Andreas, das ist ein wesentlicher Vorteil von Bestattungswagen: keine 1%-Regelung, kein Fahrtenbuch.
Eine Gewerbeanmeldung als Bestatter o.ä. vorausgesetzt, sind Bestattungswagen voll abzugsfähig.
Nachteil: zumindest wenn das Bestattungsgewerbe halbwegs ernsthaft betrieben wird, halten sich Privatfahrten mit dem Überführungswagen meist in Grenzen.