Autor Thema: Zulassung Bentley S2 Continental James Young  (Gelesen 9079 mal)

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Offline Ex-DRB15051

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #15 am: Di.08.Nov 2011/ 11:29:18 »
Ja, Carl,

daraus allein könnte man mit etwas Kreativität das Weglassen der Warnblinkanlage herleiten,

Kann man nicht, ganz klar Vorschrift und immer nachzurüsten

Zitat
aber vergleiche bitte dazu §53a StVZO, welcher auch hier weiterhin gilt. In der Summe bezweifle ich weiterhin Deine oben gemachte Aussage.


Das bezweifelst Du mit Recht, denn es ist klarer Unsinn, ohne Warnblinkanlage keine Zulassung für den öffentlichen Strassenverkehr - und das ist wahrlich gut so, Oldtimer sollen keine rollenden Zeitbomben sein.

Auch die Beleuchtung ist ein sicherheitsrelevantes Merkmal und daher sollte man, wenn man verantwortlich handelt, irgendwelche dunklen Funzeln gegen etwas austauschen, was verhindert, dass man Menschen auf dunkeln Strassen übermangelt, weil man sie zu spät sieht. Der Bremsweg unserer Fahrzeuge ist ja schon eh lang genug.

Fahrzeuge, die vor dem 1.4.72 zugelassen wurden, müssen mit Gurten nachgerüstet werden, die davor nicht. Sind aber Gurte nachgerüstet, dann müssen sie auch angelegt werden. Ich halte die Nachrüstung stets für sinnvoll. Wobei dann auch Kopfstützen rein sollten, denn sonst wird der Tod bei einem schweren Aufprall ja nur um wenige Millisekunden verzögert und man findet ihn statt in der Frontscheibe eben durch Genickbruch beim Rückschlag ...

Leute, gutes Licht, sicherheitsrelevantes Zubehör wie Bremsleuchten, Warnblink und Richtungsanzeiger, Verbandskasten und Warndreieck etc. - darüber darf man nicht diskutieren, wenn man am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt, das muss man haben und es muss in funktionsfähigem Zustand sein. Da hört's denn auch auf mit Originalität, finde ich, da geht's um Menschleben und davon kostet der Verkehr ja wohl auch schon so genug.
Mercedes R 107 SL 280, Bj. 1983

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #16 am: Di.08.Nov 2011/ 12:11:30 »
Stimmt ganz genau so!
Ohne Warnblinkanlage und ohne Blinkleuchten geht gar nichts. Eingebaute Gurte müssen während der Fahrt angelegt sein.
MfG Achim

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #17 am: Di.08.Nov 2011/ 13:17:03 »
Aber Peter,

mir geht es hier um die pure Gesetzeslage und nicht darum, was einem der gesunde Menschenverstand sagt. In der Szene sind diesbezüglich immer wieder die abstrusesten Gerüchte unterwegs und das führt zu einer gewaltigen Verunsicherung, auch bei mir. Darum gehe ich diesen Aussagen immer gerne auf den Grund.

Mißverstanden

Michael

p.s.: Übrigens fahre ich ohne Gurte (vorne) und Kopfstützen.  ;D Aber das ist wieder ein anderes Thema.

Offline Ex-DRB15051

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #18 am: Di.08.Nov 2011/ 17:44:27 »
Aber Peter,

mir geht es hier um die pure Gesetzeslage und nicht darum, was einem der gesunde Menschenverstand sagt.

Aber Michael, mir doch auch, darum habe ich mal gegen den Unfug mit der nicht erforderlichen Warnblinkanlage gepostet. Und gleich das teils anscheinend ebefalls nicht vorhandene Warndreick und den Verbandskasten mit erwähnt. Ist per Gesetz alles erforderlich. Ebenso sind sealed beams nach wie vor nicht erlaubt in DE. Selbst wenn es einer beim TÜV nicht bemerken oder durchwinken sollte, man riskiert ohne Betriebserlaubnis unterwegs zu sein, was eine Versicherung im Fall des Falles stets interessieren wird.

Zitat
In der Szene sind diesbezüglich immer wieder die abstrusesten Gerüchte unterwegs und das führt zu einer gewaltigen Verunsicherung, auch bei mir.


Ja, hier kursierte ja auch div. Unfug :)

Zitat
p.s.: Übrigens fahre ich ohne Gurte (vorne) und Kopfstützen.  ;D Aber das ist wieder ein anderes Thema.

Mit Deinem Auto darfst Du das per Gesetz ja auch. Kindersitz und dessen korrekte Verankerung hingegen sind immer Pflicht, habt Ihr ja auch ...

Zum Thema Gurt/Kopfstützen war mein Punkt: Ich würd's tun. Bin auch längere Zeit in einem 66er Baujahr ohne gefahren und würde das nicht mehr tun. Nicht bei dem, was so heutzutage auf den Straßen los ist ...

Gut verstehend ;)

Peter
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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #19 am: Di.08.Nov 2011/ 17:52:17 »

Fahrzeuge, die vor dem 1.4.72 zugelassen wurden, müssen mit Gurten nachgerüstet werden, die davor nicht. Sind aber Gurte nachgerüstet, dann müssen sie auch angelegt werden.


Oben ist ein Tippfehler, es muss lauten:
Fahrzeuge, die nach dem 1.4.72 zugelassen wurden, müssen mit Gurten nachgerüstet werden, die davor nicht. Sind aber Gurte nachgerüstet, dann müssen sie auch angelegt werden.

