Autor Thema: Gasanlage und H-Kennzeichen  (Gelesen 16756 mal)

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Offline ukugel

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Gasanlage und H-Kennzeichen
« am: Mi.06.Apr 2011/ 12:43:00 »
Hallo,

ich möchte mich vor meiner Frage kurz vorstellen. Ich bin Uwe komme aus Dresden und wir besitzen einen SS I Bj. 69.
Diesen haben wir mit einer Gasanlage (LPG) ausgerüstet. Jetzt haben wir das leidige Problem dass uns das H-Kennzeichen aberkannt werden soll.
Nun meine Frage: Wer hat das irgendwo in Deutschland eingetragen bekommen? Welcher TÜV / Dekra / GÜS ,und wie sie alle heißen, trägt sowas aktuell ein? Leider habe ich nur Beiträge über das Thema von 2010 und vorher gefunden.

Bitte keine Diskussionen, ob das sinnvoll ist bzw. ob man vor dem Einbau fragen sollte. Das kann woanders gemacht werden.

Wir wollen nur wissen, wo kann man es eintragen.

Vielen Dank
Uwe aus DD
SSI '68 SRX 6919

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Re: Gasanlage und H-Kennzeichen
« Antwort #1 am: Mi.06.Apr 2011/ 12:59:04 »
Es geht sicher, aber es ist nur eine Frage des Preises für den Einbau durch die Werkstatt.

Was ist den für eine Technik verbaut worden? Wie sieht es aus? Hast du mal bilder von deinem motorraum, den Tanks usw?

Offline ukugel

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Re: Gasanlage und H-Kennzeichen
« Antwort #2 am: Mi.06.Apr 2011/ 13:21:48 »
Hallo SRH13175,

danke für Deine Antwort. Eingebaut ist es ja schon, weswegen ist es eine Frage des Preises?

Bilder sind im Moment schlecht möglich, das gute Stück steht bei Herrn Erbrecht. Tank ist extra ein Unterflur ausgewählt. Erstzrad fiel dafür weg. Also von Aussen unsichtbar, nichts im Kofferraum. Und im Motorraum sieht man halt die Anschlüsse. Sonst alles extra recht unauffällig verbauen lassen.

Uwe aus DD
SSI '68 SRX 6919

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Re: Gasanlage und H-Kennzeichen
« Antwort #3 am: Mi.06.Apr 2011/ 13:45:13 »
Hallo ukugel ,

schön das du nicht deinen Kofferraum misshandelt hast.

Die Frage nach dem Preis war mehrdeutig zu sehen, eigentlich sollte doch in dem Auftrag drin gestanden haben mit Eintragung, wenn nun das Kind erstmal im Brunnen gefallen ist wird es etwas schwer. Ein Telefonat gerade mit meiner Hauswerkstatt die dass bei mir auch mal machen wollte und soll. Hatte mir gesagt, dass wird so nun erstmal sehr schwer.

Den es heißt

Zitat
Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein

Eigentlich unter normalen Umständen ist es es ausgeschloßen.

Eine Zulassung in England und den Niederlande würde das anders sehen. Für den Verbau in D muss es eine zeitgenössische Modifikation und das heißt alte Teile und du musst glaubhaft machen, dass man das damals eingebaut hat.... Und bei einem RR ist das nicht so leicht, wie bei einem Käfer. Du wärest nicht der erste der daran scheitert.
« Letzte Änderung: Mi.06.Apr 2011/ 13:53:38 von SRH13175 »

Offline corniche

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Re: Gasanlage und H-Kennzeichen
« Antwort #4 am: Mi.06.Apr 2011/ 15:48:27 »
Soweit ich weiß gibt es Gasbetriebene RR schon 30 Jahre, aber wie führt man den Beweiß das es schon in den ersten 10 Jahren eingebaut war ? Ich glaube - nicht möglich, vorher alle 2 Jahre TÜV ohne das die Gasanlage aufgefallen wäre ??
Kurz in den NL zulassen und dann wieder einführen ? wäre so in etwa legal oder ?
Gruss, Walter

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Re: Gasanlage und H-Kennzeichen
« Antwort #5 am: Mi.06.Apr 2011/ 15:51:15 »
Ja, richtig, aber da reden wir von Erdgas. In Japan wurde sogar vor einem halben Jahr ein T1 mit Erdgaseinbau aus den 70igern angeboten.

Offline David 89

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Re: Gasanlage und H-Kennzeichen
« Antwort #6 am: Mi.06.Apr 2011/ 20:25:52 »
Zitat
Ja, richtig, aber da reden wir von Erdgas.

