Ja, die Leute in GB haben generell nicht so einen Hang zur Perfektion wie der "typische Deutsche"; sie sind eher bereit, mit Patina zu leben oder sehen sie als etwas Positives, das einem Auto so etwas wie eine "Seele" gibt.
Viele überrestaurierte Autos, mit denen die Eigentümer dann nicht mehr zu fahren wagen, haben m.E. diese "Seele" nicht mehr; sie wirken irgendwie tot.
Das gilt nicht nur für Optik und Innenausstattung, sondern oft auch für die Technik. Ich habe hier Eigentümer erlebt, die aus ihrem alten Bentley die ganze alte Technik (Bremsen, Lenkung, z.T. auch Motor und Getriebe) herausgerissen und durch moderne Teile anderer Fabrikate ersetzt haben. Ich glaube, so etwas gibt es in England nicht!
Das originale Kennzeichen bleibt im Prinzip in GB immer am Fahrzeug; wenn es jedoch eine sogenannte
"Cherished Number" ist, also ein persönliches Kennzeichen (Initialen etc.), dann behalten die Verkäufer die Nummer natürlich. Alte originale Kennzeichen lassen sich verkaufen, soweit sie beim DVLC in Swansea registriert sind und bereits ein V5 (Computerausdruck des Fahrzeugbriefes/scheines) existiert.
Ob das Fahrzeug in GB versichert und versteuert ist oder nicht, spielt keine Rolle – hier in Deutschland darf man es als Inländer, der den "Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen und Lebensinteressen" hier hat (z.B. hier Steuern zahlt), nicht mit dem englischen Kennzeichen fahren (auch nicht, wenn man pro Forma einen englischen Wohnsitz hat). Ausnahme: Man kann bei der Einreise auf das englische Kennzeichen die deutsche Kfz-Steuer für ein Jahr entrichten und eine Grenzübergangsversicherung abschließen (für mindestens 14 Tage) – dann darf man legal fahren. Ob das Kennzeichen in England existiert oder noch an einem zweiten Fahrzeug hängt, wird nicht geprüft.
Claus Erbrecht