Erhält der leer ausgehende Bieter/Gewinner dann seinen Gebotspreis als Schadenersatz für entgangenen Gewinn ausgezahlt?
Schadensersatz gibt es für einen erlittenen Schaden.
Der Schaden, ein Auto
nicht gekauft zu haben, dürfte schwer zu ermitteln sein.
Aber ich gehe davon aus, daß auch diesmal das Mindesgebot nicht erreicht wird und das Auto unverkauft bleibt.
MfG
Uli