Autor Thema: 07 er Kennzeichen erst ab 30 Jahren  (Gelesen 2891 mal)

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Offline Joachim_C

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07 er Kennzeichen erst ab 30 Jahren
« am: So.19.Feb 2006/ 16:39:15 »
Hallo,

[http://www.oldtimer-info.de/aktuelles/07er_kennzeichen_2006/bericht.htm]

Für mich der klassische Fall, für das was politisch gewollt, aber praktisch die genau gegenteiligen Auswirkungen haben wird.

Glücklich ist, wer ein Fahrzeug älter 30 Jahre besitzt.

Ich bin nicht amüsiert.

Grüße aus dem aufgeweichten Augsburg

Joachim

Spirit

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Re:07 er Kennzeichen erst ab 30 Jahren
« Antwort #1 am: So.19.Feb 2006/ 19:13:14 »
Dann dürften die Preise für Spirits etc in den Keller gehen und einige Wagen nun günstig auf den Markt kommen? Die Logik erschließt sich mir genauso wenig, wie offenbar der Politik unklar war, welchen Rattenschwanz das hinterherzieht. Es geht ja nicht nur um Steurerersparnis und TÜV-Befreiung, sondern auch um eine Industrie, die mit der 20-Jahre-Regelung gewachsen ist und mit der Masse lebt und Arbeitsplätze schuf. Aber, denke ich an all die Möhren die mit 07er Nummer vor den Supermärkten oder im Berufsverkehr zu sehen sind, wundert es mich nicht, dass der Verdacht des Missbrauchs angenommen wurde. Für Autos der 80er und 90er wird jedoch sicher nun nicht das große Sterben einsetzen, handelt es sich um einen Rolls-Royce oder Bentley. Oder etwa doch? Jedenfals werden sich Berufsanfänger nun kaum ein großvolumiges Vehikel in die Garage stellen sondern statt Rolls oder Bentley ein paar Nummer kleiner starten.  Bedauerlich, dass der DEUVET offenbar die Zeit mit Internita sich beschäftigte statt die so oft dargestellte Lobbyarbeit, erfolgreich, zu betreiben  

Offline Joachim_C

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Re:07 er Kennzeichen erst ab 30 Jahren
« Antwort #2 am: So.19.Feb 2006/ 20:04:22 »
Vielleicht zuerst den original Text von www.oldtimer-info.de

 Für Zehntausende von Oldie-Fahrern kommt die Nachricht wie ein Schock: Mit Beginn des nächsten Jahres wird ihren Autos per behördlicher Verordnung der Oldtimer-Status entzogen, was im Einzelfall zu erheblichen Nutzungseinschränkungen und massivem Anstieg der Betriebskosten führen kann.

Hintergrund ist die am vergangenen Freitag vom Bundesrat beschlossene Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die in §2 Nr. 22 einen Oldtimer generell als ein Auto definiert, das mindestens 30 Jahre alt ist.

Alle jüngeren Fahrzeuge haben somit nach Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2007 keinerlei Möglichkeit mehr, von den zulassungs- und steuerrechtlichen Vorteilen eines Oldtimers zu profitieren; selbst liebevoll gepflegte Autos zwischen 20 und 30 Jahren werden mit abgenutzten Gebrauchtwagen in einen Topf geworfen.

Besonders hart getroffen sind von der Gesetzesänderung Autofans, die gleich mehrere Fahrzeuge dieser Altersklasse zu vertretbaren Kosten in den Status des historischen Kennzeichens herüberretten wollten.

Sie hatten seit einigen Jahren über das sogenannte rote 07er-Wechselkennzeichen die Möglichkeit, mehrere Fahrzeuge ab einem Alter von 20 Jahren gleichzeitig zu besonderen Anlässen wie Clubtreffen, Oldtimerveranstaltungen oder Probefahrten zu bewegen.

Diese Präsentation automobilen Kulturgutes wurde vom Gesetzgeber mit einem günstigen, hubraumunabhängigen Pauschalsteuersatz von EUR 191,00 pro Jahr belohnt.

Darüberhinaus boten viele Versicherungen für diese „Wenigfahrer“ günstige Tarife an. Bei Erreichen der 30-Jahres-Grenze hatte der Halter dann die Möglichkeit, für jedes einzelne Auto ein sogenanntes H-Kennzeichen zu beantragen, mit dem sein Wagen zum gleichen Steuersatz nun auch im Alltag bewegt werden durfte.

Mit diesen Möglichkeiten ist im nächsten Jahr Schluß.

Der größte Teil der 07er Nummern wurde jeweils befristet auf ein Jahr erteilt und kann schon wegen der geänderten Gesetzeslage nicht verlängert werden. Und egal welche Alternative man künftig bei der Zulassungsform wählt, sie geht richtig ins Geld: Die reguläre Zulassung ist für die meist kat-losen Autos mit abenteuerlich hohen Steuersätzen verbunden, großvolumige Exemplare müssen gar mit Steuerbescheiden von 2.000 Euro und mehr pro Jahr rechnen!

Summen, die den Betrieb mehrerer Fahrzeuge für den Normalverdiener (und der stellt in der Oldie-Szene die Mehrheit) schlichtweg unmöglich machen.

Die weiteren Alternativen heißen Saison-Zulassung nur für einige Monate oder einmotten, was aber unweigerlich mit teuer zu reparierenden Standschäden an der Technik verbunden ist.

Viele Oldtimerfahrer sind daher gezwungen die große Lösung zu wählen: Sie müssen ihr(e) Autos(s) verkaufen oder verschrotten. Damit erreicht der Gesetzgeber genau das Gegenteil von dem was ursprünglich geplant war.

Ob der Bundesrat hier aus finanzieller Sicht eine weitsichtige Entscheidung getroffen hat, ist höchst zweifelhaft. Zwar werden einige der Oldie-Anwärter mit regulärer Zulassung zu hohen Steuersätzen wieder auf die Straße kommen, andererseits wird der größte Teil wohl langfristig oder sogar dauerhaft verschwinden. Und für ein Auto, das es nicht gibt, kauft man kein Benzin, kein Öl, keine Ersatzteile und man läßt es auch nicht reparieren.

Die Abwendung dieser Neuregelung wäre Aufgabe des DEUVET, eigentlich die polititische Interessenvertretung aller deutschen Oldtimerfahrer, gewesen. Dem Verband, der stets gern auf seine ständigen Kontakte zur Politik hinweist, gelang es aber offensichtlich nicht, sich Gehör zu verschaffen oder auf die Entscheidung in Berlin auch nur ansatzweise Einfluß zu nehmen.



Offline ex.BentleyDriver

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Re:07 er Kennzeichen erst ab 30 Jahren
« Antwort #3 am: So.19.Feb 2006/ 22:01:50 »
Hallo Joachim,

...was aber unweigerlich mit teuer zu reparierenden Standschäden an der Technik verbunden ist.
Ist das so?

Die Abwendung dieser Neuregelung wäre Aufgabe des DEUVET, eigentlich die polititische Interessenvertretung aller deutschen Oldtimerfahrer, gewesen. Dem Verband, der stets gern auf seine ständigen Kontakte zur Politik hinweist, gelang es aber offensichtlich nicht, sich Gehör zu verschaffen oder auf die Entscheidung in Berlin auch nur ansatzweise Einfluß zu nehmen.
Also wenn ich mir in letzter Zeit den „Output“ des DEUVET so anschaue, wird es höchste Zeit, dass sich dort was ändert. Lobbyisten von uns Enthusiasten scheinen dass, zumindest nach außen, nicht mehr zu sein. Leider sind die angedachten Alternativen (ebenfalls nachzulesen bei Oldtimer-Info) auch nicht so ganz das Wahre.

Schlimme Geschichte, aber bei der heutzutage vorherrschenden Ignoranz und Inkompetenz vieler Politiker, müssen wir uns wahrscheinlich noch auf Schlimmeres gefasst machen.

Gruß
BentleyDriver



P.S.
Warum postest Du das nicht unter OFF-TOPIC?
« Letzte Änderung: So.19.Feb 2006/ 22:02:48 von BentleyDriver »
Beste Grüße
ex.BentleyDriver

Offline Joachim_C

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Re:07 er Kennzeichen erst ab 30 Jahren
« Antwort #4 am: Sa.25.Feb 2006/ 23:51:37 »
Hallo BentleyDriver,

mit den Standschäden beziehe ich mich auf einen Bekannten, der seinen Cloud 2 mal für ein paar Monate auf einer Ausstellung hatte. Und der hatte die schlimmsten Befürchtungen, bezüglich möglicher Standschäden.

Und zukünftig poste ich unter OFF TOPIC... ::)

Grüße vom Kreuz des Südens

Joachim

Offline ex.BentleyDriver

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Re:07 er Kennzeichen erst ab 30 Jahren
« Antwort #5 am: So.26.Feb 2006/ 09:52:53 »
Grüße vom Kreuz des Südens

OFF TOPIC


Hallo Joachim,

wo steckst Du, wenn man fragen darf?

Hatte vor wenigen Wochen auch wieder mal die Gelegenheit das Kreuz des Südens in Natura erleben zu dürfen... :D

Gruß an den Reisenden
BentleyDriver
Beste Grüße
ex.BentleyDriver

Offline Joachim_C

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Re:07 er Kennzeichen erst ab 30 Jahren
« Antwort #6 am: Mi.01.Mär 2006/ 16:56:55 »
Hallo BentleyDriver,

ich war die ganze Zeit hier, nicht weiter südlich. Das Sprüchlein "Grüße vom Kreuz des Südens" ist beruflich bedingt. Aus irgend einem Grund komme ich als Bayer und ehemaliger Münchner blendend mit den Menschen im Norden zurecht, so ab Hannover nördlich...

Möglicherweise ist es auch der Humor "extra dry" der da vorherrscht. Und in einem dieser Gespräche sprach ich über die "Nordlichter" und postwendend kam der Spruch zurück:  ich sei das Kreuz des Südens

Grüße

Joachim

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Re: 07 er Kennzeichen erst ab 30 Jahren
« Antwort #7 am: Mo.26.Jun 2006/ 12:02:28 »
Liebe Rolls Royce und Bentley - Freunde,

habe gerade aus dem Ministerium Bauen und Verkehr (NRW) den
neuesten Erlass vom pers. Referenten des Ministers erhalten.
Dieser Erlass muss aber noch von der Bezirksregierung genehmigt werden.
Ich werde dann informiert, wenn er (man geht davon aus) rechtskräftig ist ! 

mfG U.
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Hallo Ulrich!

Folgender Erlass wurde vom MBV an die Bezirksregierungen geleitet!
Viele Grüße
Jens


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Rote Kennzeichen für Oldtimer

Mit der 49. Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der StVZO vom 15. September 1994 wurde geregelt, dass Fahrzeuge, die an Veranstaltungen teilnehmen, welche der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen hierfür keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen benötigen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden. Dies gilt auch für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten.

Diese Regelung gilt nach der amtl. Begründung zu dieser Vorschrift für Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind.

Nach § 2 Nr. 22 i.V. mit § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die am 1. März 2007 in Kraft tritt, ist ein Fahrzeug nunmehr nur dann ein Oldtimer, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Bis zum In-Kraft-Treten der FZV bitte ich wie folgt zu verfahren:

1. Für Fahrzeuge, für die die Voraussetzungen der 49. AusnVO vorliegen

(u.a. älter als 20 Jahre, Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen), gilt diese Vorschrift bis zum 28.02.2007. Um die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen prüfen zu können, sind vom Halter entsprechende Nachweise zu fordern. Die Ausgabe der roten 07-er Kennzeichen soll daher zunächst auf ein Jahr befristet werden. Sofern die übrigen Voraussetzungen noch erfüllt werden, können nach dem ersten Jahr die 07-er Kennzeichen bis zum Erreichen der 30-Jahre-Frist erteilt werden.

2. Fahrzeuge, für die bis zum In-Kraft-Treten der FZV (01.03.2007) bereits

befristete oder unbefristete rote Kennzeichen ausgegeben worden sind, dürfen danach weiterhin im Rahmen des § 17 FZW verwendet werden (Bestandsschutz nach § 50 Abs. 2 FZV).

Fahrzeuge, für die ab 01.03.2007 ein rotes Kennzeichen zugeteilt werden soll, müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Dies gilt auch, wenn ein solches Fahrzeug zu einer bereits vorher bestehenden "Fahrzeugsammlung" hinzugefügt werden soll.

Um sicherzustellen, dass bei Nichteinhaltung der Vorschriften der 49. AusnVO sowie der FZV (insbesondere fehlende Veranstaltungsnachweise, Unzuverlässigkeit des Halters) entsprechend reagiert werden kann, empfiehlt es sich, die Bescheide mit einem Widerrufsvorbehalt zu versehen.

« Letzte Änderung: Di.27.Jun 2006/ 00:28:05 von Silver Shadow II »