Wir hatten ja gestern schon über diese Probleme gesprochen, aber hier nochmal ein paar Hinweise dazu für alle:
1.: Die Original-Scheinwerfer haben leider kein Prüfzeichen und somit keine Bauartgenehmigung; diese ist bei Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen vorgeschrieben, die nach dem 1. Januar 1954 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind. Üblicherweise prüft der Baurat hier die etwa-Wirkung, die durchaus gegeben ist, und gibt sich damit zufrieden. Falls nicht, muss man entweder einen neuen Anlauf nehmen und den Prüfer wechseln oder einen modernen 7"-Scheinwerfer-Einsatz in den Topf basteln.
2.: Bei den Reifen gibt es keine Kompromisse: Wenn die Traglast und/oder der Geschwindigkeitsindex nicht richtig ist, muss man die Reifen wechseln. Der Geschwindigkeitsindex H ist mit 210km/h ja wirklich ausreichend, aber der Traglastindex ist problematisch: 89 bedeutet 580kg Traglast je Reifen - bei
Achslasten von 1133kg vorn und 1179kg hinten ist das recht knapp bzw. gerade eben zu wenig.
Von welchen Achslasten geht denn der TÜV aus?
3.: Bei Mk.VI/R Type/Silver Dawn/Silver Wraith sowie bei der Cloud-Familie kann man die vordere Bremse nicht auf dem Prüfstand testen, da sie nur über den Servo betätigt wird, und der wird nur aktiv, wenn sich die Hinterräder drehen. Das Entlüften erfolgt mit einem Montierhebel oder großen Schraubendreher per Hand unterm Fahrzeug, an dem senkrechten Hebel, an dem das Gestänge vom Servo ankommt.
Grüße aus dem Norden
Claus F. Erbrecht
Heaven's Gate Garage
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