Servus zusammen,
bei Neufahrzeugen seit Jahren Grundausstattung, fehlt sie bei den Oldtimern: die dritte Bremsleuchte. Ich halte sie für ein wesentliches Sicherheitskriterium, vor allem, wenn man im dichten Großstadtverkehr mitfährt.
Bei den Spirit/Spurs (SZ-Reihe) wurden sie im Laufe der langen Bauzeit irgendwann auch eingebaut, nur die frühen Modelle haben sie nicht. Wenn ich mir nun so ein drittes Bremslicht selbst nachrüste, ist dann eine TÜV-Abnahme dieses Lichts und eine Eintragung in die Papiere fällig, oder juckt das niemanden?
Wie ist die Rechtslage dazu?
Gruß JimKnopf