Mit dem Verchromen der Felgen erlischt die ABE des KFZs?
Genau.
Da hat sich der Gesetzgeben Gedanken über die Materialstruktur von Felgen gemacht
und ist der Meinung, daß ein nachträgliches Verchrochmen die Festigkeit des ursprünglichen
Felgenmaterials verändern kann. Und daher ist das in D meines Wissens nach nicht zulässig.
In anderen Länder (wie. z.B. USA) ist man da nicht so streng, dort gelten natürlich auch andere Tempolimits.
Hier bei uns wird man also vor jeder HU (vulgo TÜV-Termin) die Räder wechseln müssen,
um eine Plakette zu erhalten.
Gruß
Uli