Autor Thema: Zulassung eines Wagens aus NL oder B  (Gelesen 1085 mal)

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Offline MonsterBabyBLN

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Zulassung eines Wagens aus NL oder B
« am: Di.09.Aug 2022/ 09:21:43 »
Guten Morgen liebe Gemeinde, ich hoffe, das ist die richtige Kategorie und die Frage ist nicht zu laienhaft.
Wenn ich einen einen Shadow in nl oder b kaufe.. Muss ich zwingend hier eine einzelabnahme machen lassen?
Oder gibt es irgendwas, ein eu Zettel oder Sonst was, dass der Händler in dem Land schon gemacht hat, dass ich nur die H Prüfung brauche?
Und part zwei.. Wie groß ist mein Risiko, dass ich die einzel Abnahme nicht bestehe, wenn ich bei einem Händler kaufe und der Wagen dort TÜV hat?
Einer der Interessenten war ursprünglich aus California. Der andere UK.
Besten dank

Offline rolls1981

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Re: Zulassung eines Wagens aus NL oder B
« Antwort #1 am: Di.09.Aug 2022/ 09:27:20 »
Sorry das ich so deutlich schreibe aber die Zulassung in D wird dein geringstes Problem sein wenn du einen Wagen in B oder NL kaufst……..

Offline MonsterBabyBLN

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Re: Zulassung eines Wagens aus NL oder B
« Antwort #2 am: Di.09.Aug 2022/ 09:51:11 »
Das ist leider nicht sehr deutlich, sondern das genaue Gegenteil. Lol.
Dann kläre mich doch bitte auf? Ich dachte, dafür ist die Gemeinschaft hier da?
Und gerne sehr deutlich... Was sind denn meine Probleme? Und vielleicht kannst du trotzdem meine Fragen beantworten?
Danke für die Hilfe.

Offline Udinho

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Re: Zulassung eines Wagens aus NL oder B
« Antwort #3 am: Di.09.Aug 2022/ 16:37:42 »
Bevor ich mir Antworten anhöre, die ich für dumm, unqualifiziert, uninteressiert, belanglos ... halte, gehe ich doch direkt zur zuständigen Stelle und frage dort einfach nach. Da bekommt man die richtige, kompetente und letztlich maßgebliche Antwort.

Richtig Ahnung habe ich dazu auch nicht. Drum würde ich mich an die TÜV-Station wenden, an der das Auto seine Zulassung bekommen soll, weil jeder für die Zulassung Verantwortliche seinen Ermessensspielraum anders nutzt. Unser ContiR Modelljahr 96 brauchte eine Vollabnahme, wurde aber nicht pingelig behandelt (von wegen Abschlepphaken und ähnlichem). Für dieses Auto hätte es aber vom Hersteller ein Zertifikat gegeben, daß das vermeidet, das aber ca. 600 Euro kostet, weit mehr als die Vollabnahme. Für noch ältere Autos gibt es so was nicht. Daher wird meines Wissens eine Vollabnahme unumgänglich sein.

Außerdem brauchst Du ein Datenblatt, daß sich unser TÜV in Syke damals selbst beim TÜV Nord besorgt hat. Beim Shadow hört man immer wieder, daß der TÜV Süd so ein Blatt für den Shadow hat und gegen Bezahlung abgibt.

Aber wie gesagt, ruf den TÜV an, bei dem Du das Auto vorführen wirst, und da wirst kompetent geholfen.

Gruß - Udo
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Offline Amphiranger

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  • René
Re: Zulassung eines Wagens aus NL oder B
« Antwort #4 am: Di.09.Aug 2022/ 20:34:41 »
Ja, Datenblatt und Vollabnahme sind bei älteren Fahrzeugen, die noch keine Zulassung in Deutschland hatten, obligatorisch. Eine Vollabnahme ist aber in der Regel nicht viel problematischer als eine Hauptuntersuchung.

Zum Teil 2 deiner Frage, wie hoch das Risiko ist, dass er vor den Augen des deutschen TÜVs die Prüfung nicht besteht, kann man natürlich zunächst nur auf den Zustand des Fahrzeugs an sich verweisen.
Die prüfenden Stellen in NL und B sind auch nicht unbedingt unabhängige Dritte, sondern Meister der entsprechenden Werkstatt. Auch ist die Beurteilung von Mängeln im Einzelnen anders gewichtet als bei uns in D aufgrund immernoch national unterschiedlicher Gesetzgebung (soviel zum vereinten Europa).
Also ja, ein gewisses Risiko besteht, dass der deutsche Sachverständige durchaus noch Nachbesserungsbedarf sieht, bevor er ein positives Gutachten zur Zulassung in D rausgibt.

Ist es denn ein LHD oder RHD? Gerne werden in den Benelux-Ländern Fahrzeuge aus UK verkauft. Dabei wird dann auch schon mal schnell die erforderliche Umrüstung wie z.B. der Scheinwerfer vergessen.

Das sind aber alles lösbare Probleme und kalkulierbare Risiken  ;)
Silver Spur II   MCX34198

Offline MonsterBabyBLN

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Re: Zulassung eines Wagens aus NL oder B
« Antwort #5 am: Mi.10.Aug 2022/ 12:05:04 »
Danke dir.
Beide Wagen werden von Oldtimer Händlern angeboten.
Der eine rhd. Der andere ist aus California ursprünglich.. Was ja wohl auch bedeutet, daß er andere Bauteile hat.

Offline gerd DRB15051

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Re: Zulassung eines Wagens aus NL oder B
« Antwort #6 am: Mo.15.Aug 2022/ 15:42:47 »
wenn Du qualifizierte Antworten willst, spreche mit den Daten die Du hast mit dem TÜV. Nur die können dir verbindliche Aussagen machen
Whenever people agree with me, I always feel I must be wrong. (Oscar Wilde)