vielleicht kann ich morgen noch eine Anleitung schreiben wie man ein Konto für unser Beratungsunternehmen bekommt.
-
Auto dort angemeldet werden muss, wo sich der 'Lebensmittelpunkt' des Fahrers / Inhabers befindet
Was KFB dort schreibt kann so gar nicht genau stimmen. Was Wahres ist natürlich dran. Und mit einer Englischen Zulassung länger als 3 Monate in Deutschland fahren wird sicher nicht gehen, ist ja auch gut so.
ABER
Der lebensmittelpunkt des Fahrers spielt keine Rolle, es Geht um den Inhaber. Und auch da würde es Kompliziert, weil ja Besitzer, Eigentümer und Person bzw. Firma auf welche das Auto zugelassen ist auseinanderfallen können.
Nach relativ neuer Rechtsprechung ist es deshalb meines Wissens so das „ein KFZ dort zugelassen sein muss wo es üblicherweise seine Tagestour beginnt“. Das kann gerade in Grenzgebieten schon einen Unterschied machen.
Gruß
/David
-
...Bezahlt wird das alles mit einer PrePaid Kreditkarte (150 Pfund Aufladung reichen dicke) und am besten sollte man für die Anmeldungen mehrfach in ein Internet Cafe gehen. Sehr gut ist natürlich auch die Möglichkeit erst bei der Shell Tanke http://www.paysafecard.com (Bitte dran denken, die Tankstellen sind Kamera überwacht) das Geld aufzuladen, dann eine Virtuelle Kreditkarte kaufen um dann alles zu bezahlen
;) Ist doch einfach immer so eine Notlösung im Ärmel zu haben und ist sicher nicht falsch als Selbständiger oder Unternehmer sowas zu haben ;) Vielleicht kann ich morgen noch eine Anleitung schreiben wie man ein Konto für unser Beratungsunternehmen bekommt.
Bitte auch gleich schreiben, wie mann die Shell- Tankstelle überfällt oder das Finanzamt um ein paar Millionen betrügt!
Bist Du Dir sicher, nicht eine große Portion kriminelle Energie zu haben? ???
-
Wer will den den armen Mann an der Tanke berauben?
Ich fände es hochgradig moralisch, menschlich verwerflich die Tanke zu überfallen... Sowas lernt man heute im Studium International Business, wenn man im Gespräch im kleinen Kreis nach der Vorlesung mit dem Dozenten zusammen rumsitzt... Das nennt man viel Praxisbezug und sowas wird doch immer von der Politik gefordert von den Unis ;)...
Es war nur als Hinweis gemeint, wer sonst das ganze sehr diskret abwickeln möchte sollte nicht bei der Tanke freundlich in die Kamera lächeln.
-
Es mag ja interessant sein, Gesetze und Vorschriften derartig genau auf mögliche Schlupflöcher hin zu analysieren, aber für meinen Geschmack geht das eindeutig zu weit.
Das was hier an Wegen aufgezeigt wird, mag in diesem Fall für einen harmlosen Zweck (Anmelden eine englischen Autos ohne Kat) beschritten werden. Aber mir wird übel wenn ich daran denke, was andere düstere Gestalten mit dem hier beschriebenen Wissen machen könnten.
-
Einen Kat nachrüsten ist doch die einzig wahre Option. Rentiert sich doch auch steuerlich. Vielleicht gibt es ja auch jemand im Forum der Gerade einen Kat aus einem Turbo verkaufen kann.
Gruß
/David
-
Es mag ja interessant sein, Gesetze und Vorschriften derartig genau auf mögliche Schlupflöcher hin zu analysieren, aber für meinen Geschmack geht das eindeutig zu weit.
Das was hier an Wegen aufgezeigt wird, mag in diesem Fall für einen harmlosen Zweck (Anmelden eine englischen Autos ohne Kat) beschritten werden. Aber mir wird übel wenn ich daran denke, was andere düstere Gestalten mit dem hier beschriebenen Wissen machen könnten.
Ja sicher es ist an der Grenze des schwierigem, aber würde der Staat einfach nicht so viele Steine den Oldtimerfahrern, selbständigen usw. in den Weg werfen wäre das alles kein Problem.
Ob nun die Abgasvorschriften bei einem solchen Exoten, der sowieso kaum bewegt wird; Oder nun beim Oldtimer Autogas oder Fahrsicherheitsrelevante Veränderungen sowas macht einfach keinen Spaß und führt dazu, dass man einfach um den Staat einen Bogen macht, wenn er nur sich an bürokratischen Paragraph fest beißt... Wir denken doch nur an Ingos Theater mit dem TÜV, so viel Ärger ohne realen Hintergrund
Stell dir vor du gehst morgen deine Brötchen beim Bäcker holen und jedes mal wenn du kommst schlägt der vor deiner Nase die Tür zu und sagt, dein Hemd gefällt mir nicht und deine Schuhe sind schmutzig... Geh erst nachhause und zieh dich um, dann darfst du Brötchen kaufen :D
Würdest du da gerne wieder hin gehen und dir deine Brötchen kaufen?