Falsch. Du redest von Erdgas. Sonst alle von LPG. Innerhalb von 10 Jahren nach der Produktion eines Shadows wurden sehr wohl einige auf LPG umgebaut. Das muss nicht ab Werk gewesen sein. Das Werk hat wohl nur Erdgas angeboten, das mag sein. Ist hier aber nicht relevant.

Zitat
Kurz in den NL zulassen und dann wieder einführen ? wäre so in etwa legal oder ?

Stichwort: "Umgehungskonstruktion". Ist sehr Fragwürdig. Im Steuerrecht gibt es sogar einen Paragraphen welcher es verbietet Konstruktionen nur zu wählen um Steuern zu sparen.

Abgesehen davon hat man bei Import aus den Niederlanden ja nicht automatisch ein „H“. Für importierte Autos gilt die 10 Jahres Regelung genauso.
Das ginge also nur wenn man einen TÜV Angestellten belügt und ihm sagt die Anlage sei bereits länger im KFZ.

Und selbst dann ist Das „H“ noch in Gefahr. Zeigt einen der Nachbar an ist es ganz schnell wieder weg.

Aus meiner Sicht ist es am besten ein Auto mit eigetragener Gasanlage zu kaufen. Alternativ bieten sich Kontakte bei Behörden oder Bestechung an. Ein Konstrukt über Zulassung im Ausland geht auch nur bei einem Wohl gesonnenen TÜV Gutachter. Bestimmt nicht bei dem der es schon mal abgelehnt hat.
In diesem sinne

Ernüchternder Gruß
/David

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Re: Gasanlage und H-Kennzeichen
« Antwort #7 am: Mi.06.Apr 2011/ 21:28:40 »
David,
wer zum teufel soll in den 60iger jahren bei einem Luxus Auto einen Autogas-System verbaut haben? Mal ausgenommen, Japan für die wir Europäer sowieso "weiße große Teufel" (anspielung auf einen Roman) sind....

Wieso sollte man den damals bitte auf das System umrüsten? Wo es kaum Tankstellen fast gab? Welche Motiv sollte zu einem sollchen handeln geführt haben.

Ob nun Autogas eine Armutserscheinung ist oder nicht sei mal dahin gestellt und will ich nicht weiter vertiefen. Eigentlich ist es ein Fauxpas sowas in einen RR einzubauen, bei einem Golf oder Opel ist das sicher kein Problem, aber ehmaligen High Level Luxus Kfz? Zudem hatten die meisten Oldies wo Gas verbaut war optisch und Technisch wichtigeres zu tun als  2 oder 3t Euro in eine Gasanlage zu investieren.


Offline corniche

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Re: Gasanlage und H-Kennzeichen
« Antwort #8 am: Mi.06.Apr 2011/ 21:42:29 »
Armutserscheinung ?! Meine Meinung ist das  Leute die RR und Bentley fahren sicher nicht diese Erscheinung haben. ( Mir persönlich ist es ziemlich unbedeutend ob 20 oder 25 Liter durchgehen.)
Das Problem wo ich habe uns sicher andere auch ist doch die Fütterung unseres nimmersatten Staates.
Die würde ich auch gerne etwas schmälern.
Gruss, Walter

Offline David 89

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Re: Gasanlage und H-Kennzeichen
« Antwort #9 am: Mi.06.Apr 2011/ 22:02:25 »
Fauxpas bzw. Armutserschienung ist eher der Satz:
Zitat
Wo es kaum Tankstellen fast gab
  ;)

Und ehemaliger Luxus sei mal dahingestellt. Habe hier eine 512PS S-Klasse mit LPG (Vollausstattung BJ.2010). Die steht einem RR (egal welchem) in nichts nach. Man wirkt leider auch nicht ärmlich wenn man damit vorfährt.

Der ursprüngliche Poster wollte eine Antwort auf seine Frage. Carl, du machst hier wieder das Fass auf. Hier hatten wir die Diskussion um Vorzüge wie Laufruhe und Oktanzahl schon: http://www.bentley-forum.de/board/index.php?topic=1014.30

Ein umgerüstetes Auto in Japan genügt auch. Ausserdem warum 60er? 68+10 macht 78. Mit etwas Optimismus bei einem Shadow 2 kommt man schon fast in die 90er!

Zu oben: Evtl. ist der Steuer § sogar direkt anwendbar. Das H ist ja eine Steuervergünstigung....
« Letzte Änderung: Mi.06.Apr 2011/ 22:20:16 von David 89 »

Offline Reinhard

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Re: Gasanlage und H-Kennzeichen
« Antwort #10 am: Mi.06.Apr 2011/ 22:14:55 »
Tja, Uwe,

erstmal willkommen hier.

