Autor Thema: Achtung: Brexit-Folgen!  (Gelesen 7053 mal)

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Offline Udinho

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Re: Achtung: Brexit-Folgen!
« Antwort #30 am: Di.14.Feb 2023/ 00:01:27 »
Liegt die Ersparnis von 20% nicht einfach daran, daß Du als Ausländer die Mehrwersteuer von 20% manchmal nicht zahlst? Wenn ich bei FlyingSpare kaufe, spare ich diese 20% auch.

Wenn ich bei Amazon.es kaufe, bekomme ich die Sachen immer 21% billiger - Amazon zieht die spanische MWST (oder die deutsche, wenn von D nach E verschickt wird) ab, da die Kanaren steuerrechtlich nicht zur EU gehören. Der Zoll ist hier so überlastet, daß die hiesige MWST von 7% nicht erhoben wird, auch nicht, wenn der Freibetrag von 150 € überschritten wird.

Gruß - Udo
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Re: Achtung: Brexit-Folgen!
« Antwort #31 am: Di.14.Feb 2023/ 00:45:45 »
Mehrwertsteuer auf Privatverkäufe nur für Ausländer?
 ???

Verstehe ich nicht. Schliesslich wird´s ja nur billiger, wenn ich die Versandadresse in England angebe, nicht die Deutsche.
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Offline Udinho

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Re: Achtung: Brexit-Folgen!
« Antwort #32 am: Di.14.Feb 2023/ 11:17:50 »
Mann, Du bist doch nicht als Engländer da angemeldet, oder? Also Käufer, der einen Wohnsitz in England angibt, aber als Kunde mit Wohnsitz in Deutschland??? Was soll das sonst mit der Angabe einer englischen Versandadresse.

Ich verstehe nicht, daß Du das nicht verstehst. Du denkst doch sonst auch immer um Ecken herum. Wenn ich mit Wohnsitz auf den Kanaren in Deutschland einkaufe, zahle ich keine MWST. Mancher Verkäufer merkt das, mancher nicht. Geht der Versand von Deutschland auf die Kanaren, müßten sie eigenltlich immer die MWST abziehen, tun sie aber nicht alle, entweder weil sie zu faul sind oder nicht wissen, wie's geht. Wenn der Versand aber nach Deutschland geht, passiert dasselbe, mancher zieht die MWST ab, weil er sieht, daß da einer aus dem EU-fremden Ausland kauft. Daß der Versand in Deutschland endet, merkt er nicht (weil das ein anderer oder eine andere Abteilung macht) oder interessiert ihn nicht.

Ist doch komisch, daß das genau 20% sein sollen - genau die britische MWST.

Aber egal, freu Dich halt, auch wenn Du mich nicht verstehst.

Gruß - Udo
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Re: Achtung: Brexit-Folgen!
« Antwort #33 am: Di.14.Feb 2023/ 17:19:21 »
Nach Deiner Argumentation müsste mir die MwSt immer abgezogen werden, unabhängig von der Versandadresse, da ich als Deutscher User registriert bin. Wird sie aber nicht! Billiger wird es nur dann, wenn ich eine englische Adresse für den Versand angebe. Auch wenn die Ware aus dem Ausland bezahlt wird, ist das in dem Fall dennoch Warenverkehr innerhalb des eigenen Landes, womit die MwSt wieder zu entrichten wär.
Dass Ebay davon ausgeht, dass die Ware weiterversandt wird, halte ich für abwegig. Zumal Ebay dann auch wissen müsste, dass mir die MwSt auch bei Versand nach Deutschland abgezogen gehört.
Und ich müsste den gleichen Effekt haben, wenn ich auf Ebay.com shoppe. Tut es aber nicht! Ja, auch hier habe ich eine Versandadresse innerhalb USA.
Auch ist das keine Reaktion vom Verkäufer, sondern die Preisdifferenz ist direkt bei Ebay.co.uk hinterlegt! Kann während des Kaufabschluss beliebig die Versandadresse ändern und jedesmal passt sich der Preis entsprechend an.