-
Hallo Matt,
werde nochmal nach dem Merkblatt suchen.
Das Merkblatt hatte mir ein Freund ( Polizist in Koeln, zwischenzeitlich leider nicht mehr unter uns ) mitgebracht, nachdem ich einem anderen Freund mein Auto waehrend meiner Abwesenheit zur Verfuegung stellen wollte.
Tenor war : da wo der 'Lebensmittelpunkt' ist, muss auch ein Fahrzeug angemeldet werden.
Das Schreiben vom STVA habe ich gefunden, kann ich gerne faxen.
'Freundliche' Nachbarn hatten mich angezeigt, nachdem ich ein paar mal im Jahr die Wohnung meiner Mutter genutzt hatte, wenn ich geschaeftlich in Deutschland war.
quote-
Betr. UMSCHREIBUNG IHRES FAHRZEUGS
nach einer mir vorliegenden Mitteilung haben Sie den Standort Ihres Fahrzeugs nach Koeln verlegt.
Ich bitte Sie, bis zum ....die Umschreibung des Fahrzeugs nach den Bestimmungen des Paragraph 27 STVO bei der blah, blah blah zu beantragen.......
blah, blah blah
...........Erlaeuterungen zu der gesetzlichen Meldepflicht der Eigentuemer und Fahrzeughalter finden Sie auch im Fahrzeugschein unter der Ueberschrift "Zur Beachtung"
unquote-
( dass eine NY Zulassung wohl kaum ueber einen 'Hinweis zur Meldepflicht' verfuegen duerfte, ist dem Schwachkopf gar nicht in den Sinn gekommen ).
Bevor wir weiter spekulieren werde ich versuchen von jemanden bei der P. in Koeln eine verbindliche Auskunft zu bekommen.
Melde mich spaeter wieder
Klaus
-
Ist nicht dein Ernst, dass es so Leute gibt..... Dazu passt auch wunderbar mein Erlebnis Heute morgen:
Auf dem Weg zur Vorlesung nur habe ich eine halbe stunde pause vor MG gemacht habe, weil die Polizei glaubte, dass ich nicht sicher das Fahrzeug führen könnte, weil durch die Fahrseite eine eingegrenzte Sicht auf den Gegenverkehr vorliegt und deshalb ich nicht meinen Wagen bewegen kann im öffentlichen Straßenverkehr
Es müsse wohl zu einem Fehler gekommen sein bei der Zulassung, da im Fahrzeugbrief auch nichts davon steht, dass es ein Rechtslenker ist und man dafür eine Sondergenehmigung bräuchte....
Wie oft ich mir anhören musste, dass ich nicht den Gegenverkehr einsehen könnte, wenn ein Fahrzeug vor mir ist, habe ich leider nicht mit gezählt, aber gefühlt war es sicher 100 mal...
Auf jeden Fall ich weiß nicht welche Laus den über die Leber gelaufen ist, aber es gab nur Theater die unnötige Zeit gekostet hat....Sicher mag der leicht süßliche Geruch im Auto nicht ihr wohlwollen gesteigert haben, aber naja.... viel telefonieren hilft dann selbst beim liebenswürdig Naiven zur Einsicht.
Da bekommt die Bedeutung des Wortes Schurkenstaat eine neue Facette...
-
Carl,
ich denke, dass es einerseits dem Fragenden keine Hilfe ist zu diskutieren, wie man sein Auto virtuell anderswo zulassen könnte, und anderseits bin ich der Meinung, dass dies ob so oder so ein Spiel mit dem Feuer ist.
Das Kartenhaus dürfte recht schnell einstürzen im Falle eines Unfalles, wenn vor Gericht unweigerlich die ganze Wahrheit rauskommt. Und ich bin sicher, die eigene so wie die gegnerische Versicherung wird dies umgehend als prima Argument nutzen wollen, um auf dem Schaden nicht selbst sitzen zu bleiben. Da sind viele schöne Prozesstage vorprogrammiert.
Ich halte es auch, um ehrlich zu sein, für nicht geeignet solche Themen in einem Forum zu diskutieren, dessen Mitglieder ggf die Hoffnung haben, auch weiterhin nach Außen hin als seriös zu gelten. Man sollte nicht vergessen, dass dieses Forum öffentlich einsehbar ist und von außenstehenden gelesen wird.