Mercedes R 107 SL 280, Bj. 1983

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #20 am: Di.08.Nov 2011/ 19:56:32 »
Kindersitz und dessen korrekte Verankerung hingegen sind immer Pflicht, habt Ihr ja auch ...

Sag mal Peter,

hast Du damals im Meilenwerk gleich eine komplette Vollabnahme an meinem Fahrzeug gemacht?  :D Krieg ich von Dir auch eine Plakette?  :D

Amüsiert

Michael

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #21 am: Di.08.Nov 2011/ 20:02:54 »
Aber Michael, mir doch auch, darum habe ich mal gegen den Unfug mit der nicht erforderlichen Warnblinkanlage gepostet.

Sorry, Peter,

für mich klang es so, als hättest Du lediglich Deine Meinung geschrieben, da Du Dein Argument nicht belegt hast.

Gruß

Michael

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #22 am: Di.08.Nov 2011/ 22:10:59 »
Sorry, Peter,

für mich klang es so, als hättest Du lediglich Deine Meinung geschrieben, da Du Dein Argument nicht belegt hast.



Naja, ich hätte natürlich einen Link auf die StVO setzen können ;), aber es war doch eines von Carls wilden Postings, da dementiere ich immer nur schlicht, damit die Google-Deeplink-Besucher nicht denken, man könne wirklich ohne Warnblinker, Bremsen und Warndreieck fahren, nur weil man ein H hat ...  :o
Mercedes R 107 SL 280, Bj. 1983

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #23 am: Di.08.Nov 2011/ 22:15:24 »
Sag mal Peter,

hast Du damals im Meilenwerk gleich eine komplette Vollabnahme an meinem Fahrzeug gemacht?  :D Krieg ich von Dir auch eine Plakette?  :D


Ich habe ein selektiv fotografisches Gedächtnis, das leider mit dem Alter nachläßt. Nennt sich Eidetiker. Und zufälligerweise habe ich Dein Auto im Meilenwerk abfotografiert, musste also nur nachschauen :D.

Im übrigen hat es mir gefallen, dass Ihr Euch sicherheitsmäßig um Minnie im Oldtimer bestens gekümmert habt. Aber wenn ich da mal etwas drastisch an Dein Gewissen appellieren darf: Sie wird nicht glücklich sein, wenn sie als einzige einen Frontalzusammenstoß überlebt ... und Ihr beide vorne habt ja nicht wirklich 'ne Chance.

Mitleidend

Peter
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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #24 am: Mi.09.Nov 2011/ 07:56:45 »
... aber es war doch eines von Carls wilden Postings, da dementiere ich immer nur schlicht ...

Du hast völlig recht, Peter,

schlichtes Dementieren sollte bei Carl eigentlich ausreichen.  ;)

Geläutert

Michael

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #25 am: Mi.09.Nov 2011/ 08:05:55 »
Im übrigen hat es mir gefallen, dass Ihr Euch sicherheitsmäßig um Minnie im Oldtimer bestens gekümmert habt. Aber wenn ich da mal etwas drastisch an Dein Gewissen appellieren darf: Sie wird nicht glücklich sein, wenn sie als einzige einen Frontalzusammenstoß überlebt ... und Ihr beide vorne habt ja nicht wirklich 'ne Chance.

Auch hier stimme ich mit Dir überein, Peter,

allerdings hat Lieselotte ja die Wahl, hinten angeschnallt zu sitzen, während dessen ich vorne einfach auf mein Glück vertraue.

Zustimmend

Michael

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #26 am: Mi.09.Nov 2011/ 10:52:55 »
Oben ist ein Tippfehler, es muss lauten:
Fahrzeuge, die nach dem 1.4.72 zugelassen wurden, müssen mit Gurten nachgerüstet werden, die davor nicht. Sind aber Gurte nachgerüstet, dann müssen sie auch angelegt werden.
Nur vorn oder auch hinten? Hinten fehlen sie ja sogar bei manchen (allen/vielen?) IIer Shadows und Derivaten.

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #27 am: Mi.09.Nov 2011/ 11:02:20 »
Nur vorn oder auch hinten? Hinten fehlen sie ja sogar bei manchen (allen/vielen?) IIer Shadows und Derivaten.

Nur vorn, Ulrich,

für hinten galt es erst später. Übrigens nennt Wikipedia ein anderes Datum für die Nachrüstpflicht bei Neuzulassungen, nämlich den 1.4.1970, aber vielleicht weiß Peter ja mehr. Ich weiß nur, daß mein Cloud zu alt ist für die Nachrüstpflicht.  :)

Gruß

Michael

... IIer Shadows und Derivaten.
p.s.: Ach ja - muß es im Fall der Bentleys nicht Imitat statt Derivat heißen?  :D
« Letzte Änderung: Mi.09.Nov 2011/ 11:09:58 von Odin »

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #28 am: Mi.09.Nov 2011/ 12:12:31 »
Michael
p.s.: Ach ja - muß es im Fall der Bentleys nicht Imitat statt Derivat heißen?  :D

Na die beiden waren doch von Anfang an als Derivate geplant. Es war eine Unternehmensentscheidung, den SZ als RR und als B rauszubringen. Daher kann wohl keiner den anderen imitieren, oder  8)

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #29 am: Mi.09.Nov 2011/ 13:42:04 »
So,

nachdem jetzt wohl alle seine Fragen abschließend und erschöpfend geklärt sind, kann Sebastian eigentlich einen neuen Thread zu einem anderen Fahrzeug starten. Ich bin gespannt. :D

Kopfschüttelnd

Michael