Aber ich werde das mal checken zusammen mit meinem Freund in UK. Werde mal einige Preise auf Ebay England vergleichen - einmal mit meiner ID und dann mit seiner in England. Mal schauen, was bei rauskommt...
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Offline pfl

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Re: Achtung: Brexit-Folgen!
« Antwort #34 am: Mi.15.Feb 2023/ 10:50:46 »
ich denke ihr redet ein wenig aneinander vorbei.

Wenn ein Deutscher mit Wohnsitz und Lieferadresse D in UK über Ebay einkauft dann wird der Sendung zolltechnisch immer die Einfuhrumsatzsteuer zugeschlagen - nutzt der Verkäufer die Ebay Versandabwicklung dann wird das schon durch die Relation Quellland-Lieferland ermittelt. Somit ist die Ware mal mindestens 19% teuer wenn sie hier in D ankommt -> Einfuhrumsatzstuer des Deutschen Staats.

Ist der Verkäufer in England MWST-Pflichtig (Achtung: in UK sind auch kleine Frimen bis 250K GBP nicht MWST pflichtig!) so enthält sein Verkaufspreis 20% englische MWST die beim Export aus UK nicht anfallen dürften (= Zollwert und Kaufpreis 20% günstiger als für einen UK Kunden) . Oft wissen das aber kleine Händler nicht und berechnen fälschlich den VK incl. MWST (siehe Anmerkung Udo)

Ist der Verkäufer aber nicht MWST pflichtig (Privatmann oder kleiner Händler) so enthält der VK naturgemäß keine MWST- Wird im Land verschickt fällt dann auch keine Umsatzsteuer an und ist somit mindestens 20% billiger als der Versand nach D wo immer die Steuer erhoben wird. Dem steht in dem Fall aber keine "Ersparnis" in Form von nicht berechneter UK MWST entgegen -> also ist der Inlandsversand rund 20%  "Billiger" als der Versand ins Zollausland.

Im beschriebenen Modell mit Sendung an eine UK Adresse und Weiterleitung an die gewünsche Adresse in D kommt dann natürlich wieder Zoll und Einfuhrabgaben dazu. Vorteil: durch die Sammelsendung fallen Gebühren des Carriers für die Zollabwiclung nur einmal an, Nachteil: Enthält die Ware englische MWST so lässt sich die dann nicht rückerstatten und wird auch noch zusätlich mit deutscher MWST belastet.

Zoll und MWST-technisch ist der Wohnsitz und die Nationalität des Käufers ohne Belang.
Wenn es richtig gehandhabt wird (siehe auch Udos Anmerkungen) ist ausschließlich das Zielland maßgeblich für die zolltechnische Abwicklung.

Sonderregelungen (etwa das IOSS verfahren) stellen hier lediglich eine zolltechnische Vereinfachung dar die die MWST bei kleineren Beträgen (nach und von UK bis 150 GBP) zwischen den Ländern verrrechnet und dem privaten Endkunden ohne EORI Nummer einen spesenfreien Import ermöglicht. Überlegungen zu Zollpflicht gelten aber auch da genau gleich - also das Empfangsland bestimmt das Einfuhrprocedere.

Grüße
Peter
« Letzte Änderung: Mi.15.Feb 2023/ 10:56:46 von pfl »
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Offline PY158

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Re: Achtung: Brexit-Folgen!
« Antwort #35 am: Do.16.Feb 2023/ 09:11:36 »
Brexit hin oder her (aus meiner persönlichen Sicht so ungefähr die dümmste Idee, über die jemals abgestimmt wurde) kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Zollvorschriften absichtlich so gestaltet sind, dass ein Normalbürger weder die Verzollung durchführen kann, noch sie auch nur ansatzweise verstehen. Der biblische Zöllner muss in diesen Vorgängen sein Vorbild gehabt haben.
Meine FZ seit 1992: P2 Cont., 158PY, Spirit I, X06058 & Spur II, X34912, aktuell: Wraith WXA63