Für eine banale Kfz-Zulassung lohnt sich der ganze Aufwand und der möglicher Ärger doch sowieso nicht. Dann lieber 1800 Ocken oder so in einen Kat investieren und gut ist, oder verkauft die Kiste. Alles andere ist nicht nur Quatsch, sondern auch a.m.S. unseriös.
Hinzu kommt, dass ich die Logik nicht verstehe. Entweder kann man es sich leisten, oder man hat das falsche Auto. Meinen Porsche 911 z.B. habe ich mit 125% Beitrag als 22jähriger auch zu damals 2200 Mark Prämie (vierteljährlich!!) versichert, weil es halt nicht anders ging. Meinen Silver Spirit hatte ich jahrelang ohne Kat mit schwarzer Nummer zugelassen und dafür ebenson gut 1900 Taler an Steuer gezahlt. Na und?!
Wenn ich 'billig' möchte, dann bin ich mit solchen Autos eben völlig falsch.
Außerdem:
1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt
1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;
2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen sind hiervon ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12.000kg, die nach Artikel 5 der Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25.10.1993 (ABl. EG Nr. L 279 S. 32) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind; dies gilt nicht für Fälle der Nummer 3;
3. die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen;
4. die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen, sobald dafür die entsprechenden Voraussetzungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt sind, sowie die Zuteilung von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden. Dies gilt nicht für die Zuteilung von roten Kennzeichen für Prüfungsfahrten.
(2) Auf die Kraftfahrzeugsteuer sind diejenigen Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden, die für andere Steuern als Zölle und Verbrauchsteuern gelten.
-
Hallo Jürgen, sag bitte nicht ,
dass es dein ernst es ist, dass man 1800 auf den Tisch legen muss und dann hat man so einen Kat drin und die Sache ist erledigt :D Kostet der nicht sowieso 1028 Steuern im Jahr? :D dann sollte man doch die einmal Investition von 1800 Euro haben
Ich dachte das Ding gäb es nicht oder weil es in Verbindung mit dem Steuergerät steht könnte man es nicht nachrüsten.... Oh mann...
ich will nicht wissen wie viele arme Existensgründer jedes Jahr sehr übervorteilt werden durch die besondersgünstigen Unternehmensgründungsdienste die 400 oder 500 Euro für das Gründen eines Unternehmens haben wollen was keine 5 min Arbeit macht. und real nicht mehr als 70 Euro kostet.
Daher sollte man schon kurz schreiben wie einfach der Ablauf ist um den Unternehmensgründern das Leben nicht um so schwerer zu machen. Diese Verhalten von Leuten finde ich viel moralisch verwerflicher als viele Verbrechen, Leuten die es durch den Weg in die Selbständigkeit es sowieso nicht leicht haben dann noch aus Gier das Geld so aus der Tasche zu nehmen, weil sie unwissend und unternehmerisch unerfahren sind.
Da geben ich dir mal wieder vollkommen recht ... Man sollte schon etwas auf die Tatsache des angemessenen achten und nicht völlig über seinem Verhältnissen Leben, wobei ;) in Deutschland sind völlig unangemessen große Autos Volkskrankheit...
Mir ging es am Anfang auch zudem Primär darum die englische Nummer zu behalten, da sie einfach passender aussieht bei Oldtimer Treffen. Du weißt, dass er eine D Nummer hat :D
-
Carl, es geht hier um ein banales Auto und nicht um die Ausgliederung des Investmentbanking-Bereiches der Deutschen Bank. Und selbst wenn der Turbo R mit Kat einen Tausender im Jahr an Steuern kostet ist das noch immer nichts im Vergleich zu dem, was wir alles sonst so in der Werkstatt lassen. Lieber ein paar Steuern zahlen und schlechte Laune beim Überweisen haben als vor jeder Polizeikontrolle möglichen Ärger ahnen müssen müssen oder im Falle eines Unfalles den Schaden ganz zu tragen weil der Bentley nicht ordnungsgemäß zugelassen war
-
Hallo Matt,
bei der Polizei in Koeln hat mir Auskunft gegeben Herr Herrnwille (NEIN, nicht Herr Wille, sondern Herr HERRNWILLE ), 0221-229-6260 :
' Wenn der hauptsaechliche Standort des Fahrzeugs in Deutschland ist oder die Absicht besteht, das Fahrzeug hauptsaechlich in Deutschland zu fahren, muss es nach Paragr. 20 unverzueglich am Wohnort des Halters angemeldet werden'.
