Autor Thema: Zulassung Bentley S2 Continental James Young  (Gelesen 9082 mal)

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Offline swendt

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Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« am: So.06.Nov 2011/ 20:44:27 »
Ich habe am Wochenende einen S2 Continental mit James Young Aufbau (Bj. 60) in Dänemark erworben und möchte das Fahrzeug nun in Deutschland zulassen.
Dazu habe ich einige Fragen:

1.) Ich habe nur das Dänische Attest of Registration sowie das Englische Vehicle Registration Document V5 - in beiden fehlen aber viele technische Daten, die in einen deutschen Fahrzeugbrief gehören.
Wo bekomme ich die Daten für den TÜV her ? Ein Freund sagte mir, ich solle mir einfach den Brief eines baugleichen Fahrzeugs kopieren und dem TÜV geben - ist das ok?

2.) Akzeptiert der TÜV, dass das Fahrzeug einen Meilentacho hat ?

3.) Muss ich eine Warnblinkanlage nachrüsten und wenn ja, wo bekomme ich sowas her ?

4.) Muss ich Sicherheitsgurte nachrüsten ?

Wäre prima , wenn ihr mir helfen könntet - ich hole das Auto nächste Woche in Aarhus ab und werde die 800km hoffentlich pannenfrei auf eigener Achse nach Hause fahren.

Gruß
Sebastian

Offline Grzmblfxx

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #1 am: So.06.Nov 2011/ 21:55:28 »
Ist alles schon ein paar mal erklärt worden, aber ich will mal nicht so sein:
1. V5 reicht, TÜV Datenblatt gibts beim TÜV Süd, zB
2. Ja
3. Ja, gibts im Internet (oder bei mir, hab noch eine Nachrüst- Warnblink- Anlage von VDO rumliegen)
4. Nein, ich würds aber empfehlen...
Schöne Grüße
Andreas

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #2 am: So.06.Nov 2011/ 22:19:38 »

2.) Akzeptiert der TÜV, dass das Fahrzeug einen Meilentacho hat ?

3.) Muss ich eine Warnblinkanlage nachrüsten und wenn ja, wo bekomme ich sowas her ?

4.) Muss ich Sicherheitsgurte nachrüsten ?

Hallo Sebastian,

Alles gute für dein tolles Auto.

zu den zitierten Punkten brauchst du dir keine Sorgen machen, da eigentlich seit Anfang November die neuen Regeln in Kraft getreten sind., musst du auch nichts Nachrüsten, was nicht dem Auslieferungszustand entspricht.

Also Warnblicker, von Sealed Beam usw. brauchst du eigentlich nicht machen.

Zumindest würde der TÜV Rheinland bei uns das so auslegen.

Offline *abwesend*

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #3 am: Mo.07.Nov 2011/ 10:57:36 »
Läuft das in diesem Thread genau so wie in dem Park Ward 4,25 Liter Thread, wo Du es nicht für nötig erachtet hast, Dich wenigstens noch einmal zu melden?

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #4 am: Mo.07.Nov 2011/ 11:23:55 »
Läuft das in diesem Thread genau so wie in dem Park Ward 4,25 Liter Thread, wo Du es nicht für nötig erachtet hast, Dich wenigstens noch einmal zu melden?

Ja, Ulrich,

das finde ich auch immer sehr unschön. Manche verstehen so ein Forum vermutlich nur als Einbahnstrasse.  :-\

Zustimmend

Michael

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #5 am: Mo.07.Nov 2011/ 11:26:48 »
zu den zitierten Punkten brauchst du dir keine Sorgen machen, da eigentlich seit Anfang November die neuen Regeln in Kraft getreten sind., musst du auch nichts Nachrüsten, was nicht dem Auslieferungszustand entspricht.

Also Warnblicker, von Sealed Beam usw. brauchst du eigentlich nicht machen.

Zumindest würde der TÜV Rheinland bei uns das so auslegen.

Ist das wirklich so, Carl?

Bitte erläutere doch mal, welchem Teil der neuen Verordnung Du das entnimmst.

Überrascht

Michael

MK6

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #6 am: Mo.07.Nov 2011/ 11:48:03 »
Manche verstehen so ein Forum vermutlich nur als Einbahnstrasse.  :-\

Danke Uli und Michael, denn ich fand es ebenso schade hierzu nichts weiter an Reaktion zu erfahren. Jürgen

Offline Grzmblfxx

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #7 am: Mo.07.Nov 2011/ 13:43:19 »
Also Warnblicker, von Sealed Beam usw. brauchst du eigentlich nicht machen.

Also mein TÜV (Süd), der alles sehr entspannt sieht, würde keine SealedBeam Lampen akzeptieren, ich allerdings auch nicht, da man für kleines Geld eine grosse Verbesserung der Lichtleistung bekommt.
Warnblinkanlage kann schon mal übersehen werden, in der Hitze des Gefechtes ;D


das finde ich auch immer sehr unschön. Manche verstehen so ein Forum vermutlich nur als Einbahnstrasse.  :-\

Ja, aber vielleicht kommt einmal ein ganz lieber, der die Suchfunktion benutzt, dem hilft es dann ;)
Es ist wie im richtigen Leben: Wenn diejenigen, die etwas ausnutzen in ganz kleiner Zahl vorhanden sind, funktioniert das System weiter, wenn es überhand nimmt, bricht es dann zusammen.  ::)
Schöne Grüße
Andreas

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #8 am: Mo.07.Nov 2011/ 14:44:27 »
Warnblinkanlage kann schon mal übersehen werden, in der Hitze des Gefechtes ;D

Darum geht es mir nicht, Andreas,

sondern darum, ob eine Warnblinkanlage jetzt noch vorgeschrieben ist oder nicht, wie Carl behauptet. Ich persönlich kann mir einige Situationen vorstellen, in denen ein Unfall vermieden werden kann, weil eine Warnblinkanlage eingeschaltet ist. Darum wüßte ich es jetzt auch gerne genau, ob man die bei künftigen Neuzulassungen vergessen kann.

Vorsichtig

Michael

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #9 am: Mo.07.Nov 2011/ 18:41:30 »
Michael,

was soll ne warnblink anlage wenn sowieso kein Warndreieck oder ähnliches vorhanden ist? Wir fahren doch keine Isetta die man mal zufällig übersieht ;)

Nun zu deiner Frage, aus dem Punkt 3.2.7.1 aus der Richtline vom 6. Aprill 2011 kannst du dir das herleiten zudem würde so ein Schalter gegen 3.2.8 verstoßen, wie ein neues Radio oder mein Ipod Dock.

Die Beams sind daher ohne wenn und aber zulässig, § 53a StVZO sieht sogar die Möglichkeit vor, dass es Fahrzeuge gibt wo sie nicht vorgeschrieben sind.

So sieht es zumindest mein TÜVer, zudem ist der Hinweis auf die Nachrüstung aus der Richtlinie im Vergleich zu der alten raus genommen.


Offline cferbrecht

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #10 am: Mo.07.Nov 2011/ 19:13:34 »
Also, eine Warnblinkanlage finde ich unbedingt sinnvoll und notwendig - ich möchte nicht ohne in so einem diesigen oder nebligen Wetter, wie es hier im Moment oft herrscht, mit irgendeinem Auto am Straßenrand stehen... Wenn der Gesetzgeber die Nachrüstpflicht abgeschafft hat, finde ich das unverständlich und falsch.

Das Gleiche betrifft die Sealed Beams: Bisher mussten alle lichttechnischen Einrichtungen bei Fahrzeugen ab Erstzulassungt 1.1.1954 bauartgeprüft sein - ist das jetzt abgeschafft worden? Das wäre (jedenfalls in diesem Fall) ein Bärendienst für die Verkehrssicherheit - es hat ja auch nichts mit Originalität zu tun, denn die Scheinwerfer wurden dem Auslieferungsland entsprechend eingebaut (für Deutschland also keine Sealed Beams).


Grüße aus dem Norden
Claus F. Erbrecht
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Offline Grzmblfxx

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #11 am: Mo.07.Nov 2011/ 19:44:23 »
Auf der TÜV Süd Seite werden sowohl Warnblinkanlage gefordert als auch Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen...?
TÜV Seite
Schöne Grüße
Andreas

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #12 am: Mo.07.Nov 2011/ 20:10:49 »
Auf der TÜV Süd Seite werden sowohl Warnblinkanlage gefordert als auch Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen...?
TÜV Seite

Die seite ist vom 5.3.2006 von daher wundert mich das nicht.

Was Herr Erbrecht ist sicher schon richtig, in nicht genannten anderem Forum kann jeder auch die Richtlinen lesen und dort wird man nichts finden über die Nachrüstung.

Die Sealed Beams sind sicher dem Verstand nach ein heikeles Thema, persönlich sind sie mir deutlich lieber von der Lichtfarbe zumindest und zudem gibt es auch noch das Halogen Fernlicht, was so hässlich ist in der Farbe aber man alles sieht.

So mag das für Leute mit normalen Lebensrhytmus etwas schwer sein mit 4 Lampen zu fahren, aber auf dem Weg zu Mcdonalds, dem Zigaretten Automat oder Nachts vom Medienhafen heim kommt mir sogut wie nie wer entgegen.

Gibt es moderne nicht S.B. mit dem Bentley oder RR Logo drauf für den Cloud? Ich selbst habe die noch nie gesehen zumindest. Zudem finde ich die H4 Scheinwerfer für Cloud absolut hässlich, wo dann mitten drauf ins Glas H4 gepresst ist oder beim  Shadow diese vorstehenden Scheinwerfer, dass ist dann schon ein Eingriff in die Orginalität.

Wahrscheinlich wird man in Zukunft mehr Spielraum beim TÜV dabei haben und mit guten Argumenten beide Lösungen durch bekommen.

Offline Ex-DRB15051

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #13 am: Di.08.Nov 2011/ 09:00:18 »
Warnblinkanlage ist ebenso wie Blinkanlage generell nachzurüsten. Und natürlich sind auch Warndreieck und Verbandskasten mitzuführen. Die Strassenverkehrszulassungsordnung ist ja nicht ungültig für Oldtimer. Gurte und Nackenstützen würde ich stets nachrüsten, auch wenn es für frühe Baujahre nicht vorgeschrieben ist. Wer weniger am Leben hängt kann das ja lassen ;). Sicherheitsrelevantes oder vorgeschriebenes Zubehör darf stets nachgerüstet werden, ohne dass das H tangiert wird.
Mercedes R 107 SL 280, Bj. 1983

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Re: Zulassung Bentley S2 Continental James Young
« Antwort #14 am: Di.08.Nov 2011/ 09:16:02 »
Nun zu deiner Frage, aus dem Punkt 3.2.7.1 aus der Richtline vom 6. Aprill 2011 kannst du dir das herleiten ...

Ja, Carl,

daraus allein könnte man mit etwas Kreativität das Weglassen der Warnblinkanlage herleiten, aber vergleiche bitte dazu §53a StVZO, welcher auch hier weiterhin gilt. In der Summe bezweifle ich weiterhin Deine oben gemachte Aussage.

Skeptisch

Michael