Ja, Carl,
daraus allein könnte man mit etwas Kreativität das Weglassen der Warnblinkanlage herleiten,
Kann man nicht, ganz klar Vorschrift und immer nachzurüsten
aber vergleiche bitte dazu §53a StVZO, welcher auch hier weiterhin gilt. In der Summe bezweifle ich weiterhin Deine oben gemachte Aussage.
Das bezweifelst Du mit Recht, denn es ist klarer Unsinn, ohne Warnblinkanlage keine Zulassung für den öffentlichen Strassenverkehr - und das ist wahrlich gut so, Oldtimer sollen keine rollenden Zeitbomben sein.
Auch die Beleuchtung ist ein sicherheitsrelevantes Merkmal und daher sollte man, wenn man verantwortlich handelt, irgendwelche dunklen Funzeln gegen etwas austauschen, was verhindert, dass man Menschen auf dunkeln Strassen übermangelt, weil man sie zu spät sieht. Der Bremsweg unserer Fahrzeuge ist ja schon eh lang genug.
Fahrzeuge, die vor dem 1.4.72 zugelassen wurden, müssen mit Gurten nachgerüstet werden, die davor nicht. Sind aber Gurte nachgerüstet, dann müssen sie auch angelegt werden. Ich halte die Nachrüstung stets für sinnvoll. Wobei dann auch Kopfstützen rein sollten, denn sonst wird der Tod bei einem schweren Aufprall ja nur um wenige Millisekunden verzögert und man findet ihn statt in der Frontscheibe eben durch Genickbruch beim Rückschlag ...
Leute, gutes Licht, sicherheitsrelevantes Zubehör wie Bremsleuchten, Warnblink und Richtungsanzeiger, Verbandskasten und Warndreieck etc. - darüber darf man nicht diskutieren, wenn man am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt, das muss man haben und es muss in funktionsfähigem Zustand sein. Da hört's denn auch auf mit Originalität, finde ich, da geht's um Menschleben und davon kostet der Verkehr ja wohl auch schon so genug.