Dies gelte im Uebrigen auch, wenn ein Auto eine Leihgabe von Onkel, Mutter oder Tante im Ausland sei.....
Bei einem real existierenden Zweitwohnsitz im europaeischen Ausland ist die Gesetzeslage etwas 'gummihafter', obwohl grundsaetzlich auch in diesem Fall gilt : wo das Auto hauptsaechlich gefahren wird, muss es angemeldet werden.......
Wie auch von Anderen geschrieben, die Idee der Auslandszulassung macht m.E. wirklich wenig Sinn.......
Viele Gruesse
Klaus
-
Dafür macht doch eine Kat-Nachrüstung Sinn (falls möglich), da das Fahrzeug noch 10 Jahre auf sein H-Kennzeichen warten muss. Wer will schon 10 Jahre lang über 1700 Euro Steuern p.a. zahlen?
Viele Grüße
David
-
Hab grad bei Matrix auf der HP (www.matrix-katalysator.de) nachgesehen. Die bieten leider nur für Vergaser Nachrüst-Kats an. Bei Wurm finde ich nur DB, aber wenigstens auch für Einspritzer.
Lehre ist aber für mich auch, dass man besser von den Katlosen Einspritzern in UK die Finger lässt, da es fraglich ist, ob die am Wohnort zulassungsfähig sind. Gut zu wissen also!
Als Teileträger wird sich das Auto evtl. verkaufen lassen, aber dennoch ist es natürlich schade für den Käufer und ich frage mich, wer oder was diesem hier noch helfen könnte.
-
Wäre es anders, wenn das Fahrzeug eine TÜV-Vollabnahme hätte?
Gibt es keinen Original-Katalysator für das Auto? Manchmal hilft auch eine direkte Anfrage beim Kat-Nachrüster, von dem Fehlen des Bentleys in der Auflistung auf der Website würde ich mich noch nicht entmutigen lassen.
-
Ja, danke, kommen wir wieder zum eigentlichen Thema:
Ich bin leider mit meinem Recherchen zu dem Thema noch nicht viel weiter gekommen, würde es aber genau so machen:
Zum TÜV, Vollabnahme und wieder zur Zulassungsstelle.
Ich glaube nicht, daß dort dann die Zulassung verweigert werden kann.
-
Denke, Reinhard hat recht, denn es ist ja ein Fzg, das bereits in der EU zugelassen war, sodass es doch eher kein Problem geben dürfte sobald der TÜV sein OK gibt. Dafür ist der TÜV ja da. Dass die Dir Zusatzaufwand aufbürden in dem die Dich erst nur HU und AU machen lassen um Dich dann anschließend ein zweites Mal loszuschicken wg der Vollabnahme ist ja auch schon ungewöhnlich genug, sodass ich eher glauben möchte, dass dort irgendwas falsch verstanden wurde.
Evtl. würde ich den Vorgang auch einfach einen Händler betreffend die Vollabnahmen beim TÜV übergeben, sowie im zweiten Schritt dessen Zulassungsservice zum Amt schicken, die ja dort in aller Regel ihre Kontakte haben und evtl. eher durchgewunken werden.
Ruf auch einfach mal die Redaktion von Oldtimer Markt oder Auto Bild Klassik an. Immerhin handelt es sich ja um einen Youngtimer und die werden evtl Infos haben.
Mich wundert die Aussage des StVA schon, kannte ich das bisher nur von Autos aus den USA. Vielleicht liegt einfach nur ein Missverständnis vor und die halten England für einen Bundesstaat in den USA, oder aber es ist mal wieder was ganz Neues vom Amtsschimmel.
-
Zunächst einmal Vielen Dank für alle die Hinweise und Ratschläge!
Mittlerweile habe ich einen RR/B-Reparaturdienst gefunden, der mir versichert hat dass die Vollabnahme durch den dortigen TÜV ohne Kat-Nachrüstung möglich ist.
Das werde ich nächste Woche versuchen und vom Ergebnis berichten. Die KFZ Zulassungsbehörde macht danach sowieso nur das was in der Vollabnahme steht.
Und wenn dort "ohne Kat" steht dann tragen die das auch so ein und ich darf den hohen Steuersatz zahlen.
Später kann ich ja immer noch einen Kat finden und einbauen und auch eintragen lassen, somit später den Steuersatz reduzieren.
Eine Wohnsitzverlegung und ähnliches ins Ausland und alle die gutgemeinten Tricks kommen für mich nicht in Frage, trotzdem danke.
Ich melde mich in der nächsten Woche mit den Ergebnissen der Vollabnahme, sofern sie so verläuft wie ich mir das erhoffe.
Danke + Grüsse,
Matt.
-
Na, siehste! ;D