Hallo Marco,
sollte kein Problem sein, erst ab EZ 1991 (soweit ich weiß) ist die Nebelschlussleuchte Pflicht.
Falls die vorderen, originalen Nebelscheinwerfer die Plastikabdeckungen draufhaben: runter damit, zumindest für den TÜV.
Scheinwerfer dürfen in D nicht abgedeckt sein.
Ich hatte mal einen Prüfer, der hat bei meinem Shadow den Winkel des Auspuffendrohrs zur Längsachse des Autos gemessen.
Das war aber Regelkonform. Umändern musste ich schon mal die el. Fensterheber, da diese auch ohne "Zündung an" funktionieren.
Das ist aber schon lange her, heute scheint's keinen mehr zu interessieren.
Viele Grüße und viel Erfolg bei der Abnahme
Stefan