Das Kennzeichen-Verkaufen gestaltete sich für mich recht kompliziert - deswegen hab ich's gelassen. Immerhin ist es möglich, den Wagen, selbst wenn er zwischenzeitlich im Ausland angemeldet war, bei späterer Rückkehr nach England ihn dort wieder mit der alten Originalnummer zuzulassen (Aussage der DVLA, Swansea).
Vielleicht gibt es ja irgenwann im Zuge irgendwelcher EU-Regelungen die Möglichkeit, weider mit den Originalschildern herumzufahren. Ich denke da an Spanien, wo Fahrzeuge ihre Autosnummer stetss behalten. Kaufe ich als Madrilene ein gebrauchtes Auto aus Mallorca, behallte ich diese Nummer auch in Madrid, bekomme dort also kein M-Kennzeichen. Das sollte man EU-weit machen. Allerdings gäbe dann beim Autokauf in den Niederlanden ein Problem - viele Leute würden hierzulande nur sehr ungern mit einer holländischen Nummer fahren wollen. :-)
Gruss JimKnopf