Rolls-Royce & Bentley-Forum
Rolls-Royce+Bentley-Technik => Silver Shadow, Bentley T-Modelle => Thema gestartet von: RRSSII am Di.26.Aug 2008/ 21:36:33
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Hallo miteinander,
habe mehr eine versicherungstechnische Frage:
Meine Versicherung (BELMOT) möchte gern zwei Sicherungen gegen Diebstahl haben. Eine ist das funktionierende Türschloss und die zweite in der Regel das Lenkradschloss.
Ein solches (Lenkradschloss) hat mein 'amerikanischer' Wagen nicht.
Aber ich meine mich zu erinnern, dass werksseitig noch eine weitere Sicherung eingebaut ist (i.S.v. wenn der Schlüssel abgezogen wird bzw. die Zündung ausgeschaltet wird, wird das Getriebe blockiert).
Irre ich mich oder ist meine Annahme zutreffend?
Besten Dank im Voraus!!
Schönen Abend allseits,
Martin
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Moin Martin,
Du erinnerst Dich richtig. Ich hatte es bei einem der letzten Treffen einiger Hamburger Forumsmitglieder erwähnt. Das Getriebe wird beim Abziehen des Schlüssels automatisch elektrisch verriegelt. Nur durch Einstecken des Schlüssels wird die Verriegelung wieder gelöst. Das ist jedenfalls der Stand der Technik in den 70er- Jahren gewesen. Wie sicher das nun ist, weiß ich leider nicht. Entnommen habe ich diese Kenntnis einem Shadow-Prospekt der damaligen Zeit. Der ist hier im Forum auch irgendwo eingestellt.
Einen schönen Tag!
Jörn
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Nur durch Einstecken des Schlüssels wird die Verriegelung wieder gelöst.
Das war für den TÜV München nicht ausreichend, somit hat man mir noch diesen Eintrag in die Papiere verpaßt:
DIEBSATHLSiCHERUNG ALS LOSES ZUBEHOER MITFUEHREN.
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DIEBSATHLSiCHERUNG ALS LOSES ZUBEHOER MITFUEHREN.
Das steht auch in meinen KFZ-Schein, Silver Shadow, Baujahr 1972. Aber was ist oder meint das? Loses Zubehör, als Diebstahlsicherung, führe ich jedenfalls nicht mit.
Mit farbenfrohen und :) Grüßen aus Eggenstein bei Karlsruhe, Werner Deck
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So etwas sollte zumindest im Fahrzeug sein, egal, ob regelmäßig eingesetzt oder nicht. Das kann eine Lenkradkralle sein, die nur das Lenkrad mit einem langen Stab blockiert oder eine verstellbare Lenkrad-Bremspedal-Kralle oder einfach nur eine (stabile) Kette mit Vorhängeschloß, mit der das Lenkrad oder die Pedale blockiert werden können. Ich werde demnächst aber nochmal beim TÜV nachhaken, ob das elektrisch blockierte Getriebe nicht doch ausreicht.
Solche Krallen können so aussehen, wie im Bild:
Gruss JimKnopf
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Ergänzung:
der TÜV hat auch bei mir den identischen Eintrag vorgenommen wie bei JimKnopf und WDeck.
Deswegen auch die Frage ;).
Hat jemand ggf. ein Wegfahrsperre einbauen lassen?
Besten Dank im Voraus!!
LG
Martin
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Bei der Vollabnahme wurde noch getestet, ob beim Abziehen des Schlüssels eventuell der Ganghebel selbst blockiert wird. Falls das der Fall wäre, würde diese Eintragung wegfallen.
Gruss JimKnopf
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Ich weiß ja nicht, wie andere Versicherungen das handhaben, aber bei meiner Versicherung (Gerling über AVD/ VK) war das nie ein Thema. Und bei mir auch nicht. Auch der TÜV München hat sich, in den 6 Jahren, in welchen mein Auto normal angemeldet war, für solche Dinge nicht interessiert.
Wer soll die Autos klauen? Russen? Die fahren keine Shadows, sondern Phantoms. Ich habe eine Menge Reisen vor allem nach Italien gemacht. Auto oft auch unverschlossen, da vergessen, oder Fenster unten, da ebenfalls vergessen. Es ist nie etwas passiert.
Wenn ein Exot mit unbekannter Technik geklaut wird, dann eher mit Hublift. Und da hilft auch keine Kralle o.ä. Dann ist die Karre weg. Siehe Firmen-Maybach von DC Vorstand.
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Das war bei der Vollabnahme seinerzeit - als ich den Wagen frisch aus England hier in München abnehmen ließ, um deinen deutschen Brief zu erhalten. Da wurde einiges mehr gemacht, als bei einer turnusmäßigen TÜV-Abnahme. Bei einer solchen ist das natürlich kein Thema mehr. Eines ist dem Prüfer damals "durch die Lappen gegangen": Die Fensterheber ließen sich auch ohne Zündung betätigen. Das ist nach deutscher Spezifikation nicht zulässig und muß geändert werden. So die Vorgabe ...
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Was wolltest denn Du mit meinem Brief?
;)
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... mit Deinem Brief?
Ich habe von Dir keinen Brief erhalten. Ich hatte damals nach einem Brief eines SZ-Autos gesucht, nicht nach dem Breif eines Shadows.
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... hier in München abnehmen ließ, um deinen deutschen Brief zu erhalten. Da wurde einiges ...
;)
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*GRUMMEL*
Das sollte natürlich ohne "d" geschrieben werden! Will sagen, es muss "... hier in München abnehmen ließ, um einen deutschen Brief zu erhalten." heißen. Hab ich wohl übersehen. :-)
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Die elektrische Getriebeverriegelung ist im TÜV-Mustergutachten für den Shadow aus dem Jahre 1970 als Diebstahlsicherung anerkannt; jede TÜV-Station sollte in der Lage sein, dieses Gutachten abzurufen.
Die Diebstahlsicherung als "loses Zubehör" ist nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 30.6.1961 zulässig.
Grüße aus dem Norden
Claus F.Erbrecht
Heaven's Gate Garage
www.bentleyteile.de