Soweit ich weiß, ist diese Regelung Ländersache.
Vor 3 Jahren haben wir in Hessen eine Chevy-Womo mit H-Kennzeichen gekauft.
Der Besitzer hätte das gerne auf Gas umgerüstet, hätte aber dann den Oldtimer-Status verloren.
Hier in NRW ging es damals noch, ich habe den Umbau noch haarscharf vor der Änderung hinbekommen.
Hier sehe ich nach allen Informationen, die mir vorliegen, kaum eine Chance für Euer Anliegen.

Vielleicht gibt es aber noch ein Bundesland, in dem ein "zeitgenössischer" (heißt das so?) Umbau mit einer Venturi-Anlage eintragungsfähig wäre.

Einen Hauch einer Chance sehe ich aber noch beim TÜV Aachen.

Ein Freund fährt ein ähnliches Womo wie wir, ebenfalls mit Gasanlage.
Allerdings war das beim Umbau noch keine 30 Jahre alt.
Das H wurde ihm dann wegen der Gasanlage verweigert.
Der TÜV Aachen prüft derzeit aber, ob dennoch ein H möglich wäre, aber das ist noch nicht entschieden.

Sollte die Entscheidung hier positiv ausfallen, könnte es ja auch in Deinem Fall klappen, auch wenn die Ausgangssituation nicht die gleiche ist.

Einen befreundeten Dekra-Prüfer habe ich schon kontaktiert, der hat aber nicht die Berechtigung zur Eintragung einer Gasanlage, er kann also nichts tun.

Ich rufe meinen Freund morgen mal an, und erkundige mich nach dem Stand der Dinge.

Reinhard

Offline ukugel

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Re: Gasanlage und H-Kennzeichen
« Antwort #11 am: Do.07.Apr 2011/ 08:51:24 »
Hallo an alle, ich werde hier nicht jeden einzelnen zitieren wollen, sondern allgemein antworten.

Erstmal vielen Dank für die mehr oder weniger dem Thema angepassten Antworten.

Zuerstmal Thema Armutszeugnis wegen Verbrauch: Wir haben das eigentlich nicht nur wegen dem Verbrauch eingebaut, sondern versuchen etwas fortschrittlich zu denken. Gas hat ja ein deutlich geringeren Schadstoffausstoss, somit wollen wir zumindest etwas für die Umwelt tun.

Das Thema H-Kennzeichen mit Gasanlage haben wir nun auch fast geklärt. Ich werde mich aber hier 1. NOCH nicht näher dazu äussern, und 2. das ganze (noch) nicht öffentlich machen, bevor ich den jenigen nicht gefragt habe ob dass öffentlich gemacht werden darf, und wir das nicht durch haben. Ich würde aber PN dazu schon beantworten. Ich hoffe Ihr versteht das.
Ich sag nur, es geht mit den richtigen Leuten, wie Ihr schon sagt.

Erstmal vielen Dank
Uwe aus DD
SSI '68 SRX 6919

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Re: Gasanlage und H-Kennzeichen
« Antwort #12 am: Do.07.Apr 2011/ 09:51:50 »
@David, ein Mercedes bleibt immer etwas einfacheres als ein RR. Das hat weder mit dem 600er noch den Maybach geklappt ernsthaft in das Segment aufzusteigen.

Es geht hier um Nimbus und soziale Wahrnehmung und nicht die Frage der wirklich das bessere Auto hat von daher kannst du nicht nen Wagen, welchen es mit einem braven S 250 CDI gibt bis zu einem leistungstarken V12 in einen Topf werfen.

Ja natürlich so Tricks und Augen Spielerein kann man versuchen, aber ich bitte dich, irgendwann wird dem TÜV man das auch zu lächerlich.

Hat den wer hier schon mal Bilder von so einem alten RR mit gas Technik aus den 70igern?

Ich bin selbstkritisch genug um klar zu sagen, es ist bei mir eine Armutsentscheidung in den Shadow Gas zu bauen, mehr als ein billiger Treibstoffverbrauch spielt keine Rolle. Mich nervt es einfach, dass ich am Wochenende schon 2 x 100l in das Ding rein zu schütten musste und dann am Montag morgen, wenn man in die Uni fährt noch halb verschlafen, halb dem mangelnden schlaf in den Augen lacht einem wieder dieses ironisch freundliche grüne Lämpchen entgegen. Naja zum Glück haben wir in Rheydt 3 große Tankstellen fast direkt an der Uni.

oder z.b von mir aus nach Brüssel mit dem Wagen und da meistens schon auf der Av. de Cortenberg also direkt hinter dem Tunnel von der E40 die Autos langsam dahin rollen ist es mir schon passiert, dass ich für diese Strecke bis zum Parkhaus auf dem Bld. de Waterloo eine komplette Tankfüllung gebraucht habe. (sind nur 240 km, aber etwas auf deutschem Boden zu schnell fahren und dann unglücklich den Wind abbekommen und bei Liège der Berg macht einiges aus und wenn dann noch der lange stau in die Stadt kommt und vorher auch was war ist es passiert.) Naja zum Glück haben die Belgier genug Feingefühl, dass man eine recht günstige Tanke direkt auf er Oberklasse Einkaufstraßenseite hat.


@Reinhard

Ja der Spaß heißt so

hier auch nochmal alle infos
TÜV beim RR

Das Problem wird aber auch einfach selbst wenn du das Ding durch bekommst, dann wird das etwas auffällig falls dauernd zu dem Leute pilgern.

Kann eigentlich der TÜV bei uns eine Abnahme für ein Fahrzeug durchführen, was aus einem anderen Zuständigkeitsbereichs stammt?
« Letzte Änderung: Do.07.Apr 2011/ 10:13:19 von SRH13175 »

Offline -unbekannt verzogen-

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Re: Gasanlage und H-Kennzeichen
« Antwort #13 am: Do.07.Apr 2011/ 10:48:38 »
Hallo,

natürlich ist ein Mercedes, egal mit welcher Motorisierung, eine schnöde Massenkarre und mit einem RR nicht einmal annähernd vergleichbar, aber das ist hier doch nicht das Thema.

Darum zurück zum Wesentlichen:
Nach meinem Wissensstand müssen 2 Bedingungen erfüllt sein, um für ein Fahrzeug mit LPG-Anlage ein H-Kennzeichen zu bekommen:

1. Die Umrüstung mußte in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung durchgeführt werden.
2. Die Anlage muß zeitgenössisch sein

Ist eine oder wie hier beide Bedingungen nicht erfüllt, gibt's kein H-Lennzeichen - darüber sollte man sich am besten vor einer Umrüstung informieren.  ;)

Sicherlich gibt's auch irgendwelche dubiosen Möglichkeiten über einen Schwippschwager dritten Grades vom TÜV-Prüfer in Pusemuckelshausen - aber legal ist das meines Wissens nicht. Darüber hinaus finde ich es schade, wenn das schöne H-Kennzeichen für so etwas mißbraucht wird - aber das ist nun wiederum meine ganz persönliche Meinung.

Stirnrunzelnd

Michael

Offline Ex-DRB15051

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Re: Gasanlage und H-Kennzeichen
« Antwort #14 am: Do.07.Apr 2011/ 10:51:00 »
Wir haben das eigentlich nicht nur wegen dem Verbrauch eingebaut, sondern versuchen etwas fortschrittlich zu denken. Gas hat ja ein deutlich geringeren Schadstoffausstoss, somit wollen wir zumindest etwas für die Umwelt tun.

Das ist ja richtig, widerspricht aber eben dem Sinn des H-Kennzeichens. Wir bekommen einen Steuernachlass dafür, dass wir ein historisches Kulturgut pflegen und dazu gehört nun mal zwingend Originalität in wesentlichen Punkten. Nur sicherheitsrelevantes und gesetzlich vorgeschriebene Dinge sind da ausgenommen. Ich halte das im kern für richtig so.

Jeder darf sich das Auto natürlich so umbauen, wie er will und dann halt ohne H fahren ... das muss eben jeder für sich entscheiden. Beides zusammen ist nach unseren Rechtsnormen nicht vorgesehen.

Zitat
Ich werde mich aber hier 1. NOCH nicht näher dazu äussern, und 2. das ganze (noch) nicht öffentlich machen, bevor ich den jenigen nicht gefragt habe ob dass öffentlich gemacht werden darf, und wir das nicht durch haben. Ich würde aber PN dazu schon beantworten. Ich hoffe Ihr versteht das.
Ich sag nur, es geht mit den richtigen Leuten, wie Ihr schon sagt.

Hört sich an, als würde das jetzt über Korruption gedeichselt. Ich weiss auch, dass man TÜV-Stempel ebenso kaufen kann wie falsche Papiere. Ein richtiger Weg für einen Oldtimer-Freund ist das nicht - und für einen Bürger dieses Landes auch nicht. Schade! Ich darf vielleicht noch anmerken, dass solche "Umgehungswege" (völlig zurecht!!) strafrechtlich bewehrt sind und schon oft mit Haftstrafen endeten. Ich würde mir sowas sehr sehr gut überlegen, ob sich dieses Risiko lohnt und ob das der rechte Weg ist für ein paar lumpige Euros Steuerersparnis bzw. Spritersparnis.
Mercedes R 107 SL 280, Bj